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Gehaltsabrechnungen = Holschuld

Nach rund einem dreiviertel Jahr hat sich diese Ex-"Mitarbeiterin" wieder per E-Mail bei mir gemeldet:

"Sehr geehrter Herr Harste,

bei Durchsicht meiner Unterlagen musste ich feststellen, dass mir die Abrechnungen für Januar und Februar dieses Jahres fehlen. Ich bitte Sie daher, mir diese noch einmal zukommen zu lassen, gern auch vorab per E-Mail, da ich diese dringend benötige.
"
An dieser Stelle für euch noch mal kurz ein Zitat aus der Wikipedia:

Die Abrechnung gehört zu den Arbeitspapieren und ist grundsätzlich eine Holschuld, das heißt, der Arbeitnehmer muss seine Abrechnung bei dem Arbeitgeber abholen.
Ist klar, was das bedeutet? Riiiiiiichtig: Ich investiere ganz sicher kein Porto und mache mir auch schon gar nicht die Mühe, die Dokumente einzuscannen und per Mail zu verschicken. Die kann sie sich schön selber im Laden in Findorff persönlich rausholen. ;-)