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Feuerwerk für die EM

Ich gehe davon aus,dass Deutschland dieses Jahr Europameister wird. ^^
Um dies auf gebührend feiern zu können, hatte ich dann abends an ein kleines Feuerwerk gedacht.
Hast du vielleicht noch Restbestände von Silvester die ich dir abkaufen könnte?
Habe mich bei uns in der Umgebung schon erkundigt, aber niemand konnte mir weiterhelfen =(
Oder kannst du mir vielleicht einen Tipp geben, wo ich um diese Jahreszeit welches bekommen kann?
Liebe Britta,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Selbst wenn hier noch Restbestände liegen würden (und sie nicht beim letzten Jahreswechsel selber verbraucht hätte), dürfte ich sie dir nicht verkaufen.
Aber frag doch mal direkt bei meinem Lieferanten Pyro-Partner nach, ob die dir nicht weiterhelfen können. Mann kann ja auch als Privatperson Genehmigungen für Feuerwerke ausserhalb des Jahreswechsels bekommen.

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Kommentare

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Jemand am :

Merke: Niemals eine Domain reservieren, die das Wort "Partner" beinhaltet. Adblock hat nämlich die Seite mehr oder weniger komplett blockiert.

icke am :

Ich habe mir extra deswegen Reste vom letzten Silvester aufgehoben und nicht alles verböllert ^^

Andrea.S am :

Das war dann nicht Adblock, sondern irgendeine dämliche Alles-Blockier-Liste.

Genau deswegen ist meine Liste komplett leer, es wird nichts abonniert und ich entscheide selbst und manuell (unter Zuhilfenahme von *), was genau blockiert wird.

Ist sehr viel wirksamer.

Aurich02 am :

Bei Pyroweb kann man auch ganzjährig bestellen. Natürlich mit entsprechenden Genehmigungen. www.pyroweb.de

Franky am :

Liebe Britta,

geh einfach zu Läden mit türkischen Besitzern in deiner Umgebung. Die stehen über dem Gesetz und helfen dir vielleicht weiter.

Matzek am :

Bühnenfeuerwerk der Unterklasse T1 darf von Personen über 18 Jahren ohne Genehmigung ganzjährig gekauft und eingesetzt werden. Darin sind dann zwar keine Raketen enthalten, aber beispielsweise Bengalisches Feuer, Blitz-, Knall- und Funkeneffekte ohne Treibsatz.

Bjoern Harste am :

Bühnenfeuerwerk ist auf Grund der höheren Sicherheit (durch genaueren Abbrand) aber auch deutlich teurer! Damit würde ich nur ungern ein mittleres Feuerwerk zusammenstellen wollen.

Balu am :

Wir haben bei uns in Edeka noch ein wenig Feuerwerk, dürfen es aber nicht verkaufen.

jemand® am :

Nur wenn man das Feuerwerk dann hochgehen lässt gibt es trotzdem Stress

Franky am :

Das stimmt, aber wenn Deutschland wirklich gewinnen sollte, drücken die sicher beide Augen zu.

bbr am :

Spare Dir Deine Bemühungen. Deutschland wird eh kein Europameister. 8-)

Stefan . am :

Hier steht wie man an Feuerwerk kommt:

http://www.bauhaus.info/angebote/ganzjahres-feuerwerk/index.html

;-) Stefan .

stefan am :

Ich gehe auch davon aus das Deutschland Europameister wird, deswegen habe ich mir das hier anfertigen lassen.

http://img389.imageshack.us/img389/5214/stefanem1ia5.jpg

DJ Teac am :

Ach herrje, ists schon wieder ein Fußballjahr ? :-(

DJ Teac am :

Ich benutze da eine Kombination aus Abonierter Liste und Ausnahmeregelungen. Ist auch sehr effektiv.
Dazu noch Siteblock, Flashblock und Doppelbock :-)

Joern am :

Ach, das waren noch Zeiten, als man in den 80ern bei uns als kleiner 13-jähriger im Sommer noch "Pfennigskracher" kaufen konnte!
Da hatte es der Ladenbesitzer gleich zweimal (Alter und Zeit) wolh nicht ganz genau genommen... :-)

robertd am :

Na fahrt doch zum Finale nach Wien, da könnt ihrs dann völlig legal nach Lust und Laune krachen lassen :-)

Und falls doch Österreich Europameister wird könnt ihr ja gleich mitfeiern ;-)

Yanno am :

Und ich sage Euch: wir werden NICHT Europameister. Zwar wünsche ich mir das von ganzem Herzen, aber mein Gefühl sagt mir: nein.

Ich lag bereits 2002 richtig, als ich das Finale Brasilien-Deutschland getippt habe.
Das Spiel gegen Italien vor 2 Jahren habe ich nach der Halbzeit ausgeschaltet weil mir klar war, das wird nix mehr.

Vito am :

Probier doch mal www.Pyroweb.de vieleicht kannst du da was kriegen. :-D

Stefan am :

Ein normaler Laden hat üblicherweise nur den Verkauf zu Silvester angezeigt. Unterm Jahr müsste der Verkauf daher nochmal angezeigt werden.

Der Verkauf an Verbraucher, welche entweder eine Ausnahmegenehmigung (§24 Abs. 1, 1. SprengV) oder einen Erlaubnisschein nach § 27 SprengG im Original vorlegen, ist dann erlaubt.

Erwerb und Verwendung von Artikeln der Klasse I (empfehlenswert u.a.: 'Klabautermann', 'Leuchttaler', 'Power Balls') ist mit wenigen Ausnahmen ganzjährig erlaubt, sogar ab 12 Jahren.

Die Verwendung von Artikeln der Klasse T (T1 ab 18 J., T2 mit Erlaubnis- bzw. Befähigungsschein §§ 7, 20, 27 SprengG) ist nur zu zugelassenen Zwecken erlaubt - steht meistens in der Anleitung des Artikels. Ein privates Lustfeuerwerk ist dadurch i.a. nicht abgedeckt. Falls was passiert zahlt die private Haftpflicht übrigens keinen Cent.

Erlaubt ist die, vorher bei der zuständigen Behörde angezeigte, mit dieser abgesprochene und evtl. erprobte (Genehmigung Brandschutz/Feuerwehr), Verwendung bspw. bei Public Viewing - wer die Kohle hat, kann oben an der Leinwand einen Karton Funkenblitze verbauen und bei jedem deutschen Tor, wie bei der Kindersendung 1 2 oder 3, einen kurzen Funkenregen loslassen. Und wenn Deutschland siegt, noch einen kleinen Wasserfall. Ist aber nicht billig und man muß um die schwerentflammbare (vgl. DIN 4201 'B1') Leinwand herum den nötigen Sicherheitsabstand absperren!

MfG Stefan

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