Zwangsentzug
Ab dem 1. September dürfen Zigaretten / Tabakwaren nur noch an volljährige Personen abgegeben werden.
Mir tun jetzt schon die vielen nikotinabhängigen Jugendlichen im Alter von 16-18 Jahren Leid. Da ist dann wohl Zwangsentzug angesagt. Naja, falls sich nicht Bekannte und Verwandte finden lassen, die die Fluppen für sie besorgen.
Mir tun jetzt schon die vielen nikotinabhängigen Jugendlichen im Alter von 16-18 Jahren Leid. Da ist dann wohl Zwangsentzug angesagt. Naja, falls sich nicht Bekannte und Verwandte finden lassen, die die Fluppen für sie besorgen.
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Kommentare
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MCXSC am :
Mez am :
MeZ am :
denke mal hier wird es nun einfacher das alter zu kontrollieren da man von 18jährigen+ erwarten kann das sie einen perso haben.. mir kam mal so nen typ ca 16-18 der nur nen total zerissenen kinderausweis hatte und das bild nicht wirklich ähnlich sah..
MCXSC am :
Die Automaten sind in ganz Deutschland bereits auf Geldkarte/Führerschein umgestellt, aber es gibt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2009 - dann muss jeder Automat auf FSK18 umgestellt werden... Bis dahin kann es noch Autmatenn geben, die FSK16 sind.
MCXSC am :
greezer am :
sepp am :
mulda am :
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7062134_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
"Mit dem neuen Gesetz wird auch der Jugendschutz verstärkt. Die Altersgrenze für den Tabakkauf soll zum 1. Januar 2009 und damit sechs Monate früher als ursprünglich geplant von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Bis dahin müssen Zigarettenautomaten umgerüstet werden."
Na was denn nun?
CeKaDo am :
Eine Chance für die frühzeitig Süchtigen, auf Entzug zu gehen und sich für ein Leben ohne Nikotin zu entscheiden.
Der nächste Schritt ist der Alkohol, wollen wir wetten? Wir haben es nämlich mit unserer Toleranz gegenüber den Süchten von Kindern und Jugendlichen übertrieben.
Volker am :
Hier im Ruhrgebiet wird an den "Buden" immer schon Bier, Schnaps und Kippen an Kinder/Jugendliche verkauft.
Das wird sich am 1. September ganz sicher nicht ändern...
Puck am :
Ben am :
MrSnoop am :
Olaf am :
Man muss nun den Paß bei sich führen.
http://www.buzer.de/gesetz/1067/a15551.htm
Mel am :
Hans-Jörg am :
Mithi am :
pass am :
Olli am :
michael am :
Noch dazu, wo der Staat ordentlich daran verdient. Die Durchsetzung des Rauchverbots in der Öffentlichkeit und die Tabakabgabe ab 18 dürften den Staat genug kosten.
K am :
Wenn schon Mitleid, dann mit den Einzelhändlern, denen der Umsatz wegbricht.
oh am :
SØ am :
Wer glaubt, dass Leute aufhören Drogen zu konsumieren, nur weil es verboten ist, der stellt bestimmt auch "Waldsterben verboten"-Schilder auf.
Smick am :
Ben (Nichtraucher) am :
abc am :
Für den Personalausweis ist das im Prsonalausweisgesetz geregelt. Einen Personalausweis muss man besitzen (sofern man keinen Pass besitzt) aber nicht mit sich führen sondern nur "auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde" vorlegen.
Anisa am :
Rinderteufel am :
Muss man den dann auch gleich beim Dealer mitkaufen?
Mr. X am :
LeSmou am :
Dirk am :
Mir nicht!
Cookie Monster am :
tadzio am :
Cheers
tadzio
SØ am :
John am :
Lion79 am :
Jürgen am :
andy am :
Wer auch immer von den beiden, was zur Hölle hat der hier verloren??
Anke W. am :
Als Kassiererin ist das für mich ganz einfach, wer keinen Perso dabei hat oder ihn nicht zeigen will, bekommt auch keine Tabak/Alkoholprodukte. Ich mache mich doch nicht strafbar, nur weil da einer sosehr bettelt.
Entweder man sieht eindeutig, dass derjenige ü18 ist oder es gibt eben nichts.
btw: habe neulich beobachtet wie ein Kind (vllt 12 Jahre) Zigaretten für die Mutter holte. Er hatte sie am Telefon, gab sie an die Kassiererin weiter und schon gabs die Kippen. (sie kannten sich, so wie ich das mitbekommen habe) Ganz rechtens ist das aber auch nicht, oder?
ReCon am :
abc am :
oder so ähnlich...
Matthias am :
D0NCamillo am :
HaHaHaHamwa gelacht......
Mithi am :
cya, Mithi
Jürgen am :
Berurin am :
Andy am :
AFUNY: Soll mir dieser Captcha irgendwas sagen ?
Andy am :
Andy am :
Man muss ihn nicht mit sich führen, sollte ihn aber in Angemessener Zeit vorweisen können.
Du bist Verpflichtet dich gegenüber der Polizei auf verlangen auszuweisen, da gibt es kein wenn und aber. Du kannst sagen dass du den Ausweis nicht dabei hast, aber wissentlich ihn nicht vorzuzeigen ist leider strafbar. Auch wenn es schwer nachweisbar ist dass du wusstest dass du ihn doch dabei hast. Das ganze nennt sich Ausweispflicht.
Andy am :
Das Problem sind also nicht die Gesetze, sondern die Umsetzung
Indiana am :
Louffi am :
Dennis Langer am :
Niels am :
Der Umsatz bei einer Packung Zigaretten ist ungefähr 4 Euro. (Verkaufspreis)
Der Gewinn bei einer Packung Zigaretten liegt laut deiner Ausführung bei ein paar Cents.
Warum ist die Unterscheidung von Umsatz und Gewinn eigentlich so schwierig?
Sven am :
Doch leider hat in den meisten Köpfen das Motto "Umsatz vor Jugendschutz" oberste Priorität.
CeKaDo am :
Es ist leider in Deutschland üblich, daß mit Vernunft wenig zu erreichen ist. Da wird gern "aus prinzipiellen Freiheitsdenken" heraus das Recht der Allgemeinheit und Anderer beschnitten. Da sind gesetzliche regelungen für den Deutschen lieber zu akzeptieren, weil er sich dann grummelnd fügen muß und wieder einen Buhmann hat, auf den er schimpfen kann.
Der Gewinn an Tabakwaren ist lachhaft gering für den Händler. Am meisten verdient der Staat und der hat sich eben lange genug geziert, seine Kuh zu schlachten.
Ich freue mich schon auf den Tag, wo ich sehe, wie meinen Straßenkids die Lunge auf halb 8 hängt, weil sie auch in der Öffentlichkeit nirgendwo mehr rauchen dürfen. Dann hört vielleicht auch die Beschaffungskriminalität auf.
Chris am :
Zazzel am :
Arschlöcher zu akzeptieren ist keine valide Strategie.
Kragenplatzer am :
In Deutschland besteht eine Ausweispflicht, aber KEINE Mitführpflicht.
Einen Link zum PersAuswG erspar ich mir. Kann jeder selber suchen und nachLESEN.
Denn: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Julian am :
Zack am :
Vor allem die Fixkosten müsse ja noch abgezogen werden und wenn man die wie hier proportionalisiert kann man ganz schnell im Chaos enden
CeKaDo am :
Wer sich gegenüber Vollzusorganen auf Verlangen nicht ausweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Komisch, was?
Abgesehen davon macht es wenig Sinn, keinen Ausweis mit sich zu schleppen. Außer für Pseudo-Anarchisten, die nach der Identitätsfeststellung auf der Polizeistation dann wenigstens wieder mal einen Grund haben, auf "diesen Scheiß-Polizeistaat" zu fluchen.
Dennoch: Ich habe heute wieder ein paar 12-jährige rauchen sehen und sie mal gefragt, was sie davon haben. "Ist doch cool, wa?!" War die eine Antwort und "Meine Kumpels rauchen auch." war die zweitbeliebteste Antwort.
MCXSC am :
MCXSC am :
pop am :
Ich habe das Gefühl, dass zwar weniger Jugendliche, dafür aber immer mehr Kinder rauchen und auch saufen.
Dieses Problem lässt sich wohl kaum durch Verbote ändern. Da sollte man sich eher fragen, warum die kids so sind.
Hendrik am :
Studien der BZgA, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Ärztekammer, ...
Tipp: www.bzga.de, www.bundesregierung.de
Hendrik am :
Quelle: http://www.karte-rein-packung-raus.de/so_gehts/datenschutz.php
Rinderteufel am :
Marko am :
Schöne Grüsse
Marko
sirix am :
http://nessy.twoday.net/stories/4073055/
Elvin Atombender am :
abc am :
Strafbar machen sie sich nicht, sie begehen höchstens eine Ordnungswidrigkeit. Und das auch nur bei der Polizei, mit Sicherheit nicht bei der Kassiererin. Wenn sie sich dort nicht ausweisen können, bekommen sie halt im Zweifelsfall nichts.
Ingo am :
ICH hab schließlich die Lauferei, wenn ich mal irgendwo kontrolliert werde, keinen Perso dabei habe und dann später auf dem Revier antanzen darf.
MaxR am :
Das ist doch schon eine merkwürdige Generation heutzutage - Internet benutzen für alles mögliche und dann irgendwelche Parolen nachschwätzen, die man irgendwo von fachkundiogem Personal mal mitgehört hat.
In zweifelhaften Fällen hilft ein Blick ins Gesetz - sollte doch mit google etc. sooo schwierig nicht mehr sein, nicht wahr?
"PersAuswG § 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden."
Es ist also überhaupt nicht nötig, überhaupt einen Perso zu besitzen oder ihn zu beantragen - wenn man einen Paß besitzt oder nicht der allgemeinen Meldepflicht unterliegt ( googeln mag auch hier weiterhelfen).
ICH zum Beispiel habe nur einen schon ewig lang abgelaufenen grauen - und ich lebe trotzdem glücklich und zufrieden in diesem unserem Lande.
Ich bins am :
Und Raucher sind der Abschaum der Nation obwohl Säufer auf jeden Fall mehr Schaden anrichten als Raucher. Aber: auf Raucher wird gehezt und saufen tun fast alle.
P.s: Alkohol verbieten wäre natürlich Blödsinn aber jeden alkoholisierten der auf der Straße auffällig wird für 2 Tage einsperren und "Ich war betrunken" nicht als Strafmildernd sondern Strafverschärfend sehen.