Skip to content

Zwangsentzug

Ab dem 1. September dürfen Zigaretten / Tabakwaren nur noch an volljährige Personen abgegeben werden.

Mir tun jetzt schon die vielen nikotinabhängigen Jugendlichen im Alter von 16-18 Jahren Leid. Da ist dann wohl Zwangsentzug angesagt. Naja, falls sich nicht Bekannte und Verwandte finden lassen, die die Fluppen für sie besorgen.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

MCXSC am :

Naja, die Automaten müssen ja erst bis zum 01.01.2009 (!) umgestellt werden. :-D

Hendrik am :

Jugendliche (zwischen 16 und 18) können mit ihrer EC-Karte (zur Zeit) nur dann kippen am Automaten ziehen, wenn die EC-Karte für die Nutzung am Zigaretten-Automaten freigeschaltet wurde. Das kann nur mit zustimmung der Eltern geschehen. Dies hat Datenschutzgründe. Somit ist schon jetzt gewährleistet, dass unter 18 Jährige nur mit Zustimmung der Eltern Kippen am Automaten bekommen. Zum 1.1.2009 ändert sich nur, dass die Kinder und Jugendliche dann (auch nicht mit Zustimmung der Eltern) kippen am Automaten bekommen Können.

Quelle: http://www.karte-rein-packung-raus.de/so_gehts/datenschutz.php

Mez am :

hm hab ich noch nix von gehört tabak ab 18 is das regional also je bundesland? oder krieg ich inner arbeit auch noch so nen infobrief?!, naja automaten sind bei uns schon lange umgestellt (München) geht nur noch mit geldkarte oder eu-führerschein

MeZ am :

nachtrag:^^

denke mal hier wird es nun einfacher das alter zu kontrollieren da man von 18jährigen+ erwarten kann das sie einen perso haben.. mir kam mal so nen typ ca 16-18 der nur nen total zerissenen kinderausweis hatte und das bild nicht wirklich ähnlich sah..

MCXSC am :

Ab 16 betrifft einen doch die Ausweispflicht (Besitzen: Pflicht; Mitführen: meist freiwllig :-D)

Olaf am :

Das Paßgesetz wurde geändert.
Man muss nun den Paß bei sich führen.

http://www.buzer.de/gesetz/1067/a15551.htm

Hans-Jörg am :

Das mit dem Lesen lernst Du noch, ja? Du musst nach dem genannten Paragraphen einen Pass mitführen, wenn Du die Grenze der Bundesrepublik überschreitest. Und das war schon immer so und ist nicht neu. Eine allgemeine Mitführpflicht gibt es immer noch nicht, hör also auf Blödsinn zu verbreiten.

Mithi am :

Wo? Ich lese da nur das er bei Ein- und Ausreise mitzuführen ist.

pass am :

Davon steht aber in dem von dir geposteten Auszug nix drin. Wenn ich die BRD verlasse, muß ich einen Paß mitführen. Von Inland steht da aber nichts.

Smick am :

So entstehen dann immer die Gerüchte. Das wird dann von einem der das hier liest auf Parties verbreitet und schon gibt es wieder ein paar mehr Leute die felsenfest davon überzeugt sind das ja mal in einem Gesetzestext gelesen zu haben..so entstehen meist diese Mythen...

abc am :

Das zitierte Passgesetz bezieht sich nur auf den (Reise-)pass, nicht auf den Personalausweis. Einen Reisepass muss man noch nichtmal besitzen, sondern nur mit sich führen, wenn man die BRD verlässt, allerdings (->Par. 2) nicht in die meisten europäischen Länder.
Für den Personalausweis ist das im Prsonalausweisgesetz geregelt. Einen Personalausweis muss man besitzen (sofern man keinen Pass besitzt) aber nicht mit sich führen sondern nur "auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde" vorlegen.

MCXSC am :

Nein, die Regelung betrifft ganz Deutschland...

Die Automaten sind in ganz Deutschland bereits auf Geldkarte/Führerschein umgestellt, aber es gibt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2009 - dann muss jeder Automat auf FSK18 umgestellt werden... Bis dahin kann es noch Autmatenn geben, die FSK16 sind. :-D

MrSnoop am :

Bis dahin wird es vermutlich fast ausschließlich Automaten mit Altersgrenze 16 geben. Die Automatenaufsteller werden sich ja nicht schon freiwillig vor Ablauf der Übergangsfrist die eigenen Kunden abgraben. Ich denke mal, (fast) alle Automaten werden irgendwann zwischen Weihnachten und Sylvester 2008 umgestellt.

andy am :

Sylvester Stallone? Oder Sylvester und Tweetie?

Wer auch immer von den beiden, was zur Hölle hat der hier verloren??

ReCon am :

Was hat das mit FSK zu tun? FSK heißt "Freiwillige Selbstkontrolle" und bezieht sich nur auf Filme.

Chris am :

und Videospiele...und die Kontrolle bei Takab und Alkohol wird sicher nicht freiwillig sein.

greezer am :

ist ja übel, in teils Kantonen in der Schweiz gibt es das auch schon (Basel z.b.) aber da wo ich arbeite wäre das wohl der Untergang.. Da kommen immer die frischgebackenen 16-Jährigen und holen ihren bedarf. Stellt euch nur die Aufstände vor, die es gibt, wenn FSK18 ist :o

sepp am :

lol in welcher Eierkuchenwelt lebstn du?

Volker am :

Das frag ich mich auch.
Hier im Ruhrgebiet wird an den "Buden" immer schon Bier, Schnaps und Kippen an Kinder/Jugendliche verkauft.
Das wird sich am 1. September ganz sicher nicht ändern...

Zazzel am :

Komische Welt. Wenn ich so etwas mitbekomme, bekommt der Verkäufer von mir etwas auf den Deckel. Zuerst verbal, dann gewerbe- oder ordnungsrechtlich (dafür sorge ich!).

Arschlöcher zu akzeptieren ist keine valide Strategie.

mulda am :

Komisch - bei uns im Edeka erzählen die das selbe.
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7062134_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

"Mit dem neuen Gesetz wird auch der Jugendschutz verstärkt. Die Altersgrenze für den Tabakkauf soll zum 1. Januar 2009 und damit sechs Monate früher als ursprünglich geplant von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Bis dahin müssen Zigarettenautomaten umgerüstet werden."

Na was denn nun?

CeKaDo am :

Recht so!

Eine Chance für die frühzeitig Süchtigen, auf Entzug zu gehen und sich für ein Leben ohne Nikotin zu entscheiden.

Der nächste Schritt ist der Alkohol, wollen wir wetten? Wir haben es nämlich mit unserer Toleranz gegenüber den Süchten von Kindern und Jugendlichen übertrieben.

Ich bins am :

Wette leider verloren. Säufer gelten heute als Volkshelden und man kann Stolz drauf sein um 7 Uhr Morgens schon das erste Bier zu brauchen.

Und Raucher sind der Abschaum der Nation obwohl Säufer auf jeden Fall mehr Schaden anrichten als Raucher. Aber: auf Raucher wird gehezt und saufen tun fast alle.

P.s: Alkohol verbieten wäre natürlich Blödsinn aber jeden alkoholisierten der auf der Straße auffällig wird für 2 Tage einsperren und "Ich war betrunken" nicht als Strafmildernd sondern Strafverschärfend sehen.

Puck am :

Und warum lässt man sich mit der Übergangszeit so viel Zeit? Kann ich nicht nachvollziehen.

Andy am :

Weil das Deutschland ist. Der scheiss Hackerparagraph war schnell verabschiedet und schnell in Kraft, aber bei wichtigen Gesetzen die auch tatsächlich einen Sinn haben lässt man sich zeit...

AFUNY: Soll mir dieser Captcha irgendwas sagen ? :-P

Ben am :

Warum regeln wir hier um den heißen Brei rum? Tabak verbieten, ende...

Mel am :

Genau, und dann verbieten wir Kaffee und Zucker und... ja warum nicht gleich auch Arbeit, weil die ist in manchen Berufsgruppen auch extrem gesundheitsschädlich. Lasst uns alle gewaltfrei gepflückten Kiwitee trinken und alles wird gut! ;-)

Olli am :

Ich denke, zuerst sollte die VOLKSDROGE Nr. 1 verboten werden, und zwar komplett: Alkohol!

michael am :

Warum wollt ihr eigentlich immer alles verbieten ?
Noch dazu, wo der Staat ordentlich daran verdient. Die Durchsetzung des Rauchverbots in der Öffentlichkeit und die Tabakabgabe ab 18 dürften den Staat genug kosten.

Julian am :

Hat ja schon mal super geklappt, in den zwanziger Jahren! Hier ist dein Schild!

K am :

Mitleid ist hier völlig unangebracht. Dass ist eine Chance für die Jugendlichen von der Sucht loszukommen.
Wenn schon Mitleid, dann mit den Einzelhändlern, denen der Umsatz wegbricht.

Lion79 am :

Kein Einzehändler macht Umsatz mit Zigaretten, es sei denn du nennst die paar cent pro Packung Umsatz. Zigaretten sind nur ein Lockmittel. Der wahre Umsatz wird mit Getränken und Süßigkeiten gemacht zumindest was Kioske betrifft.

Niels am :

Vorsicht! Umsatz ist nicht gleich Gewinn!

Der Umsatz bei einer Packung Zigaretten ist ungefähr 4 Euro. (Verkaufspreis)
Der Gewinn bei einer Packung Zigaretten liegt laut deiner Ausführung bei ein paar Cents.

Warum ist die Unterscheidung von Umsatz und Gewinn eigentlich so schwierig? :-)

Zack am :

Ob man Verkaufspreis - Einkaufspreis = Gewinn setzen kann ist aber auch fraglich.
Vor allem die Fixkosten müsse ja noch abgezogen werden und wenn man die wie hier proportionalisiert kann man ganz schnell im Chaos enden :-)

oh am :

Na aber sicher ... kein Jugendlicher unter 18 wird jemals wieder rauchen können. Die trinken auch nie Vodka, der is ja auch erst ab 18! o_O

am :

So sinnvoll es ist, Kinder und Jugendliche vor dem Tabakmissbrauch zu schützen, so hilflos erscheint der Versuch, dieses Ziel durch Verbote zu erreichen. Da Heranwachsene als Teil Ihrer Entwicklung bestehende Regeln in Frage stellen, neigen sie auch dazu mit Drogen zu experimentieren. Bei einer verschärften Abgabekontrolle der "weichen" Drogen müssten diese dann illegal besorgt werden. Wenn ich mir nun überlege, in welches Milieu die Jugendlichen so geraten und was für Drogen dort zusätzlich im Angebot sind, überkommt mich nur noch das kalte Grausen.
Wer glaubt, dass Leute aufhören Drogen zu konsumieren, nur weil es verboten ist, der stellt bestimmt auch "Waldsterben verboten"-Schilder auf. ;-)

Mr. X am :

Es handelt sich bei Nikotin und Alkohol nicht um weiche Drogen, sondern lediglich um legale Drogen. Zumindest Nikotin wird zu den harten Drogen gezählt.

am :

Die Unterscheidung "harte" und "weiche" Drogen kommt ursprünglich aus der Rechtsprechung, welche für "harte" Drogen höhere Strafen vorsieht. Diese Unterteilung gilt mittlerweile überholt, da sich das Gefährdungspotential einzelner Substanzen nicht so einfach in zwei Klassen einteilen lässt. Nikotin (oder besser Tabak) auf eine Stufe mit Heroin oder Crack zu stellen erscheint mir allerdings reichlich gewagt und für eine Diskussion nicht unbedingt hilfreich.

Ben (Nichtraucher) am :

Man ist bisher schon vor 16 an Kippen gekommen und es wird sich auch nicht ändern, wenn es ab 18 ist. Warum auch?

Anisa am :

als ob sich irgendwas ändert, man sieht 13 jährige schon saufen, und auch beim "Zigarretten erst ab 18" wird sich nix an den minderjährigen rauchern ändert.

Rinderteufel am :

Aber woher bekommen die 16 Jährigen dann den Tabak für ihre Joints?
Muss man den dann auch gleich beim Dealer mitkaufen? 8-)

LeSmou am :

ab sofort wird einfach wie früher wieder pur geraucht^^

Jürgen am :

Also mich fragt immer die Kassiererin, ob ich eine Tüte möchte :-)

D0NCamillo am :

Jo, mich auch. ich antworte immer: "Ne danke, ne Bon(g) reicht."
HaHaHaHamwa gelacht......

Dirk am :

„Mir tun jetzt schon die vielen nikotinabhängigen Jugendlichen im Alter von 16-18 Jahren Leid.“

Mir nicht!

Cookie Monster am :

Ist der Tabakverkauf für den Einzelhändler denn einträglich? Oder verkauft ihr lieber einige Tüten Milch?

tadzio am :

Dazu passend: http://www.bestatterweblog.de/rauchen-ist-ungesund

Cheers
tadzio

John am :

Auch auf Verlangen ist der Perso nicht vorzuzeigen. Ebenso, wie man ihn nicht bei sich tragen muss. Die Verweigerung, ihn vorzuzeigen, hat keine Nachteile. Der einzige wäre, dass man dann auf der Polizeidienststelle seine Identität nachweisen muss, oder eben überprüfen lassen muss. Macht schon Spaß, den Perso mal zu verweigern.... wenn man Zeit hat. :-)

Anke W. am :

Also meine Info ist noch immer, dass man ab 16 verpflichtet ist, den Perso mitzuführen, so stands zumindest in meinem Brief drin damals.

Als Kassiererin ist das für mich ganz einfach, wer keinen Perso dabei hat oder ihn nicht zeigen will, bekommt auch keine Tabak/Alkoholprodukte. Ich mache mich doch nicht strafbar, nur weil da einer sosehr bettelt.
Entweder man sieht eindeutig, dass derjenige ü18 ist oder es gibt eben nichts.

btw: habe neulich beobachtet wie ein Kind (vllt 12 Jahre) Zigaretten für die Mutter holte. Er hatte sie am Telefon, gab sie an die Kassiererin weiter und schon gabs die Kippen. (sie kannten sich, so wie ich das mitbekommen habe) Ganz rechtens ist das aber auch nicht, oder?

abc am :

Wenn die Kassiererin die Mutter am Telefon zweifelsfrei erkannt hat, dann ist die Tochter somit Erfüllungsgehilfe (heißt glaube ich so) für dieses Geschäft und somit kann die Tochter die Zigaretten kaufen, da sie diese nicht für sich selbst kauft, sondern nur im Namen der Mutter.

oder so ähnlich...

Mithi am :

Nein, auch dann ist es nicht rechtens. Auch irgendwelche "Vollmachten" können das Gesetz nicht aushebeln.

cya, Mithi

Marko am :

Ach war das in meiner Jugend in den 70ern schön: Mutter schickte mich einholen äh einkaufen. Zettel in die Hand gedrückt gekriegt, Geld und einen Leinenbeutel. Und dann beim kleinen Edeka-Laden um die Ecke eingekauft. Bier und Zigaretten für den Vater miteingekauft. War als 8-jähriger damals überhaupt kein Problem, der Kaufmann kannte auch die gesamte Familie (und Stammkunden konnten bei ihm anschreiben). Und ich bin weder zum Raucher noch zum Alkoholiker geworden...

Schöne Grüsse
Marko

Elvin Atombender am :

Das Gleiche wollte ich auch gerade schreiben. Die Welt war ganz sicher nicht schlechter damals.

Andy am :

Man muss ihn nicht mit sich führen. Aber spätestens 6 Wochen nach der Vollendung des 16 Lebensjahrs muss man ihn beantragt haben, sonst gibt es empfindliche Geldstrafen (was aber auch vom Bearbeitendem Beamten abhängt, wobei ich dafür wäre die Strafen knallhart durchzuziehen, ich kenne Leute die ihn erst mit 18 beantragt haben und nur ein mündliches Tadel bekahmen)

MaxR am :

Auch das ist wieder falsch.
Das ist doch schon eine merkwürdige Generation heutzutage - Internet benutzen für alles mögliche und dann irgendwelche Parolen nachschwätzen, die man irgendwo von fachkundiogem Personal mal mitgehört hat.
In zweifelhaften Fällen hilft ein Blick ins Gesetz - sollte doch mit google etc. sooo schwierig nicht mehr sein, nicht wahr?

"PersAuswG § 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden."

Es ist also überhaupt nicht nötig, überhaupt einen Perso zu besitzen oder ihn zu beantragen - wenn man einen Paß besitzt oder nicht der allgemeinen Meldepflicht unterliegt ( googeln mag auch hier weiterhelfen).

ICH zum Beispiel habe nur einen schon ewig lang abgelaufenen grauen - und ich lebe trotzdem glücklich und zufrieden in diesem unserem Lande.

Andy am :

Da bist du etwas falsch Informiert.
Man muss ihn nicht mit sich führen, sollte ihn aber in Angemessener Zeit vorweisen können.
Du bist Verpflichtet dich gegenüber der Polizei auf verlangen auszuweisen, da gibt es kein wenn und aber. Du kannst sagen dass du den Ausweis nicht dabei hast, aber wissentlich ihn nicht vorzuzeigen ist leider strafbar. Auch wenn es schwer nachweisbar ist dass du wusstest dass du ihn doch dabei hast. Das ganze nennt sich Ausweispflicht.

Matthias am :

Kein Mitleid mit Luftvepestern!

Berurin am :

Dämlich,da wäre es bei Bier und anderem Alkohol ab 16 eher sinnvoll denke ich.

Andy am :

Diese ganzen Gesetze sind ja alle toll, aber es sollte vielleicht mal Jemand dafür sorgen dass sie durchgesetzt werden. Wenn 13 Jährige Wodka und Kippen jetzt am Kiosk kaufen, werden sies dort auch in Zukunft verkauft kriegen.
Das Problem sind also nicht die Gesetze, sondern die Umsetzung

Indiana am :

Ich kenne zudem viele Jugendliche, bei denen der Aufdruck auf den Zigarettenpackungen nicht in Deutsch (sieht nach Polnisch aus) ist. Die kaufen ihre Kippen garantiert nicht im Laden. Und wo immer die auch herkommen: Dort werden sie weiter kaufen können.

Louffi am :

Ach, die finden ihre Lieferanten schon, ältere Kumpels, Geschwister, oder sogar Eltern. In meiner früheren Nachbarschaft kannte ich 12jährige, die sich die Pornos reinzogen, die die großen Brüder ausgeliehen hatten. Alles kein Problem. Leider.

Dennis Langer am :

Gibt's zu diesem Eintrag auch eine Quelle bzw. einen seriösen Text, dem man den Sachverhalt entnehmen kann?

Sven am :

Wenn sich alle Verkäufer, Kioske, Tankstellen, Supermärkte, Türsteher bzw. Discos etc. an die gesetzlichen Vorschriften halten würden, gäbe es in Deutschland auch nicht so ein Problem.

Doch leider hat in den meisten Köpfen das Motto "Umsatz vor Jugendschutz" oberste Priorität.

CeKaDo am :

Jeder Deutsche hat sich auf Verlangen berechtigten Personen gegenüber auszuweisen. Das sind im Regelfalle die Ordnungshüter, doch ebenso auch die Kassierer an der Kasse, die berechtigte Zweifel am Alter des Käufers bestimmten Waren haben. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, machen sie sich strafbar. Auch die Sache mit dem Telefon und dem persönlich bekannten Kinde ist strafbar. Da führt kein Weg dran vorbei. Diese Kassiererin würde von mir als Arbeitgeber die Abmahnung bekommen.

Es ist leider in Deutschland üblich, daß mit Vernunft wenig zu erreichen ist. Da wird gern "aus prinzipiellen Freiheitsdenken" heraus das Recht der Allgemeinheit und Anderer beschnitten. Da sind gesetzliche regelungen für den Deutschen lieber zu akzeptieren, weil er sich dann grummelnd fügen muß und wieder einen Buhmann hat, auf den er schimpfen kann.

Der Gewinn an Tabakwaren ist lachhaft gering für den Händler. Am meisten verdient der Staat und der hat sich eben lange genug geziert, seine Kuh zu schlachten.

Ich freue mich schon auf den Tag, wo ich sehe, wie meinen Straßenkids die Lunge auf halb 8 hängt, weil sie auch in der Öffentlichkeit nirgendwo mehr rauchen dürfen. Dann hört vielleicht auch die Beschaffungskriminalität auf.

abc am :

"Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, machen sie sich strafbar."

Strafbar machen sie sich nicht, sie begehen höchstens eine Ordnungswidrigkeit. Und das auch nur bei der Polizei, mit Sicherheit nicht bei der Kassiererin. Wenn sie sich dort nicht ausweisen können, bekommen sie halt im Zweifelsfall nichts.

Kragenplatzer am :

Tststs....Das einige Leute nicht richtig lesen können, oder meinen es besser zu wissen:
In Deutschland besteht eine Ausweispflicht, aber KEINE Mitführpflicht.
Einen Link zum PersAuswG erspar ich mir. Kann jeder selber suchen und nachLESEN.
Denn: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

CeKaDo am :

Oh ja, lesen macht schlau!

Wer sich gegenüber Vollzusorganen auf Verlangen nicht ausweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Komisch, was?

Abgesehen davon macht es wenig Sinn, keinen Ausweis mit sich zu schleppen. Außer für Pseudo-Anarchisten, die nach der Identitätsfeststellung auf der Polizeistation dann wenigstens wieder mal einen Grund haben, auf "diesen Scheiß-Polizeistaat" zu fluchen.

Dennoch: Ich habe heute wieder ein paar 12-jährige rauchen sehen und sie mal gefragt, was sie davon haben. "Ist doch cool, wa?!" War die eine Antwort und "Meine Kumpels rauchen auch." war die zweitbeliebteste Antwort.

MCXSC am :

Diese Einstellung nimmt aber zum Glück immer weiter ab... Es rauchen heute wesentlich weniger Jugendliche als "früher" (vor 5...6...7 Jahren)...

pop am :

Gefühlte Werte, oder woher kommt Deine Behauptung?
Ich habe das Gefühl, dass zwar weniger Jugendliche, dafür aber immer mehr Kinder rauchen und auch saufen.
Dieses Problem lässt sich wohl kaum durch Verbote ändern. Da sollte man sich eher fragen, warum die kids so sind.

Hendrik am :

Doch! Es wird deutlich weniger geraucht. Auch unter Kindern und Jugendlichen. Quellen?

Studien der BZgA, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Ärztekammer, ...
Tipp: www.bzga.de, www.bundesregierung.de

sirix am :

Darum
http://nessy.twoday.net/stories/4073055/

Ingo am :

Meine Güte, das mit dem Perso ist doch nicht so schwierig, oder? Ab 16 muss man ihn haben. Und dann hat man ihn einfach immer dabei, weil es für einen selber das einfachste ist. Wenn ich aus dem Haus gehe, hab ich Schlüssel, Handy, etwas Geld und eben auch nen Perso dabei. Warum auch nicht?
ICH hab schließlich die Lauferei, wenn ich mal irgendwo kontrolliert werde, keinen Perso dabei habe und dann später auf dem Revier antanzen darf.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen