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Der Bruder des Räubers

Ein – tzja – Stammkunde kam rein, nahm mich beiseite und sprach mich an: Sein Bruder hat "seit dieser Sache" hier immer noch Hausverbot und so langsam könnte doch mal Gras darüber gewachsen sein.

Also: Wenn ein Typ, egal ob nüchtern, alkoholisiert oder unter sonstigem Drogeneinfluss stehend, einem meiner Mitarbeiter eine Schusswaffe vor die Nase hält und den Inhalt der Kasse fordert, ist da auch nach knapp acht Jahren mit Sicherheit noch nichts drüber gewachsen. Weder Gras noch sonstige Grünpflanzen. Die Antwort auf die Frage, ob er hier wieder einkaufen dürfe, lautete also nein. Und zwar so lange, bis er abnippelt und auf seinem Grab dann Gras oder sonstige Grünpflanzen wachsen.

Ich gab ihm den Hinweis mit auf den Weg, dass ich, falls sein Bruder sich entschließen sollte, die Beute zurückzugeben, vielleicht darüber nachdenken werde. Die Kohle, einen höheren dreistelligen Betrag, habe ich nämlich bis heute nicht wiedergesehen.