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Versuchen kann man's ja...

Beinahe schon ein alltägliches Szenario: Ein Typ steckt eine Spirituosenflasche in seine Jacke und löst an der Kasse den unvermeidlichen Alarm der Warensicherungsanlage aus.

Das Piepen hat ihn aber nicht dazu gebracht, die Flasche auszupacken, sondern er hat in aller Seelenruhe seine Müllermilch bezahlt. Natürlich mussten wir der Sache nachgehen. Er hat zuerst seine Taschen demonstrativ umgekrempelt um zu beweisen, dass sie leer sind.

Dann folgte der Einsatz des Handcheckers. Als der Dieb seine Jacke auszog und auf den Packtisch legte, ertönte ein schwerer, dumpfer Schlag. "Das ist nur mein Leergut. Das hatte ich vergessen.", log er. Sein "Leergut" war übrigens mit weißem Rum gefüllt und trug noch eines meiner Warensicherungsetiketten.

Eine Anzeige wurde geschrieben, die Polizei kam und stellte in der Kurzvernehmung die obligatorische Frage: "Geben Sie die Tat zu?"

Jemanden, der jetzt immer noch mit "nein" antwortet, muss man nicht verstehen, oder?!?

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Kommentare

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jemand® am :

Test :-|

Impi am :

In solchen Stressmomenten reagieren Menschen nicht unbedingt rational. Und schon gar nicht, wenn der alkoholische Wohlfühlpegel unterschritten wurde ;o)

Percy am :

Warum sollte er die Tat zugeben? Bis die Gerichtsverhandlung stattfindet, gehen möglicherweise viele Monate ins Land. Und ob Du Dich dann noch hundertprozentig an das Gesicht des Täters erinnern kannst, ist höchst fraglich. Die beiden Polizisten werden sich dann auch nur noch an ihr Protokoll klammern können, aber nicht mehr erinnern. Gute Aussichten also für einen Deal, wenn nicht sogar einen Freispruch.

Clevere Strafverteidiger tauschen auch schon mal den Angeklagten aus, setzen einen Zuschauer auf dessen Platz und lassen die Verhandlung laufen. Wenn sich die Zeugen dann alle daran erinnert haben, dass der auf dem Platz des Angeklagten es war - platzt das Verfahren. Manche Richter reagieren auf diese Umsetzung zwar etwas allergisch - aber was soll´s...

Und weil´s so schön ist ein (leicht geschummelter) Satz zum Spamschutz: 2LNUV - 2 Ladendiebe ´ngagieren Udo Vetter

Einer am :

Das müßen ja ganz clevere Strafverteidiger sein... Anstiftung zu § 111 OWiG dürfte auf jeden Fall gegeben sein, und zur Strafvereitelung oder Vortäuschen einer Straftat ist es auch nicht mehr weit.

piet am :

So ein Quatsch. Abgesehen davon dass dein Austauschszenario absolut hanebüchen ist, weißt du vielleicht dass Björn zusätzlich alles auf Video aufzeichnet.

PAX am :

Und dann muss der Strafverteidiger den Björn nur noch dazu bekommen, das er zugibt den CODE RED befohlen zu haben und alles wird gut... ;-)

P.S. Du schaust zu viele Gerichtsshows.

Markus F. am :

Ganz egal, wer wen warum wessen beschuldigt und wie die Beweislage aussieht, in polizeilichen Vernehmungen sollte niemand irgendetwas zugeben. Das kann nichts nützen, aber je nach weiterem Verlauf nur schaden.

Und das gilt übrigens nicht nur für hartgesottene Gewohnheitsverbrecher sondern gerade für Normalbürger, die irgendwie in eine Ermittlung geraten sind.

Ob es in diesem Fall irgendwas helfen wird muss natürlich offen bleiben, aber schaden kann es auch hier nicht.

Sunnyvale am :

Es ist aber ein Unterschied, ob man die Aussage verweigert oder lügt.

Andrea.S am :

Warum sollte ein Beschuldigter nicht lügen dürfen? Das ist problemlos vom Gesetz so gedeckt.

Nur Zeugen o.ä. müssen die Wahrheit sagen.
http://666kb.com/i/ax37xkfd9amte32co.jpg

Tobias am :

"Nein" als Antwort auf die Frage, ob man die Tat zugebe, ist auch bei einem Schuldigen keine Lüge.

sepp am :

Das sollte man schon verstehen. Egal um was es geht, bei der Polizei sollte man nie was zugeben, dafür ist später noch genug Zeit. Ganz einfach eigentlich.

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