Thursday, March 20. 2008Versuchen kann man's ja...Trackbacks
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Test
#1
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2008-03-20 15:10
Danke
#1.1.1
on
2008-03-20 15:25
In solchen Stressmomenten reagieren Menschen nicht unbedingt rational. Und schon gar nicht, wenn der alkoholische Wohlfühlpegel unterschritten wurde ;o)
Warum sollte er die Tat zugeben? Bis die Gerichtsverhandlung stattfindet, gehen möglicherweise viele Monate ins Land. Und ob Du Dich dann noch hundertprozentig an das Gesicht des Täters erinnern kannst, ist höchst fraglich. Die beiden Polizisten werden sich dann auch nur noch an ihr Protokoll klammern können, aber nicht mehr erinnern. Gute Aussichten also für einen Deal, wenn nicht sogar einen Freispruch.
Clevere Strafverteidiger tauschen auch schon mal den Angeklagten aus, setzen einen Zuschauer auf dessen Platz und lassen die Verhandlung laufen. Wenn sich die Zeugen dann alle daran erinnert haben, dass der auf dem Platz des Angeklagten es war - platzt das Verfahren. Manche Richter reagieren auf diese Umsetzung zwar etwas allergisch - aber was soll´s... Und weil´s so schön ist ein (leicht geschummelter) Satz zum Spamschutz: 2LNUV - 2 Ladendiebe ´ngagieren Udo Vetter
#3
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2008-03-20 16:08
Das müßen ja ganz clevere Strafverteidiger sein... Anstiftung zu § 111 OWiG dürfte auf jeden Fall gegeben sein, und zur Strafvereitelung oder Vortäuschen einer Straftat ist es auch nicht mehr weit.
#3.1
on
2008-03-20 17:22
So ein Quatsch. Abgesehen davon dass dein Austauschszenario absolut hanebüchen ist, weißt du vielleicht dass Björn zusätzlich alles auf Video aufzeichnet.
#3.2
on
2008-03-20 18:31
Und dann muss der Strafverteidiger den Björn nur noch dazu bekommen, das er zugibt den CODE RED befohlen zu haben und alles wird gut...
P.S. Du schaust zu viele Gerichtsshows.
#3.3
on
2008-03-20 19:54
Ganz egal, wer wen warum wessen beschuldigt und wie die Beweislage aussieht, in polizeilichen Vernehmungen sollte niemand irgendetwas zugeben. Das kann nichts nützen, aber je nach weiterem Verlauf nur schaden.
Und das gilt übrigens nicht nur für hartgesottene Gewohnheitsverbrecher sondern gerade für Normalbürger, die irgendwie in eine Ermittlung geraten sind. Ob es in diesem Fall irgendwas helfen wird muss natürlich offen bleiben, aber schaden kann es auch hier nicht.
#4
on
2008-03-20 16:44
Es ist aber ein Unterschied, ob man die Aussage verweigert oder lügt.
#4.1
on
2008-03-20 18:27
Warum sollte ein Beschuldigter nicht lügen dürfen? Das ist problemlos vom Gesetz so gedeckt.
Nur Zeugen o.ä. müssen die Wahrheit sagen.
#4.1.1
on
2008-03-21 15:26
"Nein" als Antwort auf die Frage, ob man die Tat zugebe, ist auch bei einem Schuldigen keine Lüge.
#4.1.2
on
2008-03-21 16:52
Das sollte man schon verstehen. Egal um was es geht, bei der Polizei sollte man nie was zugeben, dafür ist später noch genug Zeit. Ganz einfach eigentlich.
#5
on
2008-03-20 16:49
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CalendarArchivesQuicksearchCommentsMon, 28.05.2012 03:56
Es wäre schön, wenn die Geschi
chte auch realistisch wäre. In
UK gibt es relativ oft Haltba
rkeitsdaten für abgepack [...]
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 21:38
"mit einem aufgeklebten Preiss
child" - das bezeichnet man gl
aube ich landläufig als "ausge
zeichnet".
Und: Die K [...]
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 12:47
Und ganz nebenbei, es steht da
gar nicht das er ausgezeichne
t war. Soviel zu wer lesen kan
n
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 12:45
"In der Kasse war ein niedrige
rer Preis hinterlegt, "
Als
o scheint doch in der Kasse ei
n Preis hinterlegt gewes [...]
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