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Zuzuzugeparkt

Zugeparkte Einfahrt kennen wir ja zur Genüge. Dass da aber so wenig Platz bleibt, dass man nicht mal mehr mit dem Fahrrad durchkommt, ohne absteigen und vorsichtig durch die Fahrzeuge schieben zu müssen, hatten wir bislang auch noch nicht … :-|


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Kommentare

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eigentlichegal am :

QUOTE:
und vorsichtig durch die Fahrzeuge schieben zu müssen


Wäre ja auch zu schade wenn man an den falsch geparkten Fahrzeugen Schrammen und Kratzer hinterlässt...

Habakuk am :

Zumindest dem DHL Fahrer dürfte das ziemlich am Ar ... an der Heckstoßstange vorbei gehen

Nicht der Andere am :

Kommt drauf an, ob er angestellter DHL-Fahrer, scheinselbstständiger Subunternehmer oder Mindestlöhner/Importausgebeuteter eines scheinselbständigen Subunternehmers ist.

DerBanker am :

DHL hat sich von dem Subsubsubscheiß schon verabschiedet.

Simon Rethering am :

""DHL hat sich von dem Subsubsubscheiß schon verabschiedet. ""Nicht ganz ,SubSub gibt es auf jeden Fall noch.

Überspitzt gesagt am :

In der Tat wäre es schade und unnötig. Wenn es immer wieder derselbe Wagen ist und der Fahrer sich als beratungsresistent herausstellt wäre es das eine. Einfach zu sagen, es ist mir ein Auto im Weg das hirnamputiert meine Einfahrt zuparkt, dem fahre ich jetzt mutwillig/fahrlässig nen Kratzer in den Lack etwas anders. Ich will dieses Arschloch, das es sehr wahrscheinlich ist, keineswegs in Schutz nehmen. Aber es hat einen sehr unschönen Beigeschmack. Was ist in diesem Spiel die nächste Eskalationsstufe?
Der steht im Weg, den ramme ich jetzt?
Der steht mit dem Reifen 5 cm über der Linie, dem trete ich die Spiegel ab?
Der Wagen steht schief dem schmeiße ich nen Benzinkanister und ne brennende Seenotfackel ins Auto?
Die maximale Parkzeit wurde überschritten, dem schlage ich von Hinten den Schädel ein?

eigentlichegal am :

Das sind deine Eskalationsstufen, nicht meine.Vor allen Dingen zu dem Übergang von Sachbeschädigung zu Mord muss man eigentlich nix mehr schreiben.

Alles was *ich* jedenfalls geschrieben habe, ist, dass ich es in solchen Situationen nicht für notwendig halte, besondere Rücksicht walten zu lassen. Der Autofahrer hat es ja auch nicht.

Vielleicht passt man mit dem Rad vorbei, vielleicht aber auch nicht. Wenn es passt, ist es gut, wenn es nicht passt, ist es auch gut.
Aber "Ui, mal schön aufpassen, dass nix passiert"? Neeee, das ist dann doch zu viel der (einseitigen) Rücksichtsnahme

wupme am :

QUOTE:

Vielleicht passt man mit dem Rad vorbei, vielleicht aber auch nicht. Wenn es passt, ist es gut, wenn es nicht passt, ist es auch gut.


Trotzdem Sachbeschädigung und die Arschlochkarte sich damit selbst zugespielt. Ganz großes Kino.

Aber meistens ist sowas eh nur heiße Luft.

eigentlichegal am :

Also mal abgesehen davon dass dieses kleinkindliche "Trotzdem" nix mit dem bisherigen Verlauf der Diskussion zu tun hat:
Und wo du schon über Sachbeschädigung rumjammerst:
Wenn ich durch Falschparker gezwungen bin mein Fahrrad zu schieben ist das Nötigung. Warum verlierst du darüber kein Wort?

anyway:
Wer sich im Straßenverkehr wie ein Arschloch benimmt, der kann sich halt nicht darauf verlassen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich besser benehmen.
Das ist so ein Fall von "Wie lange muss der Klügere nachgeben um dumm auszusehen?"
Du kannst dir ja meinetwegen von Arschlöchern vorschreiben lassen wo du radfahren darfst und ihnen dafür sogar noch den Wagen waschen. Ich werde das nicht machen.

Klais am :

Man könnte auch einfach die nächste breitere Stelle nehmen, die ja im Prinzip die Straßenkreuzung neben an ist...

Oliver am :

Bezüglich DHL erinnere ich malan die STVO §35 (7a)

Lars S am :

DHL holt nur sehr selten Briefe ab oder leert Briefkästen, der 35 7a ist also völlig irrelevant.

Hendrik am :

Dort steht aber nichts von Paket abliefern, sondern von Briefkastenentleerung . ;-) Bei dem Fahrzeug der DHL dürfte es aber um eine Paketlieferung handeln.

DerBanker am :

Umso besser, da man davon ausgehen kann, dass er gleich wieder weg sein wird.

Timo Gruff am :

Oh mein Lieblingsargument - der is ja gleich wieder weg. Will ich sehen wenn ich mich mal einfach für 5 Minuten mittig auf die Straße setze. "Bin ja gleich wieder weg!"

Oder weniger zugespitzt: wie oft ich als Radfahrer, der legal auf der Straße fährt (weil Linksabbiegen an der nächsten Kreuzung) angehupt und bedrängt werde kann ich gar nicht mehr zählen. Und da bin ich deutlich schneller wieder weg als jeder Lieferdienst...

Aber ja ich weiß, heilige Kuh und so :-(

DerBanker am :

Joa, gibt auch Leute, die verprügeln mal eben den Fahrer eines ähnlichen Wagens, der ungefragt ihnen im Wege steht - nur sind die nicht gelb, sondern rot-weiß mit so lustiger blauer Disko obenauf.

Die Existenz anderer - und schlimmerer! - Vollpfosten ist *niemals* ein valides Argument für jemanden, sich ebenfalls danebenzubenehmen.

Timo Gruff am :

Nein, ist es nicht. Aber das Gedankenexperiment hilft zu verstehen dass ein "ist ja nur 2 Minuten" keine Begründung ist, andere zu behindern. Darum gehts :-)

Hendrik am :

Einen Pflasterlaster, ein Feuerwehrfahrzeug oder Polizeifahrzeug im Einsatz mit einem schnöden DHL-Wagen zu vergleichen, halte ich für gewagt.

Die einen retten Leben (wichtig, kann und darf überall parken) und der andere liefert ein "olles" Paket (unwichtig, kann auch wo anders parken und hundert Meter laufen) aus.

Aber vielleicht bin ich auch nur verblendet, weil ich zur Fraktion: "Wir retten und bewahren Dein Leben" gehöre und übersehe die Wichtigkeit von DHL-Paketen.

John Doe (der mit den Pollern) am :

Wer falsch parkt und dabei riskiert, andere zu behindern, verhält sich wie ein Arschloch.

Wer mutwillig fremdes Eigentum beschädigt, oder das zumindest in Kauf nimmt, verhält sich ebenfalls wie ein Arschloch.

Klar kann man da Lust bekommen, sich zu rächen. Aber man sollte sich bremsen, wenn man auf der richtigen Seite stehen will.

Zumal auch niemand weiß, ob der Falschparker überhaupt Eigentümer des Fahrzeugs ist usw.

Den/die Fahrer/-in darauf anzusprechen ist dagegen legitim.

John Doe (der mit ohne Pollern) am :

Der Vergleich hinkt aber.

Wer falsch parkt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Sachbeschädigung, u.U. noch mit Fahrerflucht (gibt es das bei Radfahrern?), ist eine Straftat.

Da sollte man schon differenzieren.

John Doe (der mit den Pollern) am :

Ich hab nichts dazu geschrieben, wie ich das relativ zueinander werte ;-) Eine Nötigung (das einige Grundstück verlassen zu können) könnte übrigens sogar eine Straftat sein (Sitzblockaden wurden schon als solche eingestuft).

Aber wir sind uns ja dann einig, dass jemand, der bereitwillig das Eigentum anderer Menschen beschädigt, sich benimmt wie ein Arschloch.

Und mit dem Fahrrad halt fünf Meter weiter hinten über die Straße zu fahren dürfte bei weitem nicht so gravierende Auswirkungen haben wie der finanzielle Schaden einer Sachbeschädigung plus der zeitliche Aufwand damit.

Nachbar am :

Das IST der Ausgang, eine Ausfahrt.
Man kann also mit dem Fahrrad keinen anderen Weg gehen oder fahren.

Mensvh am :

Fahrrad kommt nicht auf den/vom Hof? Dann muss ich es eben draußen anschließen. Schade, dass der DHL Fahrer dann erst mal mich suchen muss, bevor er losfahren kann.
Weil ich nett bin, habe ich meine Handynummer am Rad angebracht. Kann natürlich sein, dass ich beim Anruf gerade auf dem Klo oder in einer Besprechung bin, "sorry, dauert nur ein paar Minuten, bin gleich fertig"...

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