Thursday, November 6. 2008Kein Angeklagter im SchlepptauTrackbacks
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super-Taktik ...
der nutzt den Moment bei dir im Markt weil der weiss dass du grad nicht hinter ihm her rennen kannst
Du fährst von Dir in die Innenstadt mit dem Auto???
Äh, wo ist der Vorteil? Du brauchst doch wahrscheinlich doppelt so lange, wie mit der Bahn, oder nicht?
#2
on
2008-11-06 10:21
Das war auch mein Gedanke. Zumal der Bahn direkt vor dem Amtsgericht hält.
Aber vielleicht hat er ja noch die andere Dinge auf dem Zettel gehabt und ist deshalb mit dem Wagen gefahren.. Das wird wohl sein Geheimnis bleiben *g S.
#2.1
on
2008-11-06 10:23
Gerade wegen der Parkgebühren von 1,30 Euro/Std lohnt sich tatsächlich eher der Bus, wenn man im Anschluß nichts vorhat, wo man das Auto braucht und auch keine schweren Gegenstände transportieren muß.
Und Du hast doch auch ein schönes Fahrrad.
#2.2
on
2008-11-06 11:19
Vor dem Amtsgericht erscheinen ca. 1/3 der (nicht verteidigten) Angeklagten nicht - das ist also gar nicht so unüblich. Dann werden sie eben beim zweiten Termin mit freundlicher Unterstützung in grün herbeizitiert und tragen die erhöhten Verfahrenskosten (z.B. eine erneute Zeugenentschädigung) - für den Angeklagten also kaum lohnenswert.
#3
on
2008-11-06 10:48
Die erhöhten Verfahrenskosten sind denen egal. Bezahlen können und wollen sie sowieso nicht.
#3.1
on
2008-11-06 11:22
Oder sie genießen - je nach Situation - vom nächsten Kontakt mit den Ordnungskräften bis zum nächsten Versuch einer Hauptverhandlung staatliche Gastfreundschaft (§ 230 Abs. 2, 2. Alt. StPO). Vermindert den Aufwand für Gericht und Zeugen (bei einer Vorführung weiß man ja auch nicht immer, ob man den Angeklagten rechtzeitig findet, gerade bei der Klientel, die zu Ladendiebstählen neigt), erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte zukünftig bei Gericht erscheint.
#3.2
on
2008-11-06 12:32
Sowas ähnliches hatte ich auch dieses Jahr... da haut man morgens um 7 ab ist um 13Uhr wieder zu Hause und für was? FÜR NIX -.- Der angeklagte kam zu spät und deswegen wurde der Termin nochmal verlegt...
Aber die grünen waren so freundlich ihn vorzuführen beim zweiten Termin Aber Björn mit der Bahn wärste schneller gewesen
#4
on
2008-11-06 10:51
Hast Du Dir denn wenigstens Dein Zeugengeld auszahlen lassen?
#5
on
2008-11-06 11:05
wie wird denn das zeugengeld bei einem selbstständigen berechnet?
#6
on
2008-11-06 11:11
Man geht bei Selbstständigen üblicherweise davon aus, daß die den Höchstsatz des JVEG (17 €/h) überschreiten und zahlt entsprechend aus. Dazu noch die nachgewiesenen Parkgebühren und 0,25€/km für An- und Abfahrt (bzw. entsprechende Bahnfahrt 2. Klasse)
#6.1
on
2008-11-06 11:37
Hätte ich auch gedacht, aber § 5 Abs. 1 JVEG lautet:
Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn einschließlich der Auslagen für Platzreservierung und Beförderung des notwendigen Gepäcks ersetzt. Man bekommt also sogar Fahrtkosten erster Klasse ersetzt.
#6.1.1
on
2008-11-06 13:36
Da fängt man mühselig einen Ladendieb, schützt sein Eigentum, verheizt rund eine Stunde seiner Zeit um ihn der Polizei zu übergeben, wird dann zur Gerichtsverhandlung geladen, verheizt noch mal zwei Stunden seiner Zeit und der Ladendieb erscheint nicht. Einzelhändler ist da wirklich kein Zuckerschlecken.
@Hr. Harste: Reicht denen beim AG nicht die Videoaufnahme?
#7
on
2008-11-06 11:26
Das wäre ja noch schöner! Natürlich muss es zu dem Videobeweis noch eine Zeugenaussage geben. Ansonsten könnte ja jeder irgendwas irgendwann aufnehmen. Ausserdem wissen wir ja nicht was da sonst noch (ohne Videoaufnahme) gelaufen ist.
#7.1
on
2008-11-06 12:02
Ich hatte auch mal so einen Schmarotzer, der sich etwas bei mir auf Rechnung gekauft hatte und nicht bezahlen wollte.
Mehrere Mahnungen + gerichtliches Mahnverfahren später hatte ich auch einen Termin beim Gericht. Ich war auch alleine da, musste 15 Minuten absitzen und dann war der Fall geklärt .... dachte ich. Man kann nach Ablauf der Frist einen verspäteten Einspruch einlegen. Und so geht die Verhandlung schon 3 Jahre. Ich hab ein Inkassobüro beauftragt und denke meine Kindeskinder bekommen irgendwann dann mal die paar Euro + den riesigen Batzen Zinsen. Ich hasse Leute die sich etwas kaufen, was sie sich nicht leisten können. Back to Topic: Wie auch schon von jemand anderes erwähnt, ist es wohl Mode nicht zu erscheinen, wenn man sowieso keine Chance hat sich aus der Sache rauszuwinden.
#8
on
2008-11-06 16:44
Franzose, kann man in dem Fall nicht soetwas wie ein Abwesenheitsurteil fällen? D. h., wenn jemand nicht erscheint, ist er quasi automatisch Verlierer des Prozesses?
Mit säumigen Zahlern hatte ich es in meinem früheren Betrieb zu tun. Der ist daran quasi zugrunde gegangen. 1/3 der Kunden hat erstmal nicht gezahlt, nach Mahnungen und postalischem Anschreiben hat unterm Strich 1/5 aller Kunden nicht gezahlt. Da es sich in der Regel um Summen von rund 15 Euro gehandelt hat, ist es unwirtschaftlich, eine Schufa-Auskunft einzuholen, einen Eintrag (derjenige hatte sicherlich eh schon welche) zu veranlassen oder gar ein Mahnverfahren zu beginnen (kostet 13 Euro, dann gibts einen Widerspruch und dann muss man erstmal Gerichtskosten vorschießen - damit letztendlich der Schuldner einfach die Hand hebt und lächelt).
#8.1
on
2008-11-06 20:34
Ich hab 200 mal ne Verhandlung in Leipzig gehabt, da ist der Haupbelastungszeuge zum Termin nicht erschienen, er wurde dann vorgeführt. Also trifft sowas nicht nur auf Angeklagte zu....
#9
on
2008-11-10 01:00
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