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Quittung

Eher zufällig beobachtete ich gestern Abend "im Vorbeigehen", wie ein relativ heruntergekommener Mann eine Tüte "Katjes" in seiner Westeninnentasche verschwinden ließ. Am Ausgang darauf angesprochen gab er auch gleich die Tat zu und folgte brav ins Lager.

Mir hatte mal ein Polizist gesagt, dass, wenn jemand friedlich ist und seinen Ausweis mit hat, ich mir auch telefonisch die Richtigkeit der Daten bestätigen lassen könnte, damit nicht wegen jeder Kleinigkeit ein Streifenwagen herkommen muss. Gestern wollte ich dies zum ersten Mal testen...
Der gute Mann in der Telefonzentrale fand die Idee allerdings nicht so gut und schickte mir trotzdem zwei Beamte vorbei. Ich warnte ihn noch vor, dass die sich dann aber bitte nicht beschweren sollen, weil sie nur für eine Tüte Katjes herkommen, aber das war okay so. Beschwert haben sie sich auch tatsächlich nicht, der Dieb war friedlich, seine Daten stimmten – und so nahmen die Herren in grün schwarz nur die Anzeige auf und gingen wieder.

Ladendiebe müssen bei mir für den Arbeitsaufwand pauschal eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 50 Euro leisten. Die meisten haben nichts und schon gar keine 50 Euro, aber der Dieb gestern hat mir doch tatsächlich immerhin fünf Euro in die Hand gedrückt. "Dafür brauche ich aber eine Quittung.", sagte er noch. Meinetwegen auch das. :-)

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Kommentare

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Nik am :

5 Euro auf Tasch, aber dann klauen müssen?

Max am :

Den Leuten ist wohl langweilig.

Heinzer am :

Kann man sicherlich von der Steuer absetzen!

Max am :

Ich könnte mir vorstellen, dass er in Berufung auf § 307 I BGB das Geld vor Gericht zurückfordern möchte.

JeriC am :

in einer Zeitschrift (NEON iirc) las ich von einem Bankräuber der nach misslungenem Überfallversuch (oder nach gelungenem und anschließendem Erwischtwerden) seine Tatwaffe absetzen konnte. Ich weiß aber net mehr in welchem Land dit war.

Kit am :

Wenn Du die Waffe anlegen kannst, dann kannst Du sie in aller Regel auch wieder absetzen.

Das sollte eigentlich in jedem Land der Erde funktionieren, völlig unabhängig von der Waffe.

Stefan B. am :

Nur wenn er die Gewinne aus seinen sonstigen Beutezuegen als Einnahmen in der Steuererklaerung angibt. Dann duerften die wohl als Werbungskosten anerkannt werden ;-)

Kit am :

Und was steht dann auf der Quittung?

"Euro 5,- für misslungenen Ladendiebstahl.

Vielen Dank für ihren Einklauf."

Sherry am :

Alter, aber superguter Kommentar :-D

dermax am :

Warum (besser: wie?) lässt du die Richtigkeit der Daten überprüfen, wenn der Täter einen Personalausweis dabei hat?
Die Wahrscheinlichkeit, dass er gefälscht ist, ist wohl sehr gering. Und ob derjenige das auf dem Foto wirklich ist, kann dir die Polizei telefonisch auch nicht sagen.

packer am :

Mein Perso ist bei der KriPo als Verlust/Gestohlen gemeldet.
Wenn die Nummer jetzt also bei der Polizei überprüft wird gibts Alarm das das mein verlorener Perso ist.
Der Typ ist wegen Urkundenfälschung dran und ich hätte meinen Perso wieder.

Oder der Mensch ist polizeilich gesucht weil noch irgendwas aussteht, durch Überprüfung sieht man dann ob man ihn nich doch persönlich treffen sollte ;-)

Britta am :

Hallo...

Also ich bin jedesmal wieder aufs neue Überrascht wieviel in deinem Laden geklaut wird.
Ein Bekannter von mir führt einen Edeka (ehemals Spar) und ich habe ihn mal gefragt wie es sich in "seinem" Laden so mit Diebstahl verhält...
Er meinte,dass es relativ selten vorkommt.
Ca. alle zwei Wochen wird die Ladensicherungsanlage mal ausgelöst und oft auch nur durch nicht entwertete Lebensmittel & Co. die aber bezahlt wurden.

Ich lebe in einer Kleinstadt,ca. 25.000 Einwohner...kann es vielleicht daran liegen das die Leute in Großstädten da etwas skurpelloser sind?

Haben die Menschen gar keine Hemmschwelle oder keinen Anstand mehr?
Wo ist die gute,alte Erziehung geblieben?

Ich habe meinem Bekannten von deinem Blog erzählt und wie ich halt darauf komme ihn so etwas zu fragen,seitdem ist er auch begeisterter Leser =)

Max am :

Ich glaube, dass es in Kleinstädten mehr soziale Kontrolle gibt. Außerdem findet sich da eine gewisse Klientel (Junkies usw.) nicht so häufig.

sebi am :

ich könnte mir auch gut vorstellen das, dadurch man in großstäden anonymer ist, dort mehr geklaut wird. auf dem dort kennt doch eigendlich jeder jeden..

Sonstwer am :

Ich schätze mal, dass dazu kommt, dass Björn in dieser Hinsischt sensibilisiert und deshalb ein wenig aufmerksamer als der durchschnittliche Marktmitarbeiter ist.

Andrea am :

Ich glaube nicht, daß in anderen Lebensmittelläden deutlich weniger geklaut wird.
Eher, daß man nicht so aufmerksam auf Diebe achtet.

Frag deinen Bekannten mal nach der Inventurdifferenz, die dann ganz schnell mit Unstimmigkeiten im Warenwirtschaftssystem erklärt wird.

Jo am :

Ich bin vor ca. 4 Jahren aus der Provinz in eine Großstadt mit hoher Arbeitslosenquote gezogen.
Vorher habe ich nie miterlebt, wie zwielichtige Gestalten im Supermarkt herumschlichen oder gar beim Diebstahl erwischt wurden. Hier ist mir das schon 4-5 mal passiert. Einmal habe ich auch eine Kassiererin auf einen Diebstahl hingewiesen: die zeigte sich sehr überascht, warum ich denn sowas sagen würde - meistens würden die "Kunden" zusammenhalten, weil in ihren Augen sowieso alles zu teuer ist. :-O

Werner Wever am :

der betreiber bemerkt ja immer extra, dass die warendiebe heruntergekommen bis extrem verwahrlost sind. man kann ihnen schon an der nasenspitze ablesen, dass sie klauen werden. das ist wie unterschicht-tv. also augen offen halten und du kannst sie erkennen...

Kit am :

Ich war noch nie in Bremen und kenne mich da überhaupt nicht aus.

Aber wenn ich in Bremen wäre und was klauen wollte, dann würde mir auf Anhieb nur ein Laden einfallen.

Bernd0815 am :

Der Gute kann die 5 €sicherlich als Werbungskosten von seiner Steuererklarägung.

Ist im schließlich im zusammenhang mit seiner Erwersbtätigkeit entstanden.

Hans am :

Mich würde mal interessieren, inwieweit diese "Schadensersatzzahlung" von 50 Euro rechtlich haltbar ist.
Einfach mal dreist verlangen kann das jeder, ich bezweifle aber, dass es dazu einen rechtlichen Hintergrund gibt. Andernfalls kann man hübsche Summen erfinden, bis hin in die tausende.

-pm- am :

...macht(e) LIDL mit seinen Arbeitnehmern so!!

Max am :

§ 307 I BGB, § 242 BGB, § 138 BGB :-)

Die laesio enormis findet sich im deutschen BGB (anders als im österreichischen ABGB etwa) nicht offiziell, dennoch lässt sich die Rspr. teilweise von dieser Rechtsfigur inspirieren.

Max am :

Als "Schadensersatz" würde ich das persönlich wohl eher nicht bezeichnen, zumal zweifelhaft ist, wie viel Schaden entstanden sein sollte. Mit dem pauschalierten Schadensersatzanspruch ist das eh so ne Sache.
Vielmehr ist das wohl eine Vertragsstrafe.

Aber auch da gilt § 133 BGB. Jeder darf es so bezeichnen, wie er es möchte. Wenn man's versteht, ist ja alles in Ordnung. :-)

evchen am :

Müssen tun die das nicht. Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Forderung und Eintreibung dieser "Schadensersatzzahlung"!

Huck am :

Das hat der BGH schon vor fast dreissig Jahren entschieden, dass der Ladeninhaber eine Schadenersatzzahlung von (damals) 50 Mark fordern kann, wenn er z.B. Fangprämien zahlt.

Max am :

Bitte die genaue Fundstelle! (BGHZ oder NJW?)

Max am :

Danke :-)
Hat der BGH doch tatsächlich über die deliktische Haftung nach § 823 BGB gelöst. Na denn.
Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht. *schäm* :-)

Carsten am :

Nicht "z.B.", sondern nur dann ! Also Björn müsste zum einem nachweisen, dass er die Prämie ausgelobt hat und auch auszahlt. Wenn er den Dieb selber fängt könnte sogar zweifelhaft sein, ob dies gerechtfertigt ist, da er als Unternehmer auch ohne Fangprämie ausreichend Motivation hat. Und bei einer Bagatelle ist sogar diese nicht ersatzfähig, da es nicht mehr verhältnismässig ist.

@Münster: Danke für den Verweis auf das BGH Urteil. War wirklich interessant zu lesen.

Max am :

Ich kenne mich da zwar nicht aus, aber man könnte vielleicht einen konkludenten Vertragsschluss beim Betreten des Geschäfts konstruieren.

Durch diesen Vertragsschluss würden Schutzpflichten nach § 241 II BGB begründet, durch Diebstahl würde ein Schadensersatz nach § 241 II i.V.m. § 280 I BGB in Betracht kommen. Doch müsste dazu erst ein Schaden nachgewiesen werden. Außerdem würde § 309 Nr. 5 BGB (Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen bei AGB) dagegenstehen. Diese Lösung ist also nicht vertretbar.

Vielleicht sollte man das als Vertragsstrafe auffassen. § 309 Nr. 6, der bestimmte Formen der Vertragsstrafe bei AGB verbietet (aber nur bei Verzögerung oder Rücktritt einschlägig ist), steht dem nicht entgegen.

Weiß dazu jemand mehr als ich?

Ella am :

Bei uns bezahlen die Leute 75€ für´s klauen, das erklärt Deine hohe Diebstahlrate: es ist einfach zu günstig bei Dir!

Max am :

In Teilen der USA gibt es die Todesstrafe.
Dennoch ist dort die Mordrate nicht (zumindest nicht spürbar) niedriger als anderswo.

Rinderteufel am :

Pfft Todesstrafe... Gibt schlimmeres...

Ne, mal im ernst: Bestrafungen verhindern nichts
wenn darüber vor/bei der Tat nicht nachgedacht wird,
oder es mit "kriegen mich ja eh nicht" abgetan wird.
Es fahren ja auch Leute ohne Anschnallgurt Auto.
Wenn das Unrechtsbewusstsein oder die Einsicht nicht da
sind, und es jemand von selber tut oder lässt bringen
Androhungen, Warnungen und Statistiken halt nichts.
Und erst recht nichts wenn die Tat als einziger Ausweg
wahrgenommen wird, wie zb. beim Junkie der Kaffee
klaut um davon nachher seinen Stoff kaufen zu können.

Das Problem ist nur was Mäxchen nicht lernt,
lernt Max nimmer mehr. Entweder bekommt man
sowas von der Erziehung mit das klauen für sich
"undenkbar" ist, oder es wird sehr schwer soeine
Einsicht nachträglich zu vermitteln.

Ok, ganz unsinnig sind Bestrafungen wohl nicht,
zb. für Otto-Normal-Bürger der dadurch sein
behütetes oder aufgebautes Leben in Gefahr sieht.
Aber zumindest die Steigerung von 25 Jahre Knast
zu Todesstrafe wird nichts bringen, weil wer schon das
eine Ignoriert oder in Kauf nimmt, der lässt sich
auch von einer Steigerung nicht abschrecken,
weil er solche Konsequenzen eh verdrängt.

Deswegen ist IMHO jeder der "härtere Strafen!!!"
vordert lediglich ein blinder Aktionist oder Populist.
Vielmehr muss man am Unrechtsbewusstsein ansetzen,
aber wer das Gefühl hat die ganze Zeit
"von der Gesellschaft" verarscht und ausgenommen
zu werden der sieht in Diebstahl vieleicht auch nur
sein recht das von Konzernen zu hohlen
was ihm vermeintlich zusteht.
In Zeiten von Massenentlassungen für Aktienkurse,
Zeitarbeit für Hungerlöhne und Harz IV bestimmt
auch nichts ungewöhnliches.

Stefan B. am :

Vielleicht geht's Bjoern ja weniger um den Strafcharakter, sondern mehr darum, im Idealfall 50,- EUR mehr in der Kasse zu haben, von denen er dann den Verlust durch die naechsten beiden erfolgreichen Ladendiebe ausgleichen kann. Auch wenn der Idealfall wohl selten eintritt.

Max am :

"Das Problem ist nur was Mäxchen nicht lernt,
lernt Max nimmer mehr."

Das deutsche Bildungssystem ist doch eines der besten weltweit! :'(

Aber ansonsten muss ich voll zustimmen :-)
Bestimmt gibt es auch im Iran Diebstahl. Durch einfache Verbote wird man die Motive der Menschen nicht ändern können.

Kit am :

Ein Wiederholungstäter bohrt sich nach der zweiten Bestrafung nicht mal mehr in der Nase.

Max am :

Stimmt.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's bekanntlich gänzlich ungeniert...

Jo am :

Auch wenn ich Deutschland vieles ziemlich gut vermittelt wird: Werte wie Achtung fremden Eigentums oder auch Respekt vor Älteren ganz sicherlich nicht.

Und auch wenn jede Generation wieder darüber klagt, wie schlecht erzogen die Jugendlichen sind: alleine durch den Vergleich mit anderen Ländern kann man doch recht große Unterschiede feststellen.

Stefan am :

"Es fahren ja auch Leute ohne Anschnallgurt Auto."

Warum auch nicht. Ich habe mal einen Unfall nur deshalb überlebt...

Auch frage ich mich, wo dabei jemand außer mir selbst geschädigt wird, soll heissen: Was geht den Staat an, ob ich mit Gurt oder ohne im Auto sitze? Auf mein Fahrverhalten jedenfalls dürfte sich das wohl kaum auswirken...

Aber bitte: Regelt ruhig rum, was ihr wollt. Wenn's erst einmal verboten ist, kümmert sich wieder keine Sau drum...

Kit am :

Und wenn sie dich dann querschnittgelähmt und mit halb eingedrücktem Kopf aus der Karre ziehen sagt der Staat:

"Was geht uns der Stefan an."

Dann wirst Du einfach an den nächsten Zaun gelehnt und dann hat sich das.

Jürgen am :

"Dann wirst Du einfach an den nächsten Zaun gelehnt und dann hat sich das."

:-D ... das sind halt die Leute, die bei Vorschriften gleich an die Verbote von Mami denken, und dann in Panik verfallen. Man könnte ja denken sie wären nicht erwachsen, wenn sie sich an Regeln halten. :-)

Theo am :

Entschuldige die Neugier, aber wie kann man nur überleben wenn man sich nicht anschnallt? Anstatt im Autowrack zu sitzen liegt man dann 50 Meter weiter mit dem Kopf nach unten auf der Straße?

JeriC am :

In den USA müssen sie mit einem Schild "ich bin ein Dieb, ich klaute bei W*L-MART" vorm Laden stehen.
Aber die USA ist ja auch das Land der "Papphäuser" die bei stürmen wegfliegen, des Sprühkäses und nicht zuletzt der amerikanischen Autos ;-)

Kit am :

http://www.autobild.de/artikel/ford-shelby-gt500kr_701473.html

Max am :

Meinst du das ernst oder ist das eine zynische Anspielung auf ein sehr bekanntes Bild aus dem Nationalsozialismus?

Max am :

Achso. Ich mußte leider (bereits ohne groß nachzudenken) an ein sehr bekanntes Foto einer öffentlichen Denunziation denken.

Selbstverständlich sind die Methoden des Nationalsozialismus (zum Glück) nicht mit den heutigen Zuständen vergleichbar. Aber bei diesem Gedanken an öffentliche Denunziation wird mir trotzdem ganz übel. In welchem Zeitalter leben wir denn, daß es noch einen Pranger gibt?

Kit am :

http://www.rottenneighbor.com/

Max am :

Was du verlinkt hast, geht eher in den Selbstjustiz-Bereich. Das ist meiner Ansicht nach aber etwas weniger gefährlich als etwa ein staatlicher Pranger.

Wenn ein Richter die Personen aber zu so etwas verurteilt, ist das noch etwas ganz anderes.

Kit am :

Max, leg dich wieder hin. Es ist schön spät. Zu dieser späten Stunde verzeihe ich alles.

Jonesens am :

In manchen Bundesstaaten der USA kann man wegen mehrfacher Kleindiebstähle durchaus lebenslänglich einsitzen.

Kit am :

In Deutschland reicht ein schlichtes "Ja, ich will." für lebenslänglich. Mit anschliessender Sicherheitsverwahrung. Da ist nicht automatisch nach 15 Jahren Schluß.

Alex am :

Kann man diese Fangprämien-Forderungen eigentlich an ein Inkassobüro verkaufen? Selbst wenn die nur 5 EUR pro 50 EUR- Forderung zahlen, würde Björn doch wahrscheinlich besser damit fahren, oder?

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