Wednesday, January 20. 2010Zu belegenTrackbacks
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Weil Du eben kein geschädigter bist, wenn Du nicht belegen kannst, daß Du ein geschädigter bist.
#1
on
2010-01-20 17:50
Ich weiß gar nicht, was Du willst; Deine Angestellte mußte ihre Arbeitsunfähigkeit doch auch belegen, oder?
#2
on
2010-01-20 18:01
Ja, aber es ist einfacher, einen gelben Schein für drei Tage aufzubewahren, als eine 1,5 Jahre alte Teilzahlung einer Sammelüberweisung zu belegen.
Da versteh ich die Aufregung auch nicht. Zum einen würde es wohl genug Leute geben, die so was ausnutzen würden, wenn man es nicht belegen müsste. Und zum anderen kann es doch auch nicht so schwer sein diese Forderung zu belegen. Mühsam finde ich das hier nun wirklich nicht. So viel Arbeit wären mir die Aussicht auf mehrere hundert Euro schon wert,
Deine Forderung erhöht sich natürlich um den Aufwand zum beibringen der Dokumente...
#4
on
2010-01-20 18:05
Weil du das falsch machst.
Du musst ein Inkasso Büro beauftragen, da kümmert sich dann keine um Nachweise (oder auch falsche Adressen....).
Wenn jemand in deinem Laden gekaufte Ware reklamiert muss er natürlich auch keinen Kassenbon vorweisen, oder?
Er ist ja schliesslich schon durch die zu reklamierende Ware, die er gekauft hat, Geschädigter. IMHO: Wer irgendwelche Forderungen stellt hat die erst einmal zu belegen, =Grundsätzlich=
#6
on
2010-01-20 18:35
Wer ist denn ausgefallen? Im Originalbeitrag steht doch, dass alle Beteiligten mit dem Schrecken davon gekommen sind.
#7
on
2010-01-20 19:21
Willkommen in der echten Welt. Wer vor Gericht Ansprüche geltend machen möchte, muss diese natürlich auch beweisen. Sonst könnte ja jeder kommen und Geld von irgendwem verlangen.
#8
on
2010-01-20 21:06
Oder man ist nicht Jeder, sondern Abmahnanwalt. Dann geht das...
wie immer wer einmal bezahlt hat muß später beweisen das er im Recht war, nur leider kann man ja seine Angestellten nicht solange warten lassen bis das Gericht irgendwann mal entscheidet!
Ich bin als Fußgänger mal über den Haufen gefahren worden und obwohl zahlreiche Zeugen belegten, das die Fußgängerampel Grün war beharrte die Versicherung drauf, "das es üblich wäre, über Rot zu laufen" und ich selbst Schuld an dem Unfall sei - letztendlich wurde auch noch fast behauptet ich wäre absichtlich vor den Wagen gelaufen (um mir aus Spass einen Armbruch und wochenlang schmerzende Prellungen zuzuziehen).
Selbst das vom Gericht auferlegt Schmerzensgeld wurde nie gezahlt. O-Ton der Vers: Sie können ja klagen, wir haben aber den längeren Atem...
Du solltest in den Bereich der immateriellen Güter wechseln. Die Rechteinhaber müssen ihren Schaden in der Regel nicht nachweisen, um horrende Summen erstattet zu bekommen.
#11
on
2010-01-23 18:09
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CalendarQuicksearchComments about Kaltes Licht, sozusagen…
Sun, 12.02.2012 14:35
Cola muss kalt sein. Bier dage
gen mag ich nur im Sommer kalt
. Jetzt in der kalten Jahresze
it trinke ich es gerne b [...]
Sun, 12.02.2012 13:32
Fische für den Strand müssen s
o sein, die liegen dort ja nur
rum. Oder meinst du diese Fis
chstäbchen Bausätze?
Sun, 12.02.2012 12:57
Das geht ja noch. Häufig kann
man da auch Fische kaufen, abe
r die sind meistens kaputt.
Sun, 12.02.2012 12:29
"... bietet er auch Strandzube
hör (Drachen, Muscheln, etc)"
Aha, daher bekommt der Stra
nd seine Muscheln. Dann [...]
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