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Zu belegen

Ich weiß gar nicht, ob ich das jemals erwähnt hatte, aber bei diesem Unfall wurde doch eine meiner Mitarbeiterinnen in Mitleidenschaft gezogen und war deswegen eine Zeitlang krankgeschrieben.

Inzwischen, rund 1,5 Jahre später, wird der Fall endlich verhandelt. Es geht um die Schuldfrage und natürlich auch, wer vom wem welche Zahlungen zu erhalten hat. Meine Forderung in der Sache beläuft sich auf mehrere hundert Euro Schadensersatz, da ich natürlich den Lohn an meine Mitarbeiterin während ihres Krankheitsfalls weitergezahlt habe und diese Summe nun von dem oder den Schuldigen erstattet haben möchte.

Und nun soll ich auch noch beweisen, dass da wirklich das Gehalt weiter gezahlt worden ist. Mit einer schriftlichen und unterschriebenen Erklärung meines Steuerberaters zum einen und mit einem weiteren Beleg, z.B. einer Kopie des Kontoauszugs, zum anderen.

Wieso ist man als Geschädigter eigentlich auch immer gleich der Depp, der seinen Forderungen mühsam hinterherrennen muss?!? :-(

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Kommentare

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LeJupp am :

Weil Du eben kein geschädigter bist, wenn Du nicht belegen kannst, daß Du ein geschädigter bist.

Eberon am :

Ich weiß gar nicht, was Du willst; Deine Angestellte mußte ihre Arbeitsunfähigkeit doch auch belegen, oder? ;-)

Björn Harste am :

Ja, aber es ist einfacher, einen gelben Schein für drei Tage aufzubewahren, als eine 1,5 Jahre alte Teilzahlung einer Sammelüberweisung zu belegen.

Mailin am :

Da versteh ich die Aufregung auch nicht. Zum einen würde es wohl genug Leute geben, die so was ausnutzen würden, wenn man es nicht belegen müsste. Und zum anderen kann es doch auch nicht so schwer sein diese Forderung zu belegen. Mühsam finde ich das hier nun wirklich nicht. So viel Arbeit wären mir die Aussicht auf mehrere hundert Euro schon wert,

Sonstwer am :

Deine Forderung erhöht sich natürlich um den Aufwand zum beibringen der Dokumente...

Christoph Wagner am :

Weil du das falsch machst.
Du musst ein Inkasso Büro beauftragen, da kümmert sich dann keine um Nachweise (oder auch falsche Adressen....).

tyler am :

Wenn jemand in deinem Laden gekaufte Ware reklamiert muss er natürlich auch keinen Kassenbon vorweisen, oder?

Er ist ja schliesslich schon durch die zu reklamierende Ware, die er gekauft hat, Geschädigter.

IMHO: Wer irgendwelche Forderungen stellt hat die erst einmal zu belegen,
=Grundsätzlich=

Heinzer am :

Wer ist denn ausgefallen? Im Originalbeitrag steht doch, dass alle Beteiligten mit dem Schrecken davon gekommen sind.

derpinguin am :

Willkommen in der echten Welt. Wer vor Gericht Ansprüche geltend machen möchte, muss diese natürlich auch beweisen. Sonst könnte ja jeder kommen und Geld von irgendwem verlangen.

OxKing am :

Oder man ist nicht Jeder, sondern Abmahnanwalt. Dann geht das...

tobias am :

wie immer wer einmal bezahlt hat muß später beweisen das er im Recht war, nur leider kann man ja seine Angestellten nicht solange warten lassen bis das Gericht irgendwann mal entscheidet!

AndreB am :

Ich bin als Fußgänger mal über den Haufen gefahren worden und obwohl zahlreiche Zeugen belegten, das die Fußgängerampel Grün war beharrte die Versicherung drauf, "das es üblich wäre, über Rot zu laufen" und ich selbst Schuld an dem Unfall sei - letztendlich wurde auch noch fast behauptet ich wäre absichtlich vor den Wagen gelaufen (um mir aus Spass einen Armbruch und wochenlang schmerzende Prellungen zuzuziehen).
Selbst das vom Gericht auferlegt Schmerzensgeld wurde nie gezahlt. O-Ton der Vers: Sie können ja klagen, wir haben aber den längeren Atem...

EDK am :

Du solltest in den Bereich der immateriellen Güter wechseln. Die Rechteinhaber müssen ihren Schaden in der Regel nicht nachweisen, um horrende Summen erstattet zu bekommen.

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