Thursday, May 28. 2009Geschenksendung mit RechnungComments
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Da wollte jemand nur ins.. na, lassen wir das.
#1
on
2009-05-28 18:22
hat mein Kollege/meine Kollegin denn wenigstens den Gesprächsleitfaden eingehalten?
Schade das du nicht mich erwischt hast in der Hotline, ich hatte scheinbar frei...
Ach, hallo ex-Kollegin. Standort Bremen Lloydstraße? War da auch einige Jahre tätig.
Ansonsten muss sich Björn keinerlei Sorgen machen. Zumindest zu meiner Zeit wurde immer alles sauber und kulant gelöst.
#2.1
on
2009-05-28 20:30
kulant ja - und die kd sind... öhm ich sag dazu mal lieber nix bevor ich hier gelyncht werd
Das find ich jetzt ja lustig. Bis vor 4 Jahren hab ich, die von euch angenommenen Bestellungen verpackt. Mein Mann sorgt bis heute dafür, dass die Anlage dafür nicht stehen bleibt. Irgendwie lustig
#2.1.1.1
on
2009-05-29 14:03
die welt ist klein
Der Kaffe hat nicht zufällig einen Wert von ca. 4€?
Bei Tchibo gibt es nämlich momentan einen Gutschein über 10€, mit dem man abzüglich der Versandkosten noch ein paar € zum kostenlosen bestellen übrig hat. Auf der Rechnung müsste dann stehen, dass dieser Gutschein mit dem Kundenkonto verrechnet wird, die Rechnung also quasi beglichen ist. Wäre eine Möglichkeit. Gebe einfach mal Tchibo 10€ Gutschein in google ein
#3
on
2009-05-28 18:31
Ich hatte letztens durch so eine Aktion insgesamt 3 Gutscheine für 35€ eingelöst, da war eine kostenlose Sonnenbrille und ein Shredder für 15€ restbetrag drinn
QUOTE: Gebe einfach mal [...] Es heißt 'gib', gottverdammt. Nach dem Deppenleerzeichen und dem Deppenapostroph (auch als sächsischer Genitiv geläufig) ist nun also die Befehlsform das nächste Konstrukt auf dem Opfertisch mindergebildeter Muttersprachversager!?
#3.2
on
2009-05-28 22:46
Eigentlich heißt es "gab".
#3.2.1
on
2009-05-28 23:11
Deine Punktuation lässt zu wünschen übrig. Anstatt in die eckigen Klammern Auslassungspunkte zu setzen, stopfst du einfach drei Punkte rein. Ganz falsch. Auslassungspunkte werden unter Windows mit Alt + 0133 eingegeben.
Außerdem fehlt hinter Opfertisch ein Komma, es sei denn, du willst uns auf einen Opfertisch mit dem Namen „mindergebildeter Muttersprachversager“ aufmerksam machen. Andererseits wäre „mindergebildeter Muttersprachversager“ als Eigenname noch annehmbar; schließlich stehen beide Wörter nicht im Duden und sind somit keine deutschen Wörter, die man als Beleidigung verwenden könnte.
#3.2.2
on
2009-05-28 23:20
Selten so einen kläglich gescheiterten Versuch gesehen, jemanden vorzuführen.
"Punktuation" gibt es in Österreich und hat nicht einmal peripher etwas mit Grammatik zu tun. Das Wort, an dem Du gescheitert bist, heißt Interpunktion. Und mit dem genetivus possessivus behellige ich Dich besser erst gar nicht; Dir fehlen bereits die Grundlagen. Grammatischen Diskursen solltest Du Dich im eigenen Interesse enthalten. Oder in Worten, die Du verstehst: Wenn Du jemanden anpissen willst, stell Dich nicht gegen den Wind.
#3.2.2.1
on
2009-05-29 17:35
Ich muss Dich leider verbessern: Der sächsisch-thüringsche Schlautu-Genitiv wäre: "Ende diesen Jahres" statt richtig "Ende dieses Jahres".
#3.2.3
on
2009-05-29 12:33
Och... Ich find die niedlich
#4
on
2009-05-28 18:31
Keine Ahnung, wie's bei Tchibo ist aber bei manchen Online-Shops (z.B. Amazon) kann man ein Häkchen "Abweichende Rechnungsadresse" setzen. Entweder wurde also das Häkchen vergessen oder Tchibo versucht gerade, Leute zu verarschen.
Ist nicht der Versender in der Pflicht, Dir nachzuweisen, daß Du die Ware bestellt hast? Dann soll er das mal schön tun.
Ist nicht der Versender in der Pflicht, Dir nachzuweisen, daß Du die Ware bestellt hast? Dann soll er das mal schön tun.
Mag sein - aber wenn da i-wer in Björns Namen bei uns angerufen hat und Vorname Adresse etc zum Abgleich nennen konnte müssen wir uns in der Hotline drauf verlassen, das das auch wirklich Björn ist. Und dann nehmen wir auch den Auftrag entgegen. Wenn da also im PC eindeutig der Auftrag mit Datum steht, dann gilt das als bestellt - kann ja keiner ahnen das das nicht der Shopblogger war der da bestellt hat. QUOTE: müssen wir uns in der Hotline drauf verlassen, das das auch wirklich Björn ist. ehm ... Nein. Der Versender ist im Streitfall in der Pflicht zu beweisen wer bestellt hat, kann er das nicht (wie in diesem Fall) hat er mit Pech gehabt, das nennt man unternehmerisches Risiko. cya, Mithi
Die überragenden Marketingkünste von Tchibo sind ja spätestens seit der ALDI-Süd-Zahnbürsten-Versendeaktion bekannt.
#6
on
2009-05-28 19:37
schau mal auf der Rechnung nach. Links über dem Rechnungsbetrag steht vermutlich: Die Gutscheinaktion ist leider beendet. Da Problem hatte ich auch schon mal, wenn Tchibo Dir nicht entgegenkommt, einfach kostenlos zurückschicken.
#7
on
2009-05-28 21:05
schau doch einfach was im Feld Saldo steht auf der Rechnung,wenn da gar nichts steht,mußt du auch nichts überweisen.
#8
on
2009-05-28 21:40
auf deiner rechnung steht "gutschein nicht verrechnet da aktion beendet" wenn ich mal raten darf ... schicks einfach retour ... und schon ists erledigt !!
#9
on
2009-05-28 22:28
ich würd ganz einfach mal meinen da hat jemand die Rechnungsadresse und die Lieferadresse vertauscht...
die Schmetterlinge waren eigentlich für den Absender (und Schenker)...Adressen vertauscht und schon bekommst du Rechnung und Schmetterlinge und der andere den Kaffee der eigentlich für dich bestimmt war...würde ich mal vermuten...
#10
on
2009-05-29 00:51
Naja wobei man Tchibo nicht unbedingt als Konkurenz ansehn kann, ein großteil aller Supermärkte hat Tchibo als Shop in Shop im Regal, keine Ahnung ob er in seinem Laden Tchibo führt.
#11.1
on
2009-05-29 09:29
§241a BGB anwenden und sich drüber freuen
#12
on
2009-05-29 06:27
Eine aussen als Geschenksendung bezeichnetes Paket, in dem sich eine Rechnung befindet, klingt irgendwie nach dreist oder Fehler.
#13
on
2009-05-29 09:36
Boah, hör mir auf mit sowas. Den Mist habe ich gerade mit 1&1, weil irgendso ein Held in meinem Namen einen Vertrag über 5! SIM-Karten geschlossen hat. Ich habe jetzt den ganzen Ärger da wieder rauszukommen.
Da kauf ich nix
#15
on
2009-05-29 10:42
ja, dir wollte jemand bestimmt eine freude machen. und zwar wie oben schon beschrieben mit dem momentan gültigen 10 eur gutschein von tchibo. 5 eur einkaufswert, 4,95 eur versand und man hat umsonst was nettes eingekauft. der tip kommt übrigens u.a. aus dem blog von der frau shopping. ich hab auch direkt was für mich und meinen freund bestellt. vielleicht war es ja sogar die frau shopping. ich denke ihr kennt euch. also aus dem inet...
#16
on
2009-05-29 11:46
"Den würde ich allerdings als alles andere als lustig bezeichnen, zumal diese Keramikschmetterlinge an sich schon eine Körperverletzung darstellen."
Hm.... Wenn dir jetzt tatsächlich jemand ganz lieb und unschuldig eine Freude machen wollte und die Rechnung im Paket lag, weil Tchibo einen Fehler gemacht hat, dann ist derjenige jetzt bestimmt etwas traurig über deine Beschreibung der Schmetterlinge. Übrigens, wenn du sie soooo hässlich findest - ich würd' sie nehmen.^^
#17
on
2009-05-29 18:16
Sowas ähnliches hatte ich auch mal. Habe im Abstand von vier Wochen Pakete von irgendwelchen Direktversendern bekommen, die ein nach wie vor unbekannter Vollidiot in meinem Namen bestellt hat. Es gibt zumindest hier in der Region Heftchen mit Bestellpostkarten als Postwurfsendung. Tja, und das macht die Sache ganz einfach: Fremde Adresse eintragen und ich durfte dann den Firmen erklären, dass ich das nicht bestellt habe und ihre lustigen Orion- und sonstigen Pakete wieder zurückhaben dürfen.
Ganz toller Spaß.
#18
on
2009-05-30 15:43
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CalendarArchivesQuicksearchCommentsMon, 28.05.2012 03:56
Es wäre schön, wenn die Geschi
chte auch realistisch wäre. In
UK gibt es relativ oft Haltba
rkeitsdaten für abgepack [...]
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 21:38
"mit einem aufgeklebten Preiss
child" - das bezeichnet man gl
aube ich landläufig als "ausge
zeichnet".
Und: Die K [...]
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 12:47
Und ganz nebenbei, es steht da
gar nicht das er ausgezeichne
t war. Soviel zu wer lesen kan
n
about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 12:45
"In der Kasse war ein niedrige
rer Preis hinterlegt, "
Als
o scheint doch in der Kasse ei
n Preis hinterlegt gewes [...]
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Björn hat ein paar hübsche Schmetterlinge bekommen. Jetzt fragt er sich, ob das ein Streich sei. Damit er sich keine Sorgen machen muss, verweisen wir ihn gerne auf § 241a I BGB. Sofern er diese Lieferung an ihn als Verbraucher nach § 13 BGB adress...
Tracked: May 28, 19:07