Friday, March 27. 2009Bewerbung um einen AusbildungsplatzTrackbacks
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Ja, so einen Brief möchte man ihr schicken - sollte man aber besser nicht tun, denn ein geübter Winkeladvokat oder Gewerkschafter konstruiert daraus leicht einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot und zieht Sie vor den Arbeitsrichter.
#1
on
2009-03-27 10:44
Naja, das wäre ja nur der Fall, wenn eine Stelle zu besetzen wäre, und auch dann nur schwer möglich! Denn sonst müßte man ja jeden einstellen.. :-?!
#1.1
on
2009-03-27 10:51
Deswegen käme es vor Gericht ja auch zu einem Vergleich und Herr Harste müsste bloß eine Entschädigung zahlen.
#1.1.1
on
2009-03-27 10:55
Nein, deswegen würde die Klage abgewiesen werden, bzw. gar nicht erst zugelassen.
#1.1.1.1
on
2009-03-27 12:57
Du kennst offenbar das AGG nicht.
#1.1.1.1.1
on
2009-03-30 12:06
Anstatt sie drauf hinzuweisen, nimmst Du Dir die Zeit um das im Blog zu veröffentlichen?! Deinem Karma hätte es vielleicht mal gut getan, wenn Du sie direkt angesprochen hättest und nicht wie immer hinter Ihrem Rücken im Blog.
#2
on
2009-03-27 10:53
Full ack. Telefonnummer stand bestimmt drauf..
#2.1
on
2009-03-27 10:56
Wer hinter meinem Rücken spricht, der spricht mit meinem Arsch.
Eine Erkenntnis die sich noch nicht weit genug verbreitet hat.
#2.2
on
2009-03-27 11:03
Ist ja auch keine Erkenntnis, sondern ein dummer Spruch, der auch ohne nähere Betrachtung weder sinnvoll noch logisch ist.
#2.2.1
on
2009-03-27 11:12
Mann, Hubert! Es geht um Selbstbeweihräuchrung und nicht um Gutmenschentum!
#2.3
on
2009-03-27 11:39
Die wollte bestimmt ins Blog
#3
on
2009-03-27 11:05
Vielleicht _muss_ die Dame sich bewerben und will keinen Job?
#4
on
2009-03-27 11:14
Abgesehen vom Zeitaufwand und der Kosten - warum solltest Du ihr keinen netten Brief schicken, wenn sie Dir sogar schon leid tut?!
#6
on
2009-03-27 11:31
Es gab Zeiten, da hat sich Günther Wallraf besser getarnt.
#7
on
2009-03-27 11:32
Hm, ich könnte mir vorstellen, dass genau auf so einen Brief spekuliert wird, um da Verstöße gegen das AGG zu provozieren. Sobald dieser dann etwas unvorsichtig verfasst ist, wird dann geklagt, sich verglichen um am Ende ist sie um ein paar tausend Euro reicher...
#8
on
2009-03-27 11:41
Alles eine Verschwörung!
#8.1
on
2009-03-27 16:30
vielleicht hat sie schon einen ausbildungsplatz und wollte nur noch schnell den Bewerbungszuschuß von 5€ pro Bewerbung abstauben. Ist gängige Praxis.
#9
on
2009-03-27 11:42
Hey Björn, verweise sie doch mal auf http://www.younect.de , vielleicht findet sie dort einen Weg herauszufinden, was sie machen will und wie sie es herausfinden kann.
Hinweis: Betreibt ein Freund von mir, aber ist auch eine gute Sache.
Naja, wenn man sich die Mühe gerne machen möchte, sehe ich darin jetzt nicht so die Probleme. Man kann den Brief ja durchaus sachlich halten, erklären, dass man ohnehin grade keine Azubis sucht und anschließend in freundlichem Ton darauf hinweisen, warum die Bewerbung ohnehin mangelhaft war.
Auch in so einem Brief kann man mit etwas Taktgefühl viel erreichen, wenn die andere Person etwas einsichtig ist und sich Ratschläge geben lässt.
Wenn man solchen Lollies auch noch unter die Arme greift, werden sie immer nur weitergeschoben. Ich denke, wenn sie es selbst merken, hat der Lerneffekt viel mehr Erfolg...
Die Frage ist nur: Wird sie das jemals merken, wenn sie immer nur Absagen ohne Begründung bekommt?
Ich würde ihr vermutlich auch keinen ausführlichen Brief schreiben. Aber wenn man ohnehin eine Absage schickt, kann man diese theoretisch auch mit 2-3 Sätzen begründen (--> "Ich suche keine Bewerber, aber suchen sie sich mal professionelle Hilfe", nur freundlicher formuliert).
Ist ja sicher alles richtig. Aber nun kann es ja wohl nicht die Aufgabe eines Einzelhändlers sein, Bewerbertrainings durchzuführen.
Es ist Aufgabe es Bewerbers, sich um eine ordentliche Bewerbung zu kümmern.
#12
on
2009-03-27 13:34
bitte drüber nach, dass die junge Dame sicher auch den Blog hier kennt, wenn sie Dich aus 300km Entfernung anschreibt...
da wäre ein persönlicher Brief um WELTEN besser gewesen als diese Bloßstellung hier im Blog (Aufgrund der detaillierten Beschreibung der Bewerbung erkennt sie sich hier sicherlich wieder...)
#13
on
2009-03-27 16:06
Wie schon angemerkt: Sobald Du sie darafu hinweist, daß ihre Bewerbung mangelhaft war, zum Beispiel rechtschreibfehler enthält, kann sie gegen die Absage gerichtlich vorgehen (Diskriminierung wegen Rechtschreibschwäche). Das AGG ist ziemlich übel, obwohl gut gemeint. Der Gewinn in solchen Vergleichen ist gesetzlich festgelegt, AFAIK: 3 Monatsgehälter für den Bewerber, Steuerfrei.
Deshalb gibt es bei allen Firmen, denen das AGG bekannt und die sich dessen Tücken bewusst sind nur noch unqualifizierte, extrem allgemein gehaltene Absagen. Ätzend, aber notwendig für eine rechtliche Compliance.
#14
on
2009-03-27 22:51
Ja, mein Kommentar enthält Rechtschreibfehler. Diese wurden zur allgemeinen Belustigung eingebaut und dürfen vom Finder behalten werden.
grmpf.
#14.1
on
2009-03-27 22:54
Ich darf mal aus Schreiben der Arbeitsagentur zitieren?
"Vermittlungsvorschlag -- Sehr geehrter Tux2000, wir freuen uns, Ihnen folgenden Arbeitsplatz vorschlagen zu können:" Danach folgt in 90% aller Schreiben, die bei mir hier liegen, eine Stelle, die zu meiner Qualifikation ungefähr so paßt wie z.B. der Posten eines Chefinternisten für einen Doktor der Philosophie (oder umgekehrt). "Bitte bewerben Sie sich umgehend. [...] Bitte beachten Sie die beiliegende Rechtsfolgebelehrung. [...] Wenn Sie ohne wichtigen Grund [...] das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses durch Ihr Verhalten verhinden (z.B. in dem Sie sich nicht vorstellen), tritt eine Sperrzeit ein." Die erste Sperrzeit dauert drei Wochen, dann 6 Wochen, maximal 12 Wochen. Im Klartext: Wenn man sich auf derartig ausgewürfelte Stellen nicht bewirbt, gibt es im Extremfall drei Monate kein Geld. Ich kann mir das nicht leisten, daher ziehe ich es vor, mich auch auf noch so schwachsinnig ausgewürfelte Stellen zu bewerben, und zwar mit Bewerbungsunterlagen in exakt der Qualität, die ich auch für Traumjobs benutze. Zum Glück geht das in meiner Branche absolut schmerzfrei per E-Mail, ich füge also in ein vorbereitetes Template einfach nur noch ein paar Daten über den jeweiligen Arbeitgeber ein und schicke die E-Mail ab. Festzustellen, dass ich für die jeweilige Stelle absolut unqualifiziert bin, überlasse ich dann lieber der jeweiligen HR-Abteilung bzw. dem externen Dienstleister. Ja, das ist Bürokratie in Reinform, und ehrlich gesagt würde ich gerne mal einem Verantwortlichen sehr deutlich erklären, was ich davon halte, wie hier meine Sozialversicherungsbeiträge verbrannt werden. Tux2000
#15
on
2009-03-28 16:07
netter beitrag - der ein schmunzeln auf mein gesicht zauberte
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CalendarArchivesQuicksearchCommentsMon, 28.05.2012 03:56
Es wäre schön, wenn die Geschi
chte auch realistisch wäre. In
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about Warum aufregen?
Sun, 27.05.2012 21:38
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Sun, 27.05.2012 12:47
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Sun, 27.05.2012 12:45
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