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Und den Namen in der Zeitung gibts bei uns auch nicht .. dankenswerterweise?
(siehe http://usaerklaert.wordpress.com/2008/06/11/police-blotters-offentliche-polizeiprotokolle/ )
#1
on
2008-07-04 12:44
In einigen Staaten der USA dürftest Du ALadendiebe ungestraft erschiessen
bring björn nicht noch auf dumme gedanken,sonst erklärt er seinen laden noch zu us terretorium
mir wäre es als ehrlicher bürger ja eigentlich egal aber die bestattungskosten die in der regel vom sozialamt übernommen werden müssten würden bremen ruckzuck in die pleite treiben
#2.1
on
2008-07-04 12:51
Amenmärchen.
#2.2
on
2008-07-04 13:26
Amenmärchen ist bestenfalls eine gelungene Bezeichnung für die Bibel
In welchen?
#2.3
on
2008-07-04 13:28
In Texas reicht es sich bedroht zu fühlen, um beim Erschiessen straffrei auszugehen.
Gerade die Tage ist jemand, der einen, ohne Beute bereits flüchtenden, Einbrecher mehrfach in den Rücken geschossen und getötet hat, straffrei ausgegangen. Der Einbruch erfolgte noch nicht mal bei ihm, sondern bei einem Nachbarn. Der Einbrecher hat aber bei der Flucht das Grundstück des Schützen betreten. Damit und der Aussage er habe sich bedroht gefühlt, war der Freispruch sicher. Die USA sind viel exotischer als die meisten es sich träumen lassen können.
#2.3.1
on
2008-07-04 14:03
Solltest du auf die Stand-Your-Ground-Gesetze abheben, so liegst du falsch - bei simplem Ladendiebstahl kommen die nicht zur Anwendung.
QUOTE: Die USA sind viel exotischer als die meisten es sich träumen lassen können. Korrekt.
#2.3.1.1
on
2008-07-04 14:33
Ja, die meine ich, auch castle doctrine. Und du hast recht: einfacher Ladendiebstahl reicht, dabei ist das illegale Eindringen nicht erfüllt. Wenn ein Ladendieb aber Gewalt anwenden würde oder Björn bedrohen würde: alles klar.
Schubsen und böse schauen würde reichen. Der genannte Fall in den USA ist eigentlich noch viel spannender: der Mann hat zwei Einbrecher (beim Nachbarn) erschossen, 911 hat am Telefon gesagt, er solle auf keinen Fall schiessen und es war bereits ein Polizist vor Ort. Dieser Mann geht vor die Tür, schiesst zwei Männer in den Rücken und wird freigesprochen. Oh, es waren illegale Einwanderer. Aber das hatte bestimmt nichts mit der Entscheidung der Jury zu tun.
#2.3.1.1.1
on
2008-07-05 09:41
Bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff liegt ja auch in Deutschland eine Notwehrlage vor (d.h. theoretisch KEINE Abwägung von Rechtsgütern).
Aber es gibt ja die sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts (Ansatzpunkt Gebotenheit). Diebstahl geringwertiger Güter darf nicht sofort mit Trutzwehr (eigene Aggression) "geahndet" werden, wobei das höchst umstritten ist Die USA sind da wohl noch liberaler...
#2.4
on
2008-07-04 14:08
Stimmt, in Texas z.B. darf man zwei Menschen, die in das Nachbarhaus eingebrochen sind, durch Schüsse in den Rücken töten. Und das ohne Konsequenzen.
http://www.liveleak.com/view?i=925_1215079604 In der Tat ist es dort so, dass man von der Waffe Gebrauch machen darf, wenn irgendein Besitz bedroht ist.
#2.5
on
2008-07-04 14:08
Hier ja grundsätzlich auch - das ist also wenig überraschend. Unterschiedlich sind dann nur die Wertungen im einzelnen.
#2.5.1
on
2008-07-04 14:15
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass in den USA jeder Dummbatt eine Waffe besitzen und benutzen darf.
Außerdem denke ich, dass hier wesentlich mehr Wert auf die Verhältnismäßigkeit gelegt wird. Wenn in Deutschland zwei Menschen durch Schüsse in den Rücken getötet werden, weil sie beim Nachbarn eingebrochen haben, läuft der Schütze nicht drei Tage später als freier Mann durch die Gegend. Aber das sind halt die perversen Auswüchse, wenn man Besitz über Menschenleben setzt.
#2.5.1.1
on
2008-07-04 14:27
Herr Shopblogger,
um deine Frage des Bildernamens zu beantworten: http://www.amazon.com/Novelty-Sign-Free-Police-shoplifting/dp/B000K5ZM58
#3
on
2008-07-04 13:34
Björn, wie schätzt du eigentlich das Verhältnis ein zwischen Profi- und Gelegenheitsdieben? Würde es sich nicht schonmal lohnen Letztere abzuschrecken?
Ladendiebstahl ist keine Straftat? Wie siehts mit normalen Diebstahl, Einbruch und Mord aus? Aber die stehen wahrscheinlich auch nicht im Öffentlichen Interesse, da ist kein Platz neben den "Raubkopierern"
#5
on
2008-07-04 13:44
.....ja, das fehlt uns.....freie Fahrt ins nächste Boot-Camp........
#6
on
2008-07-04 14:18
Mich würde ja interessieren, woran es sich festmachen läßt, daß Ladendieben "nichts geschieht". Wie waren denn so die Ergebnisse im Jahr 2007 - wie viele Diebstähle angezeigt, wie viele davon erledigt durch Einstellung wegen fehlenden Tatnachweises, wegen Geringfügigkeit, wegen anderweitiger Ahndung und wie viele Freisprüche und Verurteilungen im Strafbefehlsweg oder durch Urteil zu welcher Rechtsfolge?
Daß "nichts geschieht" nur daran festzumachen, daß Ladendiebe nicht auf die Wache abtransportiert und dann dort entlassen werden statt vor Ort, erschiene mir etwas ... äh ... kurzsichtig. Vorsichtig gesagt.
#7
on
2008-07-04 14:20
>>Mich würde ja interessieren, woran es sich festmachen läßt, daß Ladendieben "nichts geschieht".
#7.1
on
2008-07-04 14:40
'Mich würde ja interessieren, woran es sich festmachen läßt, daß Ladendieben "nichts geschieht".'
Am ehesten wohl an den Einstellungsbescheiden, die die jeweilige Staatsanwaltschaft täglich kiloweise an Betroffene verschickt...
#7.2
on
2008-07-04 14:41
Selbstverständlich ist Ladendiebstahl eine Straftat. Sie wird jedoch nicht so scharf verfolgt, da angeblich kaum öffentliches Interesse vorliegt und eher als geringwertiges Vergehen angesehen wird...
#8
on
2008-07-04 14:29
Wo kommen wir hin wenn wir jeden, der Artikel für 10€ klaut, einsperren müssten?
Ich denke, dass die meisten Ladendiebe ganz andere Probleme haben als die Ladendiebstähle die sie begehen: Drogenabhängigkeit oder was weiß ich. Wenn man da ansetzen würde, gäbe es vermutlich weniger Diebstahl bei Björn, abgesehen von gelangweilten alten Damen oder kleinen Jungs, die sich nicht trauen die Coupé zu kaufen
#10
on
2008-07-04 15:11
irgendwie erinnert mich das an die alte urban legend/geschichte über den zettel, den ein genervter pfarrer einst an seinen immer wieder ausgeleerten spendenkasten heftete:
"wer diesen opferstock plündert, handelt genauso schändlich wie einer, der ein unschuldiges mädchen verführt" nach ein paar tagen fand sich ein zusatz auf dem zettel: "beides gemacht, kein vergleich"
#11
on
2008-07-04 16:43
die meisten deiner ladendiebe koennen doch wahrscheinlich ehh kein englisch
Manchmal muss man halt Prioritäten setzen und *hust* geistiges Eigentum ist halt wichtiger als mittelständische Händler.
*scnr* Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.
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