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Leergutabgabeverbot nach 22 Uhr?

Michael hat mir geschrieben.
Bei uns im Kaisers in der Turmstraße in Berlin ist das Abgeben von Leergut ab 22 Uhr verboten. Der Markt hat bis 24 Uhr geöffnet.
Am Automat steht, dass die Abgabe von Leergut wegen Ruhestörung untersagt sei.
Dies ist mir bisher nicht untergekommen, und für mich ist der Automat nun auch nicht besonders laut. Da kenne ich schlimmere Modelle.

Wie ist deine Einschätzung zu dem Thema? Sind die Automaten tatsächlich so laut, oder liegt es ggf. am Handling der Leergutbehälter?
Sowas via Ferndiagnose zu beurteilen ist etwas schwierig, da ich das Umfeld des Marktes nicht kenne. Befindet sich der Automat innerhalb des Marktes? Sind Türen oder Fenster in der Nähe? Welche Gebinde nimmt der Automat an? Gibt es Anwohner unmittelbar oberhalb oder neben der Leergutannahme? Dennoch, und da deckt sich meine Meinung mit der von Michael, sind die Automaten im Betrieb nicht so extrem laut und daher dürften diese Überlegungen vermutlich keine Rolle spielen.

Tatsächlich kann ich mir vorstellen, dass es nicht speziell um den Automaten geht, sondern um die auf der Straße mit leeren Flaschen klöternden Kunden. Vor allem Flaschensammler, die Glasflaschen säckeweise "anliefern", können dabei einen exorbitanten Lärm erzeugen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Während der Zeit unserer 24-Stunden-Öffnung haben wir während der Nachtzeiten so manchen Flaschensammler ermahnt, sich auf der Straße gefälligst leise zu verhalten, vorsichtig mit seinen gesammelten Werken umzugehen und Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen.

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Kommentare

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silvermillenium am :

Hallo,

der Markt in der Turmstraße hat diese Regelung, weil es diesbezüglich Anwohnerbeschwerden im Haus gab. Der Automat ist ein Trautwein Bottlecomp. Die Flaschen fallen dort in einen Behälter. Das macht an sich nicht viel krach, trotzdem überträgt sich dieses Klacken (grade bei Glasflaschen) aufs Haus. Eine ähnliche Regelung gibt es noch am Nollendorfplatz, da aber erst ab 0 Uhr. Für die anderen Märkte gibt es leider diese Limitierungen nicht ;-)

jth am :

Nicht ganz, der 24h Kaisers an der Schönhauser Allee hat die selbe Regelung ;-)

norbert am :

Darf ein Einzelhändler während eines Teils der Öffnungszeit die Leergutannahme wirklich verweigern?

Und wie lange hast du die 24h-Öffnung durchgehalten und lohnt die bis Mitternacht wirklich?

Bernd am :

Natürlich darf er das.
Und das machen auch viele.

Norbert am :

Dann kann man ja die Annahmepflicht super aushebeln, indem man die nur nur Dienstags von 6:00 bis 6:15 annimmt ...

tyler am :

Den Trick versuch ich dann als Kunde auch mal beim *Bezahlen* des Pfandes.
"Tut mir leid, es ist jetzt Freitag nach 18:00, da zahl ich grundsätzlich keinen Pfand mehr. Ziehe sie den Betrag also wieder von der Rechnung ab"

=> Wenn man rund um die Uhr Pfand kassieren kann, dann kann man auch rund um die Uhr Pfandgeld auszahlen.

Jürgen am :

"mit leeren Flaschen klöternden Kunden"

Wiktionary:
[1] norddeutsch, intransitiv: als etwas Loses in etwas Hohlem ein Geräusch machen
[2] norddeutsch, intransitiv: pinkeln gehen

Die Norddeutschen :-)

Bernd am :

"[2] norddeutsch, intransitiv: pinkeln gehen"

Obwohl ich jetzt ein halbes Jahrhundert in Norddeutschland mein Unwesen treibe und mich schon von einigen regionalen Abweichungen in Hoch und Platt habe verwirren lassen, ist mir diese Anwendung des Begriffs "klötern" noch nicht untergekommen.
Wobei es mich nicht wundern würde, daß jemand denkt, das klötern (vom mittelniederdeutschen klotern) mit den Klöten (den Hoden) zu tun hat.

Kasse 4 am :

Gnah.. Da wir erst seit April einen Leergutautomaten haben (bzw. 2), hasse ich alleine den Ausdruck "gesammelte Werke"! :-|

TheK am :

Wie definiert ihr eigentlich "Flaschensammler"? Ich helfe nämlich gerade mein einer Sanierung und nach dem Einsammeln der (leeren) Wasserflaschen hatte ich einen blauen Sack voll :-)

Herbert am :

Dann bist Du ja finanziell saniert.

DerBanker am :

"Flaschensammler" ist doch nichts Schlimmes ;-)
Wenn es dich stört, für einen solchen gehalten zu werden, vertrau einfach darauf, dass die Mitarbeiter der Märkte ihre Pappenheimer kennen und einen Fremden, der mal einen Sack Flaschen bringt, schlicht und ergreifend für einen Fremden halten, der mal einen Sack Flaschen bringt.

RandomSpike am :

Die Frage "Darf ein Einzelhändler während eines Teils der Öffnungszeit die Leergutannahme wirklich verweigern?" finde ich durchausaus berechtigt. Kann Björn dazu was sagen? Und wenn ja, wieweit darf der Händler das einschränken? Recht es wenn er 5 Minuten pro Tag Flaschen entgegennimmt?

Klodeckel am :

Erinnert mich an die "Öffnungszeiten", die an Glascontainern angebracht sind. Hält sich keine Sau dran (ich wohne in der Nähe eines solchen Containers) aber wenigstens herrscht "offiziell" nachts und an Sonn- und Feiertagen Ruhe. :-)

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