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Wie der Sachse sagt: nu nu...
#1
on
2009-05-28 11:42
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/12522/1413579/polizei_bielefeld?search=bielefeld
#1.1
on
2009-05-28 15:56
Finde es immer wieder unverständlich, wieso Firmen und Institutionen in diesem Land es nicht schaffen, ihre eigenen Kontoauszüge zu kontrollieren, und statt dessen lieber eine Menge Leute unberechtigterweise mit albernen Mahnschreiben belästigen. Es ist und bleibt halt eine Bananenrepublik.
#2
on
2009-05-28 11:45
Ich nehme an, dass Du noch nie im Ausland, und sei es nur im westeuropäischen, gearbeitet hast, wenn Du Dich derart erregst. Ich kann Dir versichern, dass es in Deutschland in dieser Beziehung noch relativ gesittet zugeht.
#2.1
on
2009-05-28 11:48
Zieh mal in eine Bananenrepublik; du wirst fro sein, wenn Du wieder hier bist
#3
on
2009-05-28 11:49
Bist du sicher, dass du Mitgliedsname und Artikelnummer korrekt im Überweisungsbetreff angegeben hast?
Der Verwendungszweck "Für sexuelle Gefälligkeiten" kommt halt nicht überall gut an. *duck*
#5
on
2009-05-28 12:18
Also meine Anwältin hat sich kaputtgelacht, als ich die Gerichtskosten unter dem Verwendungszweck "sexuelle Gefälligkeiten" überwiesen habe.
Wobei ich persönlich aber auch "Atomwaffen" oder "Schmiergeld" oder "Geldwäsche" als Verwendungszweck gerne mal verwende.
#5.1
on
2009-05-28 16:46
und wenn du den Vorschuss nicht bezahlst gibt es keine Verhandlung, oder wie ?
zudem wusste ich bis gerade gar nicht dass es sowas gibt, ich dachte immer Gerichtsverfahren werden nach Abschluss abgerechnet, allein weil nicht immer vorher klar ist wer was zahlen muss...???
Natürlich wird erst am Schluss abgerechnet. Trotzdem muss der Kläger vorher die Kosten als Vorschuss bezahlen. Das ist auch sinnvoll, damit die Gerichte nicht nochmehr mit sinnlosen Klagen beschäftigt sind.
#6.1
on
2009-05-28 15:24
Staatsdiener sagt alles ....
#7
on
2009-05-28 13:28
Dass ein Vorschuss verlangt wird, ist richtig, das ist in Zivilverfahren so. Und in der Tat kommte es sonst nicht nur nicht zur Verhandlung sondern die Klageschrift wird normalerweise erst gar nicht zugestellt.
Was dazu führen kann, dass man zwar rechtzeitig vor der Verjährung Klage einreicht, wenn diese aber nicht zugestellt wird, weil man den Gerichtskostenvorschuss nicht zahlt, verjährt die Forderung trotzdem. Und es ist zwar richtig, dass erst hinterher klar ist, wer was zahlen muss, aber die Staatskasse will halt nicht derjenige sein, der hinterher dem Geld nachläuft, also muss der Kläger die voraussichtlichen Gerichtskosten als Vorschuss zahlen und kann sie sich ggf. hinterher vm Beklagten erstatten lassen. Warum allerdings in diesem Fall die Zahlung nicht gesehen bzw. richtig zugeordnet wurde, darüber kann man höchstens spekulieren.
#8
on
2009-05-28 13:36
Naja, mal von der Gerichtsüberweisung etc abgesehen, finde ich es schonmal korrekt, dass sie ihr Gehalt weiterhin von dir bekommen hat
? Warum sollte ein Arbeitgeber das Gehalt nicht weiterbezahlen, wenn der Arbeitnehmer wegen eines Unfalls dienstunfähig ist? Was solle das Unternehmen denn davon haben, wenn es nach der Klage des Arbeitnehmers sowieso zahlen muss und außerdem noch den Arbeitnehmer unzufrieden macht?
#9.1
on
2009-05-28 15:29
Naja, es soll schon solche Klitschen geben, wo es heißt: keine Arbeit - keine Geld. Die Einstellung wird gegenüber Minijobern besonders gerne dargelegt. Ja, auch geringfüg entlohnte Beschäftigte sind Arbeitnehmer und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung.
#9.1.1
on
2009-05-28 19:27
naja, echt schade, wenn sowas passier gerade jetzt in der Finanzkrise sollte man auf das Geld der Firma besser aufpassen und nicht unötig Geld überwesen
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Und ganz nebenbei, es steht da
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