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Besuchsverbot

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Diese Website richtet sich ausschließlich an Kunden in Deutschland und der Schweiz. Daher darf die Website nur von diesen Ländern aus aufgerufen werden. Bei Anklicken des Buttons "WEITER" garantieren Sie, dass Sie die Website nur aus den genannten Ländern aufrufen!
Und was passiert jemandem, der nicht aus Deutschland oder der Schweiz kommt und diese Site trotzdem aufruft?

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Kommentare

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flori am :

http://www.xl-energy.de/

Kampfschmuser am :

Dann passiert nichts. Ok, vielleicht fällt ja der berühmte Reissack um. Aber sonst: Nichts. ;-)

comrad am :

Das is lächerlich, zudem es ja technisch möglich ist, nur Aufrufe aus bestimmten Ländern zuzulassen (siehe Streaming-Video-Angebote von US-Sendern, oder der BBC).

Ausserdem, was soll das? Warum sollte man sowas wollen? Klingt eher nach typischem Halbwissen-Gebabbel über "Internet"-Recht.

conrad am :

Nur Aufrufe aus bestimmten Ländern zuzulassen ist genauso lächerlich, da das durch Benutzung von Proxy-Servern trivial umgangen werden kann.

Johann am :

Nicht so trivial, wenn es um streaming Inhalte geht. Http-Protokoll, klar...

Frank.Dommels am :

gibt ja auch garkeine socks proxies... ha ha

brasilblogger am :

Streaming Inhalte kannst Du dir problemlos über VPNs ziehen:

http://www.swissvpn.net/ -> Schweiz
http://www.strongvpn.net -> US und andere Länder
http://www.zonevpn.net/ -> Holland

Sind mir jetzt alle die, die mir bekannt sind.

Claudia am :

Für Neuseeland kennst du nicht zufällig was?

brasilblogger am :

die dinger sind weltweit erreichbar du wählst nach dem land aus aus dem du "angeblich" kommen sollst

NewsShit! am :

Dir ist aber schon klar, daß - bis auf einige Open Proxy Server - die aufrufende IP trotzdem durchgeleitet wird? :-)

Außerdem ist - gerade bei Streaming-Angeboten - die Anbindung so schlecht, daß die DVD eher draußen ist als der Stream geladen.

Matze am :

Das erinnert mich an gewisse W***z-Seiten, die auf der Startseite einen Disclaimer haben, der Behörden ausdrücklich untersagt die Seite zu betreten und im Falle der Zuwiederhandlich den Seitenbetreibern eine Generalabsolution erteilt ^,^

DJ Teac am :

In den USA sogar wirksam das ganze.
Aber auch nur bei bestimmten Inhalten.

brasilblogger am :

vermutlich nur bei den fotos der schwiegermutter :-D

disclaimer nach anti piracy act funktioieren nicht, denn den gibt es gar nicht...

Geo Filtering am :

Nach der Hauptseite kann (nicht muss) ein Geo Filter kommen. Dass heißt wenn man auf weiter klickt wird anhand der IP Addresse geprüft, ob der User wirklich aus D oder CH kommt. Ist dieses nicht der Fall wird man auf eine Fehlerseite umgeleitet.

Diese Technik kommt oft bei Seiten zum Einsatz die Angebote haben, die nur für bestimmte Länder lizensiert sind. YouTube setzt einen solchen Filter zum Beispiel ein um zu verhindern, dass Britische User Musik Videos abrufen, was diese nach einem gescheiterten Deal mit der Verwertungsgesellschaft nicht mehr dürfen. (siehe http://www.heise.de/newsticker/YouTube-blockiert-Musikvideos-fuer-britische-Nutzer--/meldung/134276)

Jörn am :

Da passiert genau so viel, wie wenn 15jährige bei youp*rn per Klick bestätigen, dass sie schon 18 sind....

sarc am :

Wie, du meinst, Leute aus anderen Ländern kriegen dann Pornos zu sehen, die uns Deutschen verwehrt bleiben?

DeserTStorM am :

Lol, dann geht dein Computer kaputt und die Festplatte auch und dann fängt er an zu brennen und sowas :-)

Also lieber nicht drauf gehen...

Schon ne doofe Art zu verhindern das Leute aus anderen Ländern Bestellungen auslösen, die dann nicht bearbeitet werden (können)

Sven S. am :

Nach einem klick auf "weiter" erhält man Hausverbot und die Polizei wird verständigt.

MrBrook am :

Ich denke, das ist eher der Versuch, die rechtlichen Rahmenbedingungen festzusetzen. Grade für das Wettbewerbsrecht ist so etwas relevant. Dort gilt das sogenannte Marktortprinzip, es gilt das Recht des Ortes, an dem die Wettbewerbshandlung stattgefunden hat. Um zu ermitteln, mit welchen Unternehmen ein Onlineshop im Wettbewerb steht, wird die Internetseite herangezogen. Anhand dieser wird eine umfassende Beurteilung vorgenommen.
So können zum Beispiel der Disclaimer, die Sprache, die Währung, die Liefergebiete u.a. dafür herangezogen werden um zu schauen, ob ein deutsches Unternehmen zum Beispiel auch mit Unternehmen in Österreich, in Frankreich oder in den Niederlanden konkurriert und dementsprechend auch die jeweiligen Rechtslagen dieser Länder beachten muss.

Banker am :

Das ganze kenne ich aus der Finanzbranche, wenn Verkaufsangebote für Wertpapiere nur von einer Aufsichtsbehörde genehmigt worden sind (z.B. SEC für die USA) und die Genehmigung zum Vertrieb für andere Ländern (z.B. BaFin für Deutschland) nicht vorliegt.

Natürlich fällt zunächst nur ein Sackreis um, wenn ich mich (als Deutscher in Deutschland) darüber hinweg setze, aber wenn ich dann das Wertpapier kaufe, auf die Nase falle und dann auf Schadensersatz klage, weil die Informationen angeblich irreführend oder lückenhaft waren, dann habe ich damit keine Chance, weil ich ja eigentlich hätte gar nicht auf diese Infos zurückgreifen dürfen (Infos nur Leute in den USA). Insofern schützt das den Wertpapieremitenten vor Regressansprüchen. Da das gängige Praxis ist, vermute ich, dass diese Art der (eigentlich unzureichenden) Absicherung ausreichend ist.

Bei Produkten kann ich mir das z.B. vorstellen (obwohl ich es nicht weiß), wenn es um Alkohol, Tabak oder medizinische Produkte geht, die in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Zulassungen benötigen oder unterschiedlichen Verkaufsrestriktionen unterliegen...

LeJupp am :

Könnte aber auch sein, daß der Webseitenbetreiber die Rechte an seiner Marke nur für Deutschland und die Schweiz besitzt und sich deshalb nicht dem Verdacht aussetzen möchte, die gleichnamige Marke eines anderen Markeninhabers in einem anderen Land zu verletzen.

bauchvoll am :

Und nach dem Klick auf weiter fängt automatisch Format c: an wenn man aus einem anderen land kommt! :-D

T0mm1 am :

Dann bin ich ja froh, das ich kein C: habe :-)

Martin am :

>Das is lächerlich, zudem es ja technisch möglich ist, nur Aufrufe aus >bestimmten Ländern zuzulassen (siehe Streaming-Video-Angebote von >US-Sendern, oder der BBC).

>Ausserdem, was soll das? Warum sollte man sowas wollen? Klingt eher >nach typischem Halbwissen-Gebabbel über "Internet"-Recht.

Zum Thema "Halbwissen": WIE ist es technisch möglich, Aufrufe nur für bestimmte Länder zuzulassen? Welcher zwangsweise Standard ist da an mir vorbeigegangen?

Claudia am :

Man kann die IPs der Besucher abfragen, jedes Land hat seinen eigenen IP-Bereich (soweit ich weiß). Allerdings funktioniert das alles nicht so ganz 100%, oftmals werden auch Leute ausgesperrt, die sich Seiten eigentlich ansehen dürften.

akbwl am :

Fast richtig. Die einzelnen Zugangsanbieter haben IP-Adressräume erhalten. Und beim Adressraum, der der Telekom zusteht, kann man davon ausgehen, dass es sich um Deutsche handelt. Soweit die Theorie. Aber auch Firmen haben zum Teil ihren eigenen Adressraum, so z.B. IBM. Und dort sind dann die deutschen Mitarbeiter auch mit "amerikanischen" IPs im Netz unterwegs.
Diese Aufteilung ist übrigens schuld daran, dass der Adressraum langsam knapp wird. Durch diese Aufteilung werden viele Adressen nicht genutzt. Internetpionieren, wie die oben genannte Computerfirma, haben solch große Adressräume, dass, wenn das anderes gelöst werden könnte, es noch auf längere Sicht keine Probleme mit den verfügbaren IPs gäbe.

sttt am :

Um das nochmal zu ergänzen:
AOL z.B. wechselt mitunter die IP-Räume munter durcheinander, wer Direktanbindungen zu großen Carriern hat wird sehr oft dem falschen Land zugeordnet.

Claudia am :

Ah, okay, danke. Wieder was dazugelernt.

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