Tuesday, February 27. 2007ÜberschnittenTrackbacks
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Bei gewerblichen Betrieben (wozu deiner vermutlich auch gehört
Werbeanrufe sind nicht generell bei Gewerben erlaubt. Man darf nur anrufen, wenn das Angebot den Marktauftritt verbessern würde. Ich nehme mal das vielzitierte Beispiel vom Schraubenhändler. Wenn ich eine völlig neuartige Schraube erfunden habe, darf ich den Schraubenhändler anbieten.
Für Ersatzrollen darf man also nicht anrufen.
Nein, sind sie nicht generell. Ich frage mich, wie die Leute (auch hier im Blog) immer wieder darauf kommen. Lest doch einfach mal das UWG.
Es muss ein vermutetes positives Interesse des Gewerbetreibenden an dem Produkt bestehen. Das ist meist der Fall, wenn das Produkt unmittelbar für den Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Bei Papierrollen kann man da vermutlich streiten, es gibt zahlreiche Richtersprüche, was betriebsbezogen ist und was nicht.
#1.2
on
2007-02-27 18:15
Ich Schelle demnächst auch bei irgendjemanden an der Tür nd sage dann das das Taxi unten steht. Vieleicht habe Ich ja Gück und es fährt jemand mit
#2
on
2007-02-27 14:22
Ich glaube sogar eher, dass sich die Dame oder der Herr am Telefon überhaupt nicht vorstellen konnte, dass Du auch woanders Deine Rollen her haben könntest und demnach Deine Bestellung aufs eigene Geschäft bezogen haben.
#3
on
2007-02-27 14:36
wieso sagst du nicht einfach "werbeanruf" coldcall klingt etwas, nunja.....
aber denglisch ist halt "cool" schade ums schöne Deutsch.
#4
on
2007-02-27 15:01
Coldcall: Anruf, um für irgendetwas zu werben, ohne dass dieser Anruf vorab "genehmigt" wurde.
Werbeanruf: Anruf, um für irgendetwas zu werben. Der Anruf kann genehmigt oder nicht nicht genehmigt sein. Demnach gibt es einen Unterschied zwischen Werbeanruf und Coldcall. Die korrekte Übersetzung wäre "unerwünschter Werbeanruf". coldcall unerwünschter Werbeanruf = Ich zumindest finde coldcall da schöner. Markus
#4.1
on
2007-02-27 19:25
*Klugscheiß* Eine "vorab" Genehmigung ist eine Einwilligung.
Es handelt sich in beiden Fällen juristisch um eine Zustimmung, bei der Einwilligung muss diese jedoch vorab erfolgen, bei der Genehmigung erfolgt die Zustimmung nachträglich. Dies ist bei Werbeanrufen insofern wichtig, als dass der Werber so nur anrufen darf, wenn es ihm vorab erlaubt wurde und nicht erst während des oder nach dem Anruf. Sonst würde man wohl permanent mit Anrufen im Stil "Guten Tag, dürfen wir Sie kurz stören, um für XY zu werben?" belästigt werden.
#4.1.1
on
2007-02-28 08:52
Wenigstens war er einigermassen schlagfertig, manche werden am Telefon ja richtig frech. Eine besonders dreiste Dame bat ich dann um die Herausgabe der Addressdaten für die Abmahnung. Sie wußte schlagartig nicht mehr in welcher Straße ihr Arbeitgeber beheimatet ist. Nene, ganz ehrlich. Sie weiß wie sie hinkommt, aber die genaue Hausnummer und Straßenname waren ihr entfallen ...
Ich frage inzwischen fast grundsätzlich gleich zu Beginn des Gespräches nach Mitarbeitername und Firmenname sowie Adresse, lasse mir notfalls alles diktieren (ach wie ich dieses gebrochene Deutsch liebe
Ich bin vor kurzem umgezogen ohne Nachsendeantrag bei der Post, denn ich bekomm eh net so viel und das bisschen kann ich mir bei meiner Mutter immer mitnehmen, wenn ich sie mal besuche. Kaum war ich umgezogen, wurde ich fast bombardiert von solchen Anrufen und wenn ich gefragt habe woher die meine Telefonnummer/Adresse haben, wurde meist auf den Nachsendeantrag verwiesen.
#5.1
on
2007-02-27 17:23
an #1.1 @Philipp:
Das ist interessant, wie sieht es denn da mit dem berüchtigten Toner aus? Damit werde ich hier öfter mal genervt. Gibts da irgendwo ne Quelle für deine Aussage?
#6
on
2007-02-27 16:10
Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG.
Als Gewerbetreibender ist man ein sog. "sonstiger Marktteilnehmer", darum sind Cold Calls nicht generell unzulässig, sondern lediglich, wenn nicht mit Deiner mutmaßlichen Einwilligung zu rechnen ist. Die objektive Interessenlage verlangt als Mindestanforderung, dass die angebotene und beworbene Leistung mit dem Geschäftsgegenstand des Gewerbebetriebes des Adressaten zu tun hat. Die Gesetzesbegründung umschreibt dies dahingehend, dass der Anruf im konkreten Interessenbereich des Angerufenen liegen müsse. Bereits für Hilfsmittel zur Ausübung der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gilt keine Vermutung mehr, dass der Adressat in entsprechende Werbeanrufe einbillige (außerhalb bestehender Lieferbeziehungen) Toner gehört m.M. nach zu den Hilfsmitteln, darum behaupte ich (als Nicht-Jurist) einfach mal, dass die Anrufe nicht erlaubt sind. Ist aber meist Interpretationssache und daher oft Richterrecht, was erlaubt ist und was nicht.
#6.1
on
2007-02-27 18:24
Einfach mal bei Herrn Hoenig nachlesen: www.aktiv-gegen-spam.de
Coldcalls (wofür "Werbeanruf" übrigens eine denkbar schlechte Übersetzung ist) sind meistens untersagt.
Im Geschäftsverrkehr sind diese lästigen Anrufe schon erlaubt, aber wirklich erfolgreich sind sie glaube ich nicht. Zumindest bei mir beißen die Anrufer auf Hardholz.
Wer etwas sucht was ich zu bieten habe, findet mich übers Internet. Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.
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