Thursday, November 17. 2005Plakate 2Trackbacks
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Das ist ja nur die strafrechtliche Wertung (wie auch zB bei Graffitis). Die eigentliche Substanz der Wand wird nicht angegriffen, daher keine Sachbeschädigung. Nach meinem Wissen steht eine Änderung des Gesetzes aber kurz bevor.
Nichts desto trotz bleibt dir aber selbstverständlich die Möglichkeit, gegen den Verursacher zivilrechtlich vorzugehen, also Kosten für die Beseitigung und evtl. (und ziemlich weit hergeholt) auch noch Verdienstausfall wegen der weniger ansprechenden Außenfassade. Gruß Marc
#1
on
2005-11-17 10:36
Veranstalter anrufen, Frist zum Entfernen setzen ansonsten Entsorgungsrechnung; parallel Unterlassungsaufforderung!
#2
on
2005-11-17 10:40
Hinweis 'faellt aus' ist auch ganz nett :-), ist rechtlich aber nicht ganz einwandfrei.
#3
on
2005-11-17 10:43
Fällt aus ist zu offensichtlich. Lieber neudatieren
#3.1
on
2005-11-17 10:48
Da würde ich ein Schild anbringen lassen mit der Aufschrift "Plakate ankleben verboten". Wenn dann wieder einer was hinpappt, sieht es rechtlich schon etwas anders aus, denke ich mal.
#4
on
2005-11-17 11:14
Warum nutzt Du die Fläche nicht für Eigenwerbung und hängst einen schönen Klapprahmen (DIN A1) mit Deinen SPAR-Angeboten hin.
Ist doch echt schade um die Fläche und ich sehe es selten, dass jemand Plakate über LML-Werbung in Klapprahmen pappt.
#5
on
2005-11-17 11:18
Kannst ja nen Wettbewerb starten mit dem schönsten Ideen für ein Plakat.
Vielleicht finden sich ja auch Markenhersteller die dich bei der Sache unterstützen Der Gewinner kriegt dann ne Euro-Palette von dem Produkt. Zum Beispiel "Maggi-Tütten-Suppe"
Da waren die Beamten aber schlecht informiert, § 303 II:
http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
#7
on
2005-11-17 12:30
Ja, und?
Da steht genau das, was die Herren Bjoern erzaehlt haben. Solange sich das Plakat mit ein bischen Wasser entfernen laesst faellt das wohl unter "voruebergehend".
#7.1
on
2005-11-17 12:56
Korrekt.
#7.1.1
on
2005-11-17 13:22
Wenn Platz ist, würde ich dort Vorkehrungen treffen, daß man Plakate, Aushänge usw. ordentlich befestigen kann, z.B. mit Reissbrettstiften statt mit Kleister.
Dann wuerde ich einen Aushang mit gewissen Regeln machen. Wir haben z.B. folgende Regeln entwickelt, aber zugegeben auch eine grosse Wand unseres Eingangsbereiches fuer Plakate, Aushänge usw. zur Verfügung gestellt. http://www.abseits.de/schwbrett.htm
Hmmh 1: Gibt es da nicht sowas wie Besitzstörung? Wurde doch wohl ohne Anfrage und gegen Willen plakatiert.
Hmmh 2: Wie war gleich der 5. Eintrag der Blogroll
#9
on
2005-11-17 18:14
Du hast doch Kosten (auch Zeit ist Geld). Stell die den !"§$%& in Rechnung.
#10
on
2005-11-17 19:37
Entschuldige Björn wenn ich lachen muß.
Liegt an meiner kleinen Geschichte. Ich wurde von der Berliner Polizei 3 mal festgesetzt (Gegendemonstration gegen Nazi) weil ich mit KREIDE an Laternen GG20 NO NAZI geschrieben habe. Verschmutzung und Sachbeschädigung wurde mir vorgeworfen. Ich muß immer noch lachen Ist sehr interesant wie unterschiedlich die beiden Stadtstaaten dies regel. Dein Ärger kann ich aber nachvollziehen mfg ß Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.
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