Friday, October 22. 2010KinderriegelkundeTrackbacks
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Unerzogene Bengel oder Pseudoprinzesschen gibt es auch in einer Höhe von 2m - nennt sich dann trotzdem "Erwachsener". Nichts von wegen 1,20m Höhe - wenn schon, dann müsstest du es auf 2,50m stellen. Was wiederum Ärger wegen der Diskriminierung aller wohlerzogenen Erwachsenen unter 2m geben dürfte. Einzige Alternative: Alles unter Verschluss.
#1
on
2010-10-22 08:23
Ich denke, rechtlich gesehen hat der Mann tatsächlich recht. Aufsichtspflicht sehe ich hier auch nicht verletzt. Klingt doof, ist aber (wahrscheinlich) so.
#2
on
2010-10-22 08:41
Troll?
#2.1
on
2010-10-22 19:50
Also ich arbeite selber im Einzelhandel, weiß aber nun nicht wie die rechtliche Lage zu dem Thema ist,musste ich mich noch nie mit auseinander setzen. Aber ich kann mir schlecht vorstellen, das das rechtlich so ok ist. Ansonsten könnte ich meine Kinder ja morgen auch im nächsten Supermarkt freilassen und sagen "Los esst euch mal so richtig satt, kostet ja nix" Wenn sie die Sachen einpacken und gehen ohne zu bezahlen ist es Diebstahl und ich denke mal, wenn sie es essen und nicht bezahlen auch.
Es kommt auf das Alter der Kinder an. Bis zum vollendetetn 7 Lebensjahr sind Kinder deliktsunfähig und damit grundsätzlich nicht schadensersatzpflichtig. Und eine nicht vorhandene Schadensersatzpflicht kann dementsprechend auch nicht auf die Aufsichtsperson übertragen werden.
Trotzdem gebietet es meiner Meinung nach der ganz normale Anstand, dass man die Ware dann auch bezahlt.
#3.1
on
2010-10-22 09:20
Genau das Thema hatten wir vor einigen Monaten in Erziehungswissenschaft.
Das von dir angesprochene Thema ist die eine Hälfte. Nichts destro trotz könnte Björn nun auf "Aufsichtspflichtverletzung" plädieren. Jedoch, lieber Björn, würdest du damit nicht weit kommen, denn die Gerichte haben schon mehrmals geurteilt, dass kein Mensch jede Sekunde auf sein Kind achten kann und es immer mal wieder vorkommen kann, dass man einen kurzen Augenblick nicht aufpasst und die Kinder in der Zeit etwas anstellen. Und dann haften auch nicht die Eltern, bzw. die Aufsichtspersonen, für den Schaden sondern lediglich der Geschädigte (oder dessen Versicherung). Letztendlich würde ich dir auch eher empfehlen bei Kindern ein dickes Fell zu entwickeln und dich einfach an denen zu erfreuen
#3.1.1
on
2010-10-22 10:18
Ich könnte mir vorstellen, dass es aber einen Unterschied macht, ob das Kind was kaputt macht, z.B. der klassische Fußball in der Fensterscheibe, oder ob es etwas wegnimmt. Die Deliktunfähigkeit heißt ja nur, dass das Kind bestraft werden kann, also im Sinne des Gesetzes kein Diebstahl vorliegt. Ich denke, die Ware muß bezahlt werden, jedoch ohne weitere Konsequenzen, wie sie bei Erwachsenen üblich wären. Sonst- wo ziehst du die Grenze? Was ist mit einem 6-Jährigen, der mit einer Play-Station aus dem M-Markt spaziert?
#4
on
2010-10-22 10:32
Da fehlt ein "nicht" ... dass das Kind NICHT bestraft werden kann....
#4.1
on
2010-10-22 10:33
> Was ist mit einem 6-Jährigen, der mit einer Play-Station aus dem M-Markt spaziert?
Kann dafür nicht belangt werden. Wenn er erwischt wird, kriegt der M-Markt die Playstation zurück; bestraft wird der Junge nicht. (es könnte zwar sein, dass, spätestens im Wiederholungsfall, das Jugendamt mal bei den Eltern nach dem Rechten sieht; das ist aber keine Strafe im eigentlichen Sinne). Das vorliegende Beispiel ist etwas komplizierter, da ja die Kinderriegel nicht zurückgegeben werden können. Der Junge würde also Schadenersatzpflichtig für die Kinderriegel; da er noch keine 7 ist, kann er das garnicht. Björn bleibt also auf seinem Schaden sitzen; es sei denn, er schafft es, dem Vater grobe Pflichtverletzung nachzuweisen. Was ihm, bei der gängigen Rechtsprechung, schwer fallen dürfte (zumal bereits die Klageschrift wegen Gerinfügigkeit abgelehnt werden dürfte, immerhin bewegen wir uns im Bereich < 1 EUR).
#4.2
on
2010-10-22 10:47
Ohoh, gefährliches rechtliches Halbwissen wird hier wieder vorgekaut.
Richtig ist im Grunde fast nur, dass Minderjährige bis zum vollendeten siebten Lebensjahr deliktunfähig sind. Mal abgesehen davon, dass es unverhältnismäßig wäre wegen 'zweifuffzich' ein zivilrechtliches Verfahren anzustreben, ist die Grundlage gegeben. Wichtig ist hierbei insbesondere der § 832 I BGB. Der Geschädigte ist nämlich in diesem Fall nicht beweispflichtig. Vielmehr müssen die Aufsichtspersonen beweisen, dass sie die Aufsichtspflicht NICHT verletzt haben. Wie schon gesagt, kämen dann im Verfahren noch weitere Faktoren zum tragen, aber grundsätzlich ist ein Tatbestand gegeben.
#5
on
2010-10-22 11:23
Na ja, wer wem etwas über eine durchgeführte Aufsicht nachweisen muss, steht da aber nicht. Björn könnte dem Kinderriegelesservater mangelnde Aufsicht vorwerfen; das muss er aber zunächst belegen (der Umstand, dass etws passiert ist, reicht nach vorherrschender Meinung und gängiger Rechtsprechung nicht aus).
#5.1
on
2010-10-22 11:47
Doch, das steht da eben schon: wenn das Gesetz (wie in diesem Fall) extra formuliert, dass die Ersatzpflicht im Ausnahmefall nicht eintritt, legt es damit auch die Beweislast fest, die in diesem Fall den Anspruchsgegner trifft.
#5.1.1
on
2010-10-22 16:25
Moinsen,
können wir bitte von den juristischen Erwägungen zur Haftung kleiner Kinder abkommen und auf solche Dinge wie "Verantwortungsbewußtsein", "Erziehung" und "gesunder Menschenverstand" zurückkommen? Klar: Die Riegel und andere Waren hängen nicht unter der Decke. Klar: Die Kinder haben einen Vater. Klar: Ein Kind baut mal Sch... (tm), muss es sogar, gehört zum "Großwerden". Unklar: Wieso muss sich der Ladeninhaber für eine einfache Klärung in einer so einfachen Sache rechtfertigen? Versteh' ich nicht. Björns Problem sind nicht die Kids, sondern deren... wie soll ich sowas nennen? "Entertainer"?
#6
on
2010-10-22 18:16
Möglicherweise kein juristisch zu lösendes Problem. Von allen Fällen, die Björn hier geschildert hat, schreit dieses m. E. jedoch in vorderster Reihe nach einem lebenslänglichen Hausverbot. Der Mann wird sich überlegen, ob er irgendwann mit oder ohne seine unerzogenen Sprösslinge 50 Kilometer für jeden normalen Lebensmitteleinkauf fahren möchte.
#7
on
2010-10-22 19:33
Björn, die "Logik" will ich Dir als Vater von drei Kindern zwischen 4 und 6 Jahren gerne erklären. Wenn meine Kinder während des Einkaufs etwas anstellen, würde ich für den Schaden grundsätzlich ohne wenn und aber aufkommen. Die sogenannten Quengelkassen sind aber ein extremes Ärgernis für Familien mit kleinen Kindern. Denn hier wird man zum einen erstmal unfreiwillig ausgebremst und muß mehr oder weniger lang vor der Auslage warten und zum anderen ist es weitgehend unmöglich bei derart ausgestellter Ware seiner Aufsichtspflicht lückenlos nachzukommen, wenn man gleichzeitig seine Ware aufs Band packen, bezahlen und wieder verstauen muß. So schnell kann man gar nicht gucken, wie der Daumen im Ü-Ei ist. Supermärkte, die ihre Süßigkeiten auf diese Weise präsentieren, ohne wenigstens eine "quengelfreie" Kasse anzubieten (ja, sowas gibt es), legen es m.E. geradezu darauf an, daß die Eltern entweder zum Kauf genötigt werden, um ihre Ruhe zu haben oder zum Ersatz etwaiger Schäden (w/ schlechtem Gewissen, nicht wegen rechtlichen Anspruchs).
Wenn ich mir die Artikel hier so ansehe, solltest Du eine Einlaßkontrolle für Deinen Laden erwägen, damit unerwünschte Kunden draußenbleiben. PS: wäre interessant, wer von den Kommentatoren selbst Kinder hat
#8
on
2010-10-22 23:43
Möglichkeit A: Lass die Kinder zu Hause. Normalerweise gibt es zwei Elternteile, eins davon wird beim Einkauf nicht dringend gebraucht, wenn das andere eine Einkaufsliste hat.
Möglichkeit B: Erzieh deine Kinder mal dazu, dass sie nicht alles antatschen dürfen.
#8.1
on
2010-10-23 01:17
@ karumba
Also, Madner Kami hat schon mal keine Kinder. Er selbst war wohl auch nie Kind, oder sein Gedächtnis reicht nicht weit genug zurück. Mal sehen was jetzt noch alles an Lebensspezialisten hier auftaucht.
#8.2
on
2010-10-23 02:40
Möglichkeit B steht allen Eltern offen.
Wenn das nicht klappt läuft etwas schief. Ich hab als Kind nie soetwas getan, und würde es auch nicht dulden bei den Kindern die ich eh nie haben werd
Hallo Karumba,
habe zwei Kinder, mittlerweile 23 und 18 Jahre alt. Nur wegen Deiner Erlaubnis hier was zu diesem Thema sagen zu dürfen. Solche Kassen sind ärgerlich, ohne Frage. Noch ärgerlicher sind für die Gesellschaft aber Kinder die nicht erzogen sind. Kinder sollten im Laden unaufgefordert keine Ware anzufassen, nicht schreien, Verstecken oder Fangen oder andere Laufspiele zu spielen, rumzuschreien oder was mich sonst noch bei jedem Einkauf ärgert. Das hat nichts mit Kinderfeindlichkeit zu tun, sondern mit Erziehung und Rücksichtnahme auf den anderen Teil der Gesellschaft. Das ist auch keine "Folter" für die Kinder oder negativ für Ihre Entwicklung, sondern eher im Gegenteil ist das Miteinander in der Gesellschaft ein wichtiges Erziehungsziel. Dieser Staat sorgt sich nicht wirklich um Eltern und Ihren Nachwuchs. Aber zum Ausgleich betont er immer da wo es ihm nichts kostet die "führende Rolle von Eltern in Staat und Gesellschaft" Die Gesellschaft besteht aber nicht nur aus den einem Elternteil im Restaurant, Zug, Edeka usw., sondern auch aus anderen Menschen, Auch-, Noch nicht- und Nicht Mehr Eltern. Diese gewisse, Wir hab es ja so schwer als Eltern ( was stimmt), dafür sind wir jetzt aber mal die Krone der Gesellschaft und setzten uns über alles hinweg Mentalität ist dann aber trotzdem, mit Verlaub, zum Kotzen.
#8.3
on
2010-10-23 15:23
@ tectom: es ging nicht um eine "Erlaubnis", sondern darum, sich mal zu outen, wer hier nur auf theoretischer Basis über Kindererziehung diskutiert. Die meisten wird ohnehin noch der Praxisschock ereilen
Ansonsten stimme ich 100% mit Dir überein.Aaaaber: man sollte doch bitte mal differenzieren. Das Argument, man möge sein Kind doch bitte auch mal erziehen, ist ja durchaus zutreffend und auch selbstverständlich. Versuche ich ununterbrochen. Legitimes Argument zum Beispiel wenn wir über einen Zehnjährigen reden. Aber wie man bei bspw. 2-4-jährige in der o.g. Kassensituation so erzieht, daß die Einsichtsfähigkeit per se uneingeschränkt vorhanden ist, möge man mir doch bitte mal erklären (aber nicht Helmut und seine flache Hand). Ich werde gerne dazulernen. Dann könnte man auch gleich Konstrukte wie Deliktfähigkeit, Strafmündigkeit, Aufsichtspflicht, Entwicklung etc. abschaffen. Es reicht ja, die Kinder zu "erziehen", das klappt dann in jedem Alter. Wie gesagt: Supermarktbetreiber, denen durch "schlechte Erziehung", mangelnde Aufsichtspflicht etc. Schäden entstehen, sollen diese ersetzt bekommen. Andere, die solche Situationen erst bewußt heraufbeschwören, dürfen auf Ihrem Schaden sitzenbleiben. Kein Mitleid von meiner Seite. Vielleicht sollte man einfach auf Familien mit Kindern als Kunden verzichten, dann gibt es auch keine Probleme. Aber leider auch keinen Umsatz.
#8.3.1
on
2010-10-23 23:16
Übrigens finde ich es schön, wie fürsorglich Björn mit Veganern umgeht.
Erwachsene Menschen, aber mit abschließbareen Vitrinen werden sie dann erst richtig vernünftig.
#9
on
2010-10-23 02:44
Also ich hab keine Kinder, war aber mal eins.
Mein Vater hätte mir unter zuhilfenahme seiner flachen Hand erklärt, was er davon hält, wenn ich einfach so was nehme und esse. Auch zuhause durfte ich nicht einfach was nehmen ohne zu fragen, bei anderen Leuten schon garnicht. "Nimm nicht weg was nicht Dir gehört" sollte schon zur Erziehung gehören.
#10
on
2010-10-23 08:39
Abgesehen von der flachen Hand, muss es ja auch so sein.
Ich durfte nur die Süsigkeiten Futtern die mir gegeben wurden. Was im Süsigkeitenschrank lag, obwohl in meiner Reichweite und ohne Angst vor einer Ohrfeige, war einfach Tabu bis ich es bekommen habe. Natürlich hat man gefragt, oder eventuell sogar mal genervt, aber dabei blieb es dann auch.
Übrigens dachte ich beim Titel des Eintrags zuerst an Kinderrigelkunde im Sinn von Vogelkunde.
Anstatt Ornitologie war es dann Pedoobexologie
Du kannst nicht mal "Kinderriegelkunde" fehlerfrei vom Titel abschreiben und ....
... ach, lassen wir das.
#11.1
on
2010-10-23 11:08
..auf Rechtschreibung zu pochen ist die Rache kleiner Geister....
Willkommen im Club (#9): >>>abschließbareen Vitrinen
#11.1.1
on
2010-10-23 15:37
@ tectom
Du solltest unterscheiden können zwischen Rechtschreibfehlern und Tippfehlern. Dein Weg aufwärts zu den kleinen Geistern ist also noch weit.
#12
on
2010-10-23 15:42
Du hattest ein E zu viel, ich eines zu wenig.
Und nun? Was sagt das aus? Garnichts!
Halt einfach mal den Schnabel, wenn Du den Fachbegriff für Vogelkundige schon nicht richtig schreiben kannst.
Du kannst nicht richtig schreiben, nimm es einfach so hin. Ich muss ja auch mit deinen Textruinen leben. Ende der Durchsage, keine weiteren Anmerkungen mehr zu deiner Schwäche.
#12.1.1
on
2010-10-24 00:24
Es tut mir leid aber die Dummheit und Arroganz die du hier zur schau stellst ist einfach nur lächerlich.
Rechtschreibeflames, also unterste Schublade, zeugen von vielem, aber nicht von Intelligenz. Dir fehlen einfach Argumente, deswegen gehst du auf die Rechtschreibung anderer los. Armselig finde ich so etwas. Anscheinend kennst du aber keinen anderen Weg dein schwaches Selsbtvertrauen zu stärken, als andere runter zu machen. Wenn du mal das 18.te Lebensjahr erreicht hast wirst du aber schon von selber drauf kommen.
Wie bereits geschrieben und von dir natürlich geflissentlich ignoriert:
Ende der Durchsage.
#12.1.1.1.1
on
2010-10-24 12:57
Der einzige der hier ignoriert bist du mein bubi.
Aber ich finde es schön dass du deine Minderwertigkeitskomplexe hier offen für jeden zur Schau stellst.
Nebenbei.
Das einseitige beenden einer Diskussion, weil man Angst vor Argument hat, ist auch ziemlich armselig.
La, la, la.
Er kann nicht schreiben, er kann nicht lesen. Er versteht nichts.
#12.1.1.1.1.2.1
on
2010-10-24 13:09
Hihi, immer das letzte Wort!
Von dir hätte ich übrigens mindestens etwas in die Richtung "der Vater war sicher ein Linker" oder "die Ausländer sind Schuld!" erwartet.
#12.1.1.1.1.2.1.1
on
2010-10-29 02:26
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|
CalendarArchivesQuicksearchCommentsMon, 21.05.2012 20:41
Kann ja auch der Bauchspeck de
s Partners sein, quasi 69 auf
leicht pervers.
about Links CLXVIII
Mon, 21.05.2012 20:39
Sehe ich genauso, sowohl was d
ie Schelte der angeblich falsc
hen Ausdrücke und Einheiten an
geht, als auch das Lob d [...]
Mon, 21.05.2012 19:50
Wir belegen den Dieb nun mit e
inem Herzverfettungsfluch! Mög
e diesem Missetäter sofort der
linke Arm wehtun und de [...]
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