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Fragen zum Hausverbot

Thomas hatte hier in einem Kommentar ein paar Fragen zum Hausverbot:
Wie setzt Du das Hausverbot eigentlich durch? Beim eintreten in den Laden hast Du vermutlich noch keine Überwachung durch einen Mitarbeiter, also selbst wenn sich jemand an das Gesicht erinnert, tritt das im Laden oder an der Kasse auf. Was dann?
Hintergrund: ich war kürzlich in einem Supermarkt, vor mir ein vermutlich Obdachloser, der eine Packung Tetrapack-Wein kaufte und auch bezahlte. Die Kassiererin wies ihn darauf hin, dass er in dem Laden Hausverbot hätte und nicht wiederzukommen hat.

Was würdest Du tun, wenn da einer von denen mit Hausverbot an der Kasse steht und irgendwas bezahlen will?
1. Das Hausverbot umzusetzen ist in der Praxis ein Glücksspiel. Sieht man überhaupt zufällig jemanden, der Hausverbot hat und erkennt man ihn schließlich auch und erinnert sich daran, dass er nicht mehr in den Laden darf? Das ist zum Beispiel etwas, das ich als jemand, der sich absolut keine Gesichter merken kann, überhaupt nicht kann. Manche Leute könnten vor mir stehen und mich doof angrinsen – ich würde nicht erkennen, dass ich ihn ein paar Tage hier herausgeworfen habe. Aber dafür habe ich ja ein paar fähige Mitarbeiter/innen. :-)

2. Wenn wir jemanden erst an der Kasse als jemanden identifizieren können, der hier Hausverbot hat, werfen wir ihn trotzdem raus. Da ist mir der Umsatz auch egal.

3. Den meisten Leuten ist die Sache mit den Hausverbot egal und sie kommen trotzdem einfach weiter in den Laden. Man kann sie zwar wieder herauswerfen, aber was will man sonst machen? Nichts. Anzeige wegen Hausfriedensbruch wäre zwar möglich, aber da es ein Antragsdelikt ist, müsste sich der Geschädigte selber darum bemühen und auch zunächst selber alle Kosten begleichen. Die Chance, von einem Junkie oder Obdachlosen irgendetwas wiederzubekommen, selbst wenn er verknackt würde, ist gleich null. Hat dafür jemand Zeit, Nerven und Geld übrig? Also ich nicht.

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Kommentare

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ronaldo am :

"aber da es ein Antragsdelikt ist, müsste sich der Geschädigte selber darum bemühen und auch zunächst selber alle Kosten begleichen."

Hast du schon mal probiert, bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zu stellen?

Kam in so einem Fall von der Staatsanwaltschaft Bremen tatsächlich wegen fehlendem öffentlichen Interesse ein Verweis auf das Privatklageverfahren?

Björn Harste am :

Ja, regelmäßig den hier schon erwähnten Standardtextbaustein:
Das von Ihnen vorgetragene strafbare Verhalten gehört zu den Delikten, die nach der Strafprozessordnung grundsätzlich im Wege der Privatklage zu verfolgen sind. Die Staatsanwaltschaft soll in solchen Fällen nur dann einschreiten, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein eggenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, d.h. eine breite Bevölkerungsschicht an der Bestrafung des Täters ein Interesse hat.

Die Voraussetzungen liegen hier nicht vor, so dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht angenommen werden kann.

Es bleibt Ihnen unbenommen, Privatklage gegen die Beschuldigte vor dem zuständigen Amtsgericht zu erheben, falls Sie sich Erfolg davon versprechen.

The other one am :

"d.h. eine breite Bevölkerungsschicht an der Bestrafung des Täters ein Interesse hat."

Das dürfte ja kein Problem sein. Poste eine Unterschriftenliste und die breite Bevölkerungsschicht hat hier ganz sicher ein Interesse an einer Bestrafung des Täters. 8-)

Gloria am :

Mensch!

Björn ist doch nicht die FDP.

The other one am :

Bitte?

Was hat das mit der FDP zu tun? Da kann ich mich nur wundern. Aber das ist ja nix neues.

Da habe ich mich auch gewundert:

"Mysteriöses Massen-Sterben
Experten: Darum fallen tote Vögel vom Himmel"

Warum fallen wohl tote Vögel vom Himmel? Vielleicht weil sie sich nicht mehr bewegen? 8-)

Klardenker am :

> Warum fallen wohl tote Vögel vom Himmel?
> Vielleicht weil sie sich nicht mehr bewegen? 8-)

Vermutlich. Wären es Hummeln gewesen, die vom Himmel fallen, hätte ich ja gesagt: weil sie ein Physikbuch gelesen haben und nun wissen, dass sie gar nicht fliegen können!

The other one am :

Das wurde mittlerweile widerlegt.

Die reine Beobachtung, Hummeln fliegen ja lustig durch die Gegend, hätte hier auch schon einen Hinweis geben können auf unzureichendes Wissen der Physiker.

Gloria am :

Jetzt fängst Du auch schon an, Redewendungen wörtlich zu nehmen. Das ist kein gutes Zeichen, möchte ich Dir und einem gewissen anderen mal sagen. ;-)

Klardenker am :

Vielen Dank für die Beantwortung.

Wozu dient dann das Hausverbot eigentlich? Nur zur Routine, falls dann irgendwann mal wieder was mit der betreffenden Person ist, hatte er ohnehin Hausverbot?

Die Kassierinnen in meiner Situation haben übrigens weiter nichts unternommen, sondern ihn abkassiert und mehrfach gebeten, nicht wieder dort einzukaufen.
Klar, wenn sich die Person dann weigert zu gehen, hast Du ja auch nur Aufwand, deine Kunden werden gestört und Du musst auf die Polizei warten.

plumtree am :

In unserem eher kleinen Laden muss man zum Glück nur selten Hausverbote aussprechen, aber es kommt vor.
Alle relevanten Mitarbeiter werden davon in Kenntnis gesetzt.

Interessanterweise verhalten sich Hausverbotsaspiranten auch bei einer möglichen Wiederkehr fast immer erneut Hausverbotswürdig. Insofern ist die Identifikation meist kein Problem und sie werden dann eben erneut hinausexpediert.

Vor längerer Zeit hatte ich aber mal einen Kunden, der sich hinterher für sein Verhalten entschuldigt hat - und seitdem ist alles palletti. Er ist sogar ein gern gesehener Stammkunde geworden.

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