Wednesday, December 8. 2010Haushaltsübliche MengenTrackbacks
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Würd auch recht viel darauf wetten, das sowas nicht gesetzlich geregelt ist.
Dieser nette, kleingedruckte Spruch "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen" ist, so denke ich, auch über die Jahre irgendwann man manifestiert gewesen, so das der heute nur noch immer wieder abgeschrieben / weiter verwendet wird. Die wenigsten Händler haben wohl was dagegen, wenn man ihren Bestand leer kauft, ob "Sonderangebot" oder nicht.
Ja das mag es geben bei einzeln stehenden Händlern. Das was mir so täglich an Werbepost reinfliegt sind zwar laut Annonce "Sonderangebote die viele Leute glücklich machen sollen" aber in echt doch nicht so wirklich.
Leute die von einer Sache gleich mehrere Paletten haben wollen, können i.d.R. die Sachen auch von woanders beschaffen, haben selbst einen Gewerbeschein usw. Wenn die Leute halt erstmal im Laden sind, hat man schon das erreicht was man mit seinem Prospekt wollte - und wenn es dann nicht mehr da ist, haben sie halt pech gehabt. Aber ich hab das bisher nur als theoretische Sache kennengelernt. Weil ich noch kein Angebot im Einzelhandel so toll fand, das ich davon gleich viel kaufen muss. Und als Verkäufer hab ich das auch nie gesehen. Aber Nutella ist ja an der dänischen Grenze sehr beliebt, wie ich selbst erleben durfte xD
So ähnlich war es in der ehemaligen DDR bei einem schlauen Händler für Schuhe. Die Dinger sahen bescheuert aus, er wollte sie aber alle! los werden. Also.... ein Schild hingestellt: "Nur ein Paar pro Person"! Und schon waren alle weg.
Zum ersten, niemand ist gezwungen etwas zu verkaufen. D.h. nach dem Spruch "Sie müssen mir X verkaufen" kann man je nach Gemüt mal leise Lächeln oder laut Lachen.
Zu den "haushaltsüblichen Mengen", eine Legaldefinition davon gibt es AFAIR nicht. Wie auch, da hat man ja die Spanne vom 1 Personen Haushalt bis z.B. zu Familien mit 4 Kindern wo Oma und Opa noch mit wohnen.
#3
on
2010-12-08 19:04
Mein Tipp: Den "Sie müssen mir das verkaufen"-Kunden einfach zu ALDI schicken. Da kann er sich gleich einen ganzen Einkaufswagen voll mit Nusskati / Nutoka mitnehmen (für 0,99 EUR / 400 g) und niemand wird sich beschweren.
http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/Aldi_Nusskati__662891/SortOrder/2
#4
on
2010-12-08 19:33
Hallo Björn,
du hast hier eine Sache vergessen. Sie ist in der Ausbildung und hatte eine Anweisung bekommen. Das könnte dann im schlimmsten Falle nach hinten los gehen. Und ich meine, du wirst dir auch deinen Teil denken, wenn du Anweisungen an deine Mitarbeiter weitergibst, oder ?
#5
on
2010-12-08 19:35
Ist das nicht 14-tägiges EU-Recht oder so?
#6
on
2010-12-08 20:22
Da ermittelt doch regelmässig der EU-Preiskommissar mit seinem Hund Mex auf diesem Privatsender NDR2 oder so.
#6.1.1
on
2010-12-09 12:13
Gelten diese "fünf Gläser" dann auch für Ladendiebe?
Das wäre ja dann strafverschärfend, wenn ein Ladendieb auch noch die Frechheit besitzt, jenseits der "haushaltsüblichen Menge" zu stehlen.
#7
on
2010-12-08 21:07
Hatte ich mal im LIDL: 5 Gläser pro Einkauf. Wir wollten zu zweit 10 Gläser.
Wofür gibt es Trennstäbe? Wollen wir dann vielleicht auch beide Einkäufe einzeln mit der gleichen EC-Karte bezahlen?
#8
on
2010-12-08 23:37
Naja, bei Lebensmitteln nicht unbedingt.
Aber ich kann mir schon vorstellen, das der ein oder andere Gierlappen bei günstigen Preisen den ein oder anderen Karton kaufen würde. Nicht für sich, sondern um den Kram dann bei z.B. eB..y wider zu verscherbeln.
Das mit dem Nutella kenn ich, aber Vorschreiben wieviel die Leute kaufen dürfen ne, wenn aus dann aus.
Einzige mal wo wir abgelehnt haben ist als jemand 2 komplette aufsteller davon kaufen wollte.
#10
on
2010-12-11 11:26
Psssscccccchhhhht
#11
on
2010-12-12 11:19
Ich schnall die ganze Diskussion nicht. Lieber einen Kunden - sei es "gut" oder "Stamm" enttäuschen und mit 5 nach Hause schicken, als später keine Gläser mehr zu haben und damit etliche Kunden zu enttäuschen...
#12
on
2010-12-13 07:05
Nutella? Iehgitt.. Es geht nichts über Nusspli!
Zum Thema: Es gibt keine Gesetzliche Regelung, was eine „haushaltsübliche Menge“ ist. Zudem darf jeder Verkäufer selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er etwas verkauft. Und wenn der Händler festlegt: „für mein Angebot gilt die ‚haushaltsübliche Menge‘, und ich bestimme, dass diese für mein Angebot ‚fünf Gläser‘ ist“, dann hat der Kunde das einfach hinzunehmen, ansonsten steht es ihm ja frei, woanders zu kaufen.
#13
on
2010-12-15 02:24
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CalendarArchivesQuicksearchComments about "E"-Sklave
Wed, 23.05.2012 23:27
Ja, könnte man wirklich etwas
diplomatischer behandeln das T
hema... Gauck kriegt das auf j
eden Fall besser hin...
[...]
about "E"-Sklave
Wed, 23.05.2012 23:16
Ich bin jetzt unsicher.
Ist
Auto fahren das gleiche wie A
utofahren?
about "E"-Sklave
Wed, 23.05.2012 23:13
Nee, nicht ganz.
"Kick me"
ist in aller Regel frei von zu
sätzlichen Kosten.
about "E"-Sklave
Wed, 23.05.2012 23:10
Bedeutet das (im übertragenen
Sinne) nicht das gleiche wie "
Kick me!"?
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