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Demenz oder Diebstahl?

Bei uns allen ist eine ältere Stammkundin pauschal als "tüdelig" / dement bekannt. Kommt regelmäßig mit dem Leergutautomaten nicht klar, vergisst manchmal was, kommt hin und wieder ohne Maske in den Markt. Eigentlich eine liebe, nette, alte Dame.

Meistens benutzt sie für ihre kleinen Einkäufe einen der von uns zur Verfügung gestellten Einkaufskörbe. Manchmal auch nicht, dann ist es wahlweise die Handtasche oder, wie in diesem Fall, eine Einkaufstasche aus buntem Stoff.

In diese Tasche legte sie ein paar belanglose Waren im Gesamtwert von unter zehn Euro, die sie auch an der Kasse allesamt auspackte. Ebenfalls in der Tasche befand sich ein Leinenbeutel, in den sie hier aus unserem Sortiment während des Einkaufs eine Schachtel Pralinen im Wert von fast acht Euro gelegt hatte. An der Kasse packte sie die gerade erwähnten belanglosen Waren aus, blickte in den inneren Leinenbeutel, ließ die Pralinenschachtel darin, schlug den Stoff um und schob den Beutel tief zurück in die bunte äußere Tasche.

Da die Pralinen mit einem Sicherungsetikett beklebt waren, lösten sie schließlich den Alarm der Warensicherungsanlage aus. Die alte Dame packte daraufhin ziemlich zielstrebig die Pralinen aus der Tasche und lachte den Vorfall mit dem Hinweis auf ihre Vergesslichkeit weg.

Je öfter wir uns das Video angucken, desto sicherer sind wir uns, dass das ein knallharter Diebstahlsversuch war. Und wenn doch nicht? Wie hart geht man mit einer knapp Achtzigjährigen ins Gericht, gerade auch unter der Prämisse, dass sie in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt und manchmal auch schon mit einer Betreuerin hier für den Einkauf in den Laden kam?

Wir werden es jetzt dabei belassen, aber zukünftig gezielt an der Kasse darauf achten, dass sie auch wirklich keine Waren von uns mehr in ihrer Tasche, äh, "vergisst". So viel Seitenhieb musste noch mal eben sein.

Angebohrtes Schloss

Vor ein paar Tagen fiel einem Kollegen auf, dass eines der Vorhängeschlösser an unseren Vitrinen eine zusätzliche Bohrung hat, mit der man durch Hineinstoßen eines langen, dünnen Gegenstandes das Schloss auch ohne Schlüssel öffnen könnte.

Was zum..?

Mal eben zur Faktenlage:

1. Dass wir das Schloss so bekommen haben, z.B. versehentlich ein altes / gebrauchtes, ist ausgeschlossen. Da die Schlösser allesamt gleichschließend sind (also mit dem selben Schlüssel zu betätigen), kam es direkt vom Hersteller.

2. In der Bohrung hingen sogar noch ein paar Messing-Späne, auf dem Fußboden jedoch nicht. Wann das passiert ist, bleibt vollkommen unklar, das könnte auch eines der Schlösser aus der Zeit vor dem Umbau sein.

3. Die Bohrung ist sehr sauber und gerade angebracht worden, freifliegend bekommt man das selbst in relativ weichem Messing kaum so hin. Zumal die Bohrung auch relativ groß ist, da hat man einiges an Drehmoment.

4. Selbst wenn irgendjemand in böser (Einbruchs-)Absicht das getan haben sollte: Man ist ein paar Minuten dabei, der Einsatz eines Akkuschraubers wäre wohl irgendjemandem aufgefallen.

Inzwischen hängt ein neues Schloss an der Vitrine, ist ja auch logisch. Bezügliches der Bohrung bleibt bei mir und den anderen Kollegen nur ein sehr, sehr riesiges Fragezeichen … :-O


Nicht nur bei uns: Eingeschlossene Pistazien

Vorab fasse ich mal ein paar eigene und externe Links zusammen:

Das Phänomen, dass Pistazien (offenbar bevorzugt in der gerösteten Version) gerne geklaut werden, dazu in rauen Mengen, ist uns vor ein paar Jahren schon aufgefallen. Dass mitunter gleich komplette Regalbestände in den Taschen der Ladendiebe verschwinden, hatte ich euch in diesem Video bereits gezeigt.

Da der Pistazienklau überhaupt kein Ende nahm, haben wir vor rund zwei Jahren aus lauter Frust sämtliche relevanten Produkte aus dem Sortiment geworfen. Nachdem dann aber die ehrlichen Kunden anfingen, Pistazien zu vermissen, haben wir sie wieder eingelistet und dort untergebracht, wo die Diebe eigentlich hingehören: Hinter Schloss und Riegel.

Sucht man im Internet nach Pistazien als Diebesgut, landet man bei mir hier im Blog, aber auch auf zum Beispiel diesem Artikel oder bei der Westfalenpost auf diesem Artikel. Letzterer steckt zwar hinter einer Bezahlschranke, Überschrift und Einleitung sollten aber für meine Anschauungszwecke ausreichen.

Und nun berichtete mir Ines, die aufgrund des Lockdowns sehr viel mit unserer Kleinen zu Hause ist und darum häufiger mal in anderen Läden einkauft (der Weg zum eigenen Laden lohnt sich da leider nicht immer), dass sie nicht nur in einem anderen EDEKA-Markt erlebt hat, dass es die Pistazien nur auf Anfrage beim Personal gab, sondern sogar in einer LIDL-Filiale waren die Pistazien in einem Fach des vergitterten Zigarettenträgers untergebracht.

Normalerweise werden ja bevorzugt Markenartikel geklaut, aber bei Pistazien scheint es völlig egal zu sein, ob Seeberger oder gut & günstig, Alesto oder EDEKA drauf steht – sie scheinen sich unabhängig von allen solchen Merkmalen dennoch gut zu Geld machen zu lassen.

Da stelle ich mir gerade wieder einmal die Frage, warum ausgerechnet Pistazien so unglaublich heiß begehrte Ware im Umfeld der Beschaffungskriminalität sind. Lesen hier irgendwelche Kriminalbeamte mit oder welche aus dem Justiz-Umfeld, die genau dazu nähere Informationen haben?

LEH in einem Satz

Lebensmitteleinzelhandel zu einem Satz zusammengefasst?

"Was man macht, man macht es falsch."


(Außer bei meiner Feuerwerksbestellung im letzten Jahr, das ist für uns gut gelaufen.)

((Kein spezieller Anlass, das war nur eine allgemeine Feststellung.))

Rücknahmeautomatenphobie?

Ein Kunde kam zur Leergutannahme und hielt mit am langen Arm eine Tüte mit Leergut entgegen: "Kann ich bei Ihnen Leergut abgeben?"

Ich zeigte auf den Automaten und erklärte sachlich, aber freundlich: "Ja, einfach da reinstecken."

Kunde: "Dann geh ich wieder!"

Sprach's, drehte sich um und ging mit seiner Tüte aus dem Laden.

Das ganze hatte nur wenige Sekunden gedauert. Entsprechend perplex stand ich sogar noch an der Lagertür, als der Mann schon nicht einmal mehr von dort aus zu sehen war.

Das Alter, das Gedächtnis …

Eine ältere Frau kam mit einer Tüte voller Pfandflaschen an die Lagertür und wollte ihr Leergut abgeben. Ich verwies auf den Leergutautomaten und sagte ihr, dass sie die Flaschen dort selber abgeben dürfe.

Die Dame zeigte sich sehr überrascht und freute sich, dass wir jetzt auch so einen Automaten hätten. "Ja", entgegnete ich, "haben wir jetzt ganz neu." – und ergänzte in Gedanken: " … seit gut 13 Jahren."

Es ist eine langjährige Stammkundin. :-|

Der Preis der Feiertage

Drei(einhalb) Tage am Stück frei zu haben, ist ein großartiger Luxus. Also "richtig" frei, ohne immer mit einem Gedanken in der Firma zu hängen oder dass irgendwelche Fragen oder Probleme auftauchen, die ich dann trotz Abwesenheit klären muss oder über die ich mir auf jeden Fall irgendwie ein paar Gedanken mache. Drei(einhalb) Tage den Laden zu lassen, ohne dass die Kunden zu einem der Mitbewerber laufen können, weil dort ebenfalls die Türen geschlossen sind. Traumhaft.

Der Preis dafür liegt nun im Müllcontainer, denn die Zeit läuft hier auch an Feiertagen weiter. Produkte mit aufgedruckten Haltbarkeitsdaten sind dabei gar nicht das größte Problem. Gemeiner ist es bei Fleisch und anderen Frischeprodukten, die ein Verbrauchsdatum tragen. Diese Produkte dürfen nach Ablauf dieser Frist gar nicht mehr veräußert werden, vieles möchte man aber auch gar nicht mehr verwenden. Obst und Gemüse (vor allem Beeren, Salate und Pilze) ist nach ein paar Tagen des Herumstehens auch nicht mehr in optimalem Zustand oder sogar verdorben, so dass auch hier vieles heute Morgen in die Tonne gekommen ist.

Schade, aber das ist zum Glück (bei uns!) nicht der Normalzustand. (Und letztendlich reden wir hier nicht von tausenden Euro, sondern einem ziemlich kleinen dreistelligen Betrag, das kann einem die halbe freie Woche mal wert sein.)

Vereinbarung Verwahrentgelt

Eine Bank darf "Negativzinsen", gerne auch Verwahrentgelt genannt, nicht einfach so für Einlagen berechnen. Es muss zumindest ein vorhergehendes Gespräch stattgefunden haben, in dem sich die Parteien auf diese Vorgehensweise einigten.

Vor einer Weile rief mich der Kundenbetreuer unserer Bank an und erklärte mir am Telefon, dass ab November besagtes Verwahrentgelt bei entsprechenden Kontoständen fällig werden könnte. Er wollte mich "einfach nur netterweise" darüber nur in Kenntnis setzen, ich nahm das schulterzuckend zur Kenntnis, mich betrifft die Problematik schließlich gar nicht, bestätigte diese Kenntnisnahme am Telefon, bedankte mich für die Information und wir verabschiedeten uns.

Ein paar Tage später kam dann ein Schreiben, in dem auf das Telefongespräch Bezug genommen wird und dass wir nun vereinbart hatten, dass ggf. ein Verwahrentgelt berechnet wird.

Es fühlt sich ernsthaft übergebügelt und alles andere als korrekt an. :-(

Organspendeausweise für den Packtisch

Vor ein paar Tagen kam hier ein kleines Päckchen mit Blanko-Organspendeausweisen an, die nun den Weg auf den Packtisch gefunden haben, wo Interessierte sie mitnehmen können. Es waren zum einen die Info-Flyer mit den Ausreiß-Pappkarten dabei als auch "richtige" Kunststoff-Ausweise, die etwas dauerhafter sind.

Anekdote am Rande: In der Anschrift war das Zusatzfeld "EDEKA-Supermarkt!!!" (sic!) vorhanden, der Absender (bzw. Auslöser der Sendung) ist also vermutlich hier unter der Leserschaft zu finden, in diesem Sinne Danke. :-)


Zigaretten >10€ / Schachtel

Früher hörte man es oft: "Wenn Zigaretten mehr als x Mark kosten, höre ich auf zu rauchen!"

Trotz immer umfangreicherer Anti-Raucher-Kampagnen (von denen spätestens seit den "Schockbildern" eher die Nichtraucher als die Raucher erschreckt werden), wird nach wie vor viel geraucht. Alle Preise steigen kontinuierlich Jahr für Jahr und inzwischen haben selbst wir hier die erste Zigarettenschachtel im Sortiment, für die man bereits einen zweistelligen Euro-Betrag hinlegen muss.

Hätte jemand früher gesagt "Wenn Zigaretten mehr als 20 Mark kosten, höre ich auf zu rauchen!" – er oder sie wäre direkt wegen galoppierenden Wahnsinns erschlagen worden. :-)

Kerzen-"Stummel"

Seit ein paar Jahren müssen Kerzen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, eine optimale Brandsicherheit bieten, vor allem meistens dadurch, dass sie selbstverlöschend sind, wenn nur noch ein Rest der Kerze übrig ist.

Das ist ja eigentlich eine sehr lobenswerte Sache – aber wenn von einer knapp 10 cm durchmessenden Kerze noch ein mehrere Zentimeter hoher Rest übrig bleibt, finde ich, dass man da schon (entweder aufgrund der Verordnung oder eines übereifrigen Herstellers) ziemlich weit übers Ziel hinaus geschossen hat.

Was für eine Verschwendung … :-(


Aperol ab wieviel Jahren?

Vor ein paar Tagen sprach mich ein Kollege an und erklärte mir, dass er eine Diskussion mit einem Kunden bzgl. der Mindestalters zum Erwerb des Produkts Aperol gehabt hat. Aperol habe 11 % Alkohol, sei damit per Definition keine Spirituose und dürfe damit schon ab 16 Jahren erworben werden.

Klingt zwar im ersten Moment richtig, ist aber ein Trugschluss!

Aperol ist laut der gesetzlichen Definition tatsächlich keine "Spirituose", so heißt ein alkoholisches Getränk nämlich erst, wenn es über einen Mindestalkoholgehalt von 15 % Vol. verfügt. Hat Aperol nicht, also ist es auch keine Spirituose.

Aber: Im Jugendschutzgesetz ist überhaupt nicht von Spirituosen die Rede. Dort heißt es nämlich nur:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Da Aperol nicht aus Bier oder Wein besteht, sondern ein Destillat als Basis hat, fällt es automatisch unter die Definition von "anderen alkoholischen Getränken".

Es muss also ausdrücklich gar keine Spirituose im Sinne der Verordnung sein, um erst ab 18 Jahren verkauft werden zu dürfen!

Da nix Moschee-Parkplatz

In diesem Kommentar kam gestern der Hinweis, dass unser Innenhof offiziell bei Google als Standort geführt wird und als "Besucherparkplatz" der angrenzenden Moschee ausgewiesen ist. Das war mir bislang noch gar nicht aufgefallen, so oft gucke ich bei mir selber hier nicht von oben drauf, aber das könnte erklären, warum teilweise in letzter Zeit manche Besucher ihr "Recht" hier zu parken sogar mit wüsten Beschimpfungen und extrem obszönen Beleidigungen (!) gegen meine hier parkenden Mitarbeiterinnen durchzusetzen versucht haben.

Kurzerhand habe ich mich als Eigentümer für diesen Standort gemeldet und noch eine Weile später war durch mein magisches Zutun der gesamte Eintrag wieder verschwunden. (Er existiert jedoch noch, ist nur deaktiviert.)



(Bild: Screenshot Google Maps)

Geschlechtsneutrales Arbeitszeugnis?

Ich stehe zwar nicht akut vor dieser Problematik, da ich gerade aber ein anderes Arbeitszeugnis geschrieben habe, musste ich plötzlich darüber nachdenken: Was tun, wenn jemand ein geschlechtsneutrales Arbeitszeugnis haben möchte, weil er/sie/es/x/* sich weder als Mann noch als Frau betrachtet?

Gerade erst kürzlich wieder viel in den Medien präsent: Geschlechtsneutral anreden soll man mit "Guten Tag", "Hallo", "Liebe*r" oder "Sehr geehrte*r". Aber darum geht es mir gerade gar nicht. Mal eben die Suche im Web bemühen: Dort bekommt man aber nur Tipps zum generellen Inhalt des Zeugnisses: "… bei Vorgesetzten, Mitarbeiter/innen und Kunden und Kundinnen gleichermaßen sehr geschätzt."

Aber was ist, wenn der Empfänger des Zeugnisses sich weder als weiblich noch als männlich betrachtet? Wie formuliert man dann den Inhalt? "Alle ihm/ihr übertragenen Arbeiten erledigte Herr/Frau Xyz stets zu meiner vollsten Zufriedenheit. Er/Sie hat meinen Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen und war stets sehr sorgsam im Umgang mit der Ware und den Geräten. Er/Sie zeigte Initiative, Fleiß und Eifer, war umsichtig und engagiert."

Ich hatte gerade die Idee, dass man ja in die dritte Person wechseln könnte. Dabei die Anrede einfach weglassen und dafür den vollen Namen schreiben ("Max Musterfrau verließ mein Unternehmen auf eigenen Wunsch, was ich außerordentlich bedaure.") – aber spätestens bei der Verwendung von Personalpronomen ("ihm übertragene Arbeiten …", "wegen ihres freundlichen Wesens …") wird es dann doch wieder wirr. (Nachtrag zu diesem Absatz: Wie im Kommentar von Hendrick genannt, konsequent beim Namen bleiben: "Max Mustermann erledigte die übertragen Arbeiten …" oder "wegen Max Mustermanns freundlichem Wesen war Max Mustermann bei allen beliebt" – geht, klingt komisch, aber wäre zumindest eine nach meinem Empfinden akzeptable Lösung.)

Ines' Vorschlag war gestern Abend, dass man einfach die Dinge und Tätigkeiten direkt beschreiben könnte: "Übertragene Arbeiten wurden stets zu meiner vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Meinen Erwartungen wurde in jeder Hinsicht entsprochen und der Umgang mit der Ware und den Geräten war steht sehr sorgsam. Es wurde Initiative, Fleiß und Eifer gezeigt." – Nett klingt das aber auch nicht mehr.

Wie kann man das denn neutral formulieren? Gibt es dazu schon eine Lösung?