LD-Rechnung
Unabhängig von der Diskussion darüber, ob und wie eine an einen Ladendieb gestellte Schadenersatzforderung oder Fangprämie formuliert sein muß, ging dieses Schreiben gerade an den Blättchen-Dieb von gestern raus. Meine Mitarbeiter bekommen ja eine Fangprämie von mir. Ein Anspruch, der wie in dem frag-einen-anwalt-Fall, durchaus zu belegen ist.
Vor allem, weil ich die Fangprämien an die Mitarbeiter bislang aus meiner eigenen Tasche bezahlt habe...
RechnungIch glaube nicht, dass der Typ bezahlen wird - aber ich möchte es wenigstens versucht haben. Ob ich mal alle Ladendiebe der vergangenen Monate anschreibe? Vielleicht kommt ja tatsächlich der eine oder andere 50er wieder in die Kasse. Für den Arbeitsaufwand wär's nur gerecht.
Sehr geehrter Herr V.,
am 20. März 2006 haben Sie bei mir im Geschäft einen Ladendiebstahl vollzogen.
Mit Betreten meines Geschäfts haben Sie sich bereit erklärt, im Falle eines Ladendiebstahls Schadenersatz in Höhe von € 50,- an mich zu zahlen.
Bitte zahlen Sie den genannten Betrag auf das unten angegebene Konto.
Zur Zahlung dieser Forderung sind Sie verpflichtet.
(Urteil vom 12.07.2001 / AG Dülmen)
Hochachtungsvoll,
Vor allem, weil ich die Fangprämien an die Mitarbeiter bislang aus meiner eigenen Tasche bezahlt habe...

