LD-Rechnung
Unabhängig von der Diskussion darüber, ob und wie eine an einen Ladendieb gestellte Schadenersatzforderung oder Fangprämie formuliert sein muß, ging dieses Schreiben gerade an den Blättchen-Dieb von gestern raus. Meine Mitarbeiter bekommen ja eine Fangprämie von mir. Ein Anspruch, der wie in dem frag-einen-anwalt-Fall, durchaus zu belegen ist.
Vor allem, weil ich die Fangprämien an die Mitarbeiter bislang aus meiner eigenen Tasche bezahlt habe...
RechnungIch glaube nicht, dass der Typ bezahlen wird - aber ich möchte es wenigstens versucht haben. Ob ich mal alle Ladendiebe der vergangenen Monate anschreibe? Vielleicht kommt ja tatsächlich der eine oder andere 50er wieder in die Kasse. Für den Arbeitsaufwand wär's nur gerecht.
Sehr geehrter Herr V.,
am 20. März 2006 haben Sie bei mir im Geschäft einen Ladendiebstahl vollzogen.
Mit Betreten meines Geschäfts haben Sie sich bereit erklärt, im Falle eines Ladendiebstahls Schadenersatz in Höhe von € 50,- an mich zu zahlen.
Bitte zahlen Sie den genannten Betrag auf das unten angegebene Konto.
Zur Zahlung dieser Forderung sind Sie verpflichtet.
(Urteil vom 12.07.2001 / AG Dülmen)
Hochachtungsvoll,
Vor allem, weil ich die Fangprämien an die Mitarbeiter bislang aus meiner eigenen Tasche bezahlt habe...
Trackbacks
Der Shopblogger on : Rechnungen verschickt
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Meine auf gut Glück formulierte Rechnung über Schadenersatz habe ich eben einfach in sechzehnfacher Auführung an alle Ladendiebe der vergangenen zwölf Monate geschickt.
Wenn auch nur einer von denen die 50 Euro bezahlt, habe ich immerhin schonmal die P
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Comments
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Denno on :
sabrina on :
3CEUY: 3 Chinesen essen ungarisches Ytterbium.
h on :
Sicher. Ganz dolle. Dass er so blöd war, sich erwischen zu lassen.
Denno on :
TomK on :
Sorry, aber das finde ich - gerade in dem Zusammenhanng - mehr als veraltet und zum anderen mehr als zynisch.... oder war das etwa Absicht?
Tom
Taluno on :
Das klingt so nach Amtsdeutsch der frühen Nachkriegsjahre.
Andererseits.... die heutzutage übliche Floskel "Mit freundlichen Grüssen" erscheint bein einem solchen Sachverhalt auch seltsam.
Vorschläge?
h on :
Siggi from the block on :
Hau rein...
Bis bald... (neee, passt nicht zum Hausverbot)
24WXY 24 wilde Xavers yodeln
Rainer on :
Christoph Jeschke on :
Jürgen on :
Sind die steuerpflichtig?
[Fünf Hähne nehmen Potenzmittel richtig]
Anonymous on :
Phil on :
Und vielleicht ein kleines Info-Schild darüber am Eingang aufhängen, das schreckt auch ab!
Christoph Jeschke on :
Andre Heinrichs on :
Bei den vielen Kommentaren in diesem Beitrag, weiß ich auch, warum ich vom Shopblogger (normaler Feed + Kommentarfeed) im Moment 110 ungelesene Einträge habe.
Ist das hier vielleicht auch ein Mitmach-Blog
Mitarbeiterin on :
Andre Heinrichs on :
iargh. on :
Anonymous on :
Björn Harste on :
Siggi from the block on :
EJKUY Ein junger Kobold uriniert Yttrium
b_teijer on :
Und bei der Masse an Ladendieben, lohnt sich sogar das Aufsetzen einer Datenbank. Aus dieser heraus kannst du das Schreiben dann als Serienbrief drucken.
Das spart dir ´ne Menge Arbeit, denk ich.
Gruß
Tiger
PS.: Rein theoretisch könntest du dann auch "Newsletter" verschicken. So nachdem Motto: "So machen wir es Ihnen in dieser Woche noch schwerer, bei uns zu klauen ..."
Andrea on :
Sorry, ich weiss, das ist Haarspalterei -- aber vielleicht waere irgendwas in der Richtung von "nachkommen" im Zusammenhang mit "Forderung" etwas richtigeres Deutsch...
Jander on :
Tina on :
Trace on :
Als Grußformel für ein solches "Ladendieb-Schreiben" schlage ich frei nach Dieter Wischmeyer ein herzhaftes "Tschüssi" oder "Shalömchen, Du" vor.
Drei Zwerge wollen 3mal .... äh.... hm....ja: der letzte Buchstabe ist ein "F" *errötet*
Trelane on :
Zitat:
"Ihr Name ist Programm: Inkasso Team Moskau“, kurz ITM genannt. Wer tatsächlich noch glaubt, dass es sich bei den drei schwarz gekleideten Herren mit den muskelbepackten Oberarmen, grimmigen Blicken und blank polierten Glatzen nöglicherweise um ein Balalaika-Esemble handelt, wird spätestens beim Lesen des Werbeslogans eines Besseren beleht: „Ihre Schuldner brauchen kein Russisch zu sprechen – die verstehen uns auch so.“"
http://www.moskau-inkasso.com/index.html
Harald on :
Außerdem basiert die Zahlungsverpflichtung eher nicht auf einem Urteil des Amtsgerichts Dülmen. Im Grunde ist die rechtliche Situation immer noch nicht ganz konkret definiert.
Es wird zwar häufig auf den Hinweisschildern von Vertragsstrafen gesprochen, aber ob man in dem Fall von einem wirksam geschlossenen Vertrag sprechen kann, wenn man ein Geschäft mit diesem Hinweis betritt, ist eher fraglich.
David381 on :
Na ja, hoffentlich lesen deine Ladendiebe nicht dieses Blog
TomK on :
...über den Euro im Einkaufswagen regt sich doch auch keiner auf *g*
Michael Kupfer on :
-pm- on :
P.S.
akzeptieren die Ladenbesitzer auch Kreditkarten?
MfG
[ TZPEU] Toll Zehn Polizisten Erwischen Uns
Cornelia on :
Bankverbíndung angeben oder Überweisungsformular beilegen? "Mahnung"?
Christoph on :
"Hochachtungsvoll" ist tatsächlich sehr veraltetes Amtsdeutsch und mit Höflichkeit hat sie nun wirklich rein gar nichts mehr zu tun. Nicht nur unter Juristen wird diese Formulierung heute üblicherweise nur noch im Sinne von Götz von Berlichingens berühmtem Zitat verwendet. Ich denke das war hier auch die Intention, oder?
In neutraler Kommunikation ohne bösen Unterton macht sich "Mit freundlichen Grüßen" jedenfalls deutlich besser.
Wenn ich einen Brief von jemanden, der es eigentlich besser wissen sollte, erhalte, der mit "Hochachtungsvoll" endet, fühle ich mich jedenfalls durchaus beleidigt und frage mich, wie ich ihn so verärgert haben könnte.
@Cornelia
"Hochachtungsvoll" != ziemlich freundlich
"Hochachtungsvoll" == "Vor Ihro Kaiserlichen Majestät hab ich, wie immer, schuldigen Respekt. Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche lecken!"