Bargeld als "Gutschrift" im Onlineshop
Vor ein paar Tagen hatte ein Kunde Artikel im Onlineshop bestellt, die nicht mehr lieferbar sind. Aufgrund der Zahlung per Vorkasse war der Auftrag allerdings schon bezahlt, als mir das Problem auffiel. Mit dem kürzen der Rechnung war's also nicht getan. Was tun?
Ich legte ihm ganz unbürokratisch zwei Euro zu der Rechnung mit in den Briefumschlag. Natürlich hätte ich auch eine Art Gutschein mitliefern können, aber immerhin steht das Geld doch dem Kunden zu und er soll damit machen können, was er will.
Was haltet ihr davon? Würdet ihr das seltsam finden, auf diese Weise eine Erstattung zu bekommen? Oder sogar besonders positiv, weil absolut unbürokratisch? Oder eher negativ, weil's zu wenig nach "großem, professionellem Shop" aussieht? Oder machen andere Shops das eventuell auch so?
Ich legte ihm ganz unbürokratisch zwei Euro zu der Rechnung mit in den Briefumschlag. Natürlich hätte ich auch eine Art Gutschein mitliefern können, aber immerhin steht das Geld doch dem Kunden zu und er soll damit machen können, was er will.
Was haltet ihr davon? Würdet ihr das seltsam finden, auf diese Weise eine Erstattung zu bekommen? Oder sogar besonders positiv, weil absolut unbürokratisch? Oder eher negativ, weil's zu wenig nach "großem, professionellem Shop" aussieht? Oder machen andere Shops das eventuell auch so?






