Derzeit bin ich dabei, aktuelle und auch alte Unterlagen hier vom Laden auszumisten und neu zu sortieren. Dabei bin ich noch auf ein paar Ausdrucke aus einem 3D-Einrichtungsprogramm gestoßen, die wir in der Zeit vor der Eröffnung mal zu Hause gebastelt hatten. Ein eingefärbtes Bild aus einer der Ecken des Ladens gab es
hier im Blog vor einigen Jahren schonmal zu sehen.
Schön, die alten Bilder mal wieder in der Hand zu haben. Vieles ist so geblieben, vieles hat sich auch geöndert. Die
große zentral gelegene Tiefkühltruhe gibt es schon seit fast 10 Jahren nicht mehr und die drei Kassen hatten auch nie so viel Platz. Den Backshop haben wir 2002 wieder abgeschafft und auch den Tresen für Wurst und Käse in Bedienung gibt es hier schon seit Ende 2000 nicht mehr.
Grundsätzlich würde man aber schon erkennen, dass es sich immer noch um den selben Laden handelt. Rechts die drei (mittlerweile vier) langen Regalgondeln vor den kühlregalen und auf der linken Seite die sechs kurzen Gondeln hintereinander…
Eine Frau gab Leergut ab und hatte letztendlich noch ein paar Einweg-Bierflaschen aus Glas in ihrer Tasche, die der Automat nicht annehmen wollte. Zu Recht, da wir keine pfandpflichtigen Einweg-Gebinde aus Glas verkaufen und sie auch nicht aus Kulanz annehmen, um uns damit bei der Rückgabe nicht auch noch zu belasten.
Immerhin drohte sie nicht damit, uns beim Gesundheitsamt anzuzeigen, aber sie regte sich schon sehr über dieses Verhalten auf und wies lautstark und eindringlich darauf hin, dass wir hier "über 100 Quadratmeter" groß wären und damit auf jeden Fall verpflichtet wären, alles anzunehmen! Sie käme schließlich selber aus dem Einzelhandel und darum wüsste sie es ganz genau! (*)
Wie schön, dass ich hier mit Einzelhandel gar nichts zu tun und deshalb auch nicht den kleinsten Schimmer einer Ahnung von solchen Dingen habe. Da nimmt man doch solche hilfreichen Belehrungen immer wieder dankbar entgegen.
(*) Mal eben zur rechtlichen Situation beim Einwegpfand: Es ist so, dass Geschäfte ausschließlich das Einwegleergut in der Materialart zurücknehmen müssen, die auch dort verkauft wird. Wer Dosen verkauft, muss sämtliche Dosen zurücknehmen. Wer PET-Flaschen verkauft, muss alle zurückgebrachten Plastikflaschen zurücknehmen und die Geschäfte, die Einweg-Glasflaschen im Sortiment haben, müssen Einweg-Glasflaschen zurücknehmen. Und zwar ist es dabei egal, um welche Marken es sich handelt. Da kommt nun allerdings die Quadratmeterangabe ins Spiel: Geschäfte unter 200qm Verkaufsfläche brauchen nämlich nur das Leergut von den Marken zurückzunehmen, die sie auch selber verkaufen.
Vielen Dank an dieser Stelle an Lars, dem ich vor einer Weile mal erlaubt hatte, für die Dauer eines kurzen Auslandaufenthaltes sein Auto hier auf dem Hof abzustellen und der mir als Dankeschön eine spanische Salam mit einem Rand aus Chiliflocken mitgebracht hatte. War sehr lecker.
Es klingelte an der Leergutannahme. Ich ging hin, aber keiner der beiden dort stehenden Männer wollte es gewesen sein.
Leute… Alkohol nur in Maßen trinken!
Mal wieder Post von "
Avandil", man hätte aktuell Kaufinteressenten für Einzelhandelsunternehmen.
Nö, jetzt will
ich nicht mehr.
Da hat doch ein Plakatkleber gerade das
Flic-Flac-Plakat von unserer Tür entfernt, um seine eigene Werbung dort aufzuhängen.
Es brauchte drei Anläufe, ihm zu erklären, dass ich möchte, dass genau das Plakat dort wieder hingepappt wird. Ich kenne und liebe Flic-Flac, seit ich die "Gnadenlos"-Show hier 1996 in Bremen gesehen habe und wer deren Werbung hier im Laden entfernt, legt sich mit mir persönlich an. So.
Wir haben einen Gewinner für die Coca-Cola-Aluflasche. Es handelt sich dabei um
Miguel L. aus einer der Seitenstraßen der Gastfeldstraße. Sollte er hier mitlesen auch schonmal an dieser Stelle herzlichen Glückwunsch. Wir haben ihn aber auch schon über seine Mobilfunknummer benachrichtigt und Freitag Abend findet dann die Übergabe der Flasche hier im Markt statt.
Mangels Lostrommel haben wir die Karten in eine Fleischkiste gekippt:
Guuuuut durchmischen:
Und dann darf die Juniorchefin eine Karte aus der Kiste ziehen:
Da staunte Elena nicht schlecht, denn der Gewinner heißt: "Gewinne die Coca-Cola MAXI-Flasche!" – Pssst, du musst die Karte umdrehen:
Rätselraten in einem Lebenslauf:
2007-2009: Küshe helferin Shinezishe laden
Merke: Wer an der Alarmanlage seines Ladens herumspielt und dabei mutwillig einen Einbruchalarm auslöst, sollte vorher auch der Wachgesellschaft, auf die die Anlage aufgeschaltet ist, Bescheid sagen.
Aber die beiden Herren der Kripo waren wenigstens ganz nett.
Beim Durchgucken der Karten vom
Colaflaschen-Gewinnspiel sind auch diese Kärtchen aufgetaucht. Warum machen Leute sich überhaupt die Mühe, sowas da reinzuwerfen? Glauben die, dass sich die Coca-Cola-Company in irgendeiner Form beeindruckt zeigen würde? Abgesehen davon war die ganze Aktion ja sowieso nur hier im kleinen Kreis. Also was soll's…
Ein Kunde beschwerte sich lautstark darüber, dass "das Scheißding", gemeint war der Leergutautomat, mal wieder nicht funktionieren würde und er deshalb mal wieder warten müsse.
Das Rücknahmegerät war einfach mal voll, das passiert bei jedem anderen Automaten auch zwangsläufig während des Betriebs irgendwann mal.
Das ist der Moment, in dem man als leergutabgebender Kunde mal darüber nachdenken sollte,
wer wohl letztendlich dafür verantwortlich ist, dass so ein Gerät auch mal "voll" wird.
Ein Karton mit Feuerzeugen, die wir vor einer Weile mal verkauft haben. Warum sich über jedem einzelnen Feuerzeug die Warnhinweise auf einer kleinen Lasche befanden, habe ich aber nicht rausgefunden. Sollte man die abreißen und jedem Kunden mitgeben? Oder sollte man die trennen und über jedes Fach wie einen Deckel legen, damit die Kunden das auf jeden Fall zur Kenntnis nehmen müssen? Fragen über Fragen…
Wenn's der Leergutautomat nicht mehr alleine schafft und die Leute ihre Flaschen schon buchstäblich säckeweise hier anschleppen und wir diese dann händisch annehmen, sieht es eben nach einer Weile so im Lager aus:
Aus einem
Text über Bewerbungsfotos:
Mittlerweile beachten manche Unternehmen Fotos sowie die Altersangabe nicht, um den Bewerber vorurteilsfrei nach seiner Qualifikation zu beurteilen.
Bleibt die Frage, nach welchen Kriterien man anhand einiger ausgedruckter Seiten eine Qualifikation beurteilen können soll. Arbeitszeugnisse taugen dazu schonmal nicht und außer dem reinen Anschreiben und eventuell irgendwelcher Nachweise über Zusatzausbildungen bleibt dann nicht mehr viel.