Skip to content

Leergutbons von der Automateneinrichtung

Ein Kollege hat die Rückseite unseres Leergutautomaten gereinigt. Dabei ist er sehr viel gründlicher vorgegangen, als andere Kolleginnen und Kollegen es in den letzten Jahren getan haben. Anschließend hielt er mir einen Stapel Leergutbons vor die Nase, die er während der Arbeit gefunden hatte.

Dabei sind die Bons durchaus bemerkenswert!

Sie sind auf den 16. Februar 2021 datiert. Das ist der Tag, an dem das Gerät hier aufgestellt wurde. Sie lagen nun also seit über fünf Jahren da auf dem Steuergerät im Hintergrund. Die Bonnummern sind zwar klein (17, 21 und 22), aber das spielt keine Rolle. Der Zähler wird bei 999 immer wieder auf 0 gesetzt, die Nummern wiederholen sich also ständig.

Witzig ist dabei noch, dass auch ein Teil der Geräteeinrichtung protokolliert wurde. Auf dem Bon Nummer 17 ist die Uhrzeit mit 2:34:14 PM angegeben und das Datum war der 02/16/2021. Nur vier Bons und ein paar Stunden später hatten wir es 15:44:29 (Uhr) am 16.02.2021. Das Gerät ist also in der Hinsicht auch für die internationale Aufstellung zu gebrauchen.

Zeitkapseln sind toll. :-)


Trackbacks

No Trackbacks

Comments

Display comments as Linear | Threaded

TOMRA on :

Wenn man doch jetzt nur eine Pfandspendebox hätte. ;-)

eigentlichegal on :

und wenn jetzt spätestens der 31.Dezember 2024 wäre...

Anonym on :

Ich frage mich eher, ob die Bons verdoppelt an die Elis gehen.

Blogleser on :

Björn, wären die Bons bei dir noch einlösbar?

Jodelschnepfe on :

Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht im § 195 „Regelmäßige Verjährungsfrist”: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Man hat also drei Jahre Zeit zur Einlösung jeweils ab dem 31. Dezember des Jahres gerechnet, in dem die Bons erzeugt wurden.

Aus eigener Erfahrung kann ich allerdings berichten, dass es Mitbewerber gibt, die ihre Pfandbons mit einem zeitlich deutlich kürzeren Ablaufdatum versehen und wo die Bons bei der Einlösung durch das Kassenpersonal einfach einbehalten und vernichtet werden ohne das Geld auszuzahlen.

Filialkasper on :

Bei Aldi kann man die auch nach Jahren noch auslesen und selbst wenn der kaputt ist kann man im System nachvollziehen ob der verbucht wurde oder nicht und einfach manuell auszahlen. Warum sollte man auch bei so geringen Beträgen (meist unter 10 Euro) die Kunden verärgern

Ingo84 on :

Weil fast jede Supermarktkette (oder Discounterkette) eigene Vorgaben (auch interne) hat wie die Pfandabrechnung durchgeführt wird. Das Personal handelt eben danach.

Spätestens wenn der Bon nicht mehr im Kassensystem ist und nur umständlich auszuzahlen wäre endet oftmals die Kundenfreundlichkeit. Weil: ist eben einfacher und bequemer für den Händler.

Stammleser on :

Wurde die aufgedruckte Adresse inzwischen mal korrigiert?

nicht der andere on :

"Ein paar Stunden später" von "2:34:14 PM" bis "15:44:29"?!

Schien dir die Zeit so langsam zu vergehen, daß nichtmal 1,2 Stunden sich zu gefühlten Multistunden vervielfachten?

Jodelschnepfe on :

Der aufgedruckte Zahlenwert zeigt jedenfalls beim flüchtigen Betrachten über 11 Stunden Unterschied an. Ich persönlich erachte deswegen das hierzulande gebräuchliche System mit 00:00 - 23:59 h als viel praktischer.

Silvan on :

Aprospos Leergut, Trautwein ist offenbar in Insolvenz beziehungsweise schon in Liquidation. Meine Chefin musste deswegen unsere Leergutautomaten stillegen

Mitleser on :

Da kann ja Björn im Grunde froh sein, dass er den Pfandautomatenanbieter gewechselt hat.

Stefan on :

Ja, ist insolvent und es sieht auch nicht wirklich gut aus :

Konkret wurde laut Veröffentlichung des Amtsgerichts Stuttgart:

am 18.03.2026 zunächst ein vorläufiges Insolvenzverfahren mit vorläufigem Insolvenzverwalter angeordnet,
und das Insolvenzverfahren am 01.05.2026 eröffnet (veröffentlicht am 05.05.2026). Als Gründe werden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung genannt.

Zusätzlich wurde veröffentlicht, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO) angezeigt wurde – vereinfacht: Es könnte nicht genug Vermögen vorhanden sein, um alle Verfahrenskosten und Forderungen vollständig zu decken.

-thh on :

Naja, dass bei einer Insolvenz nicht alle Forderungen vollständig erfüllt werden, sondern nur mit einer (oft niedrigen) Quote, ist eher der Regelfall, sonst wäre das Unternehmen meistens nicht insolvent.

"Masseunzulänglichkeit" ist schlimmer; das bedeutet, dass noch nicht einmal die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sog. "Masseverbindlichkeiten" erfüllt werden können, also die Zahlungen, die immer in voller Höhe zu begleichen sind, bspw. weil sie erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Wenn das verbliebene Vermögenm nicht einmal dafür reicht, heißt das, dass für alle "normalen" Forderungen die Quote 0% ist, also jeder Gläubiger komplett leer ausgeht.

Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.

The author does not allow comments to this entry

Add Comment

Standard emoticons like :-) and ;-) are converted to images.
BBCode format allowed
E-Mail addresses will not be displayed and will only be used for E-Mail notifications.
Form options