Schriftliche Hausverbotbestätigung
Wir hatten einen Ladendieb im Haus, die Polizei kam auch hinzu, alles Routine, alles friedlich. Nur die Sache mit dem Hausverbot wollte der Typ unbedingt schriftlich von uns haben. "Können Sie ihm da irgendwas aufschreiben?", fragte mich einer der Polizisten.
Konnte ich:
Konnte ich:
HausverbotAber ich gebe zu, dass das nun für mich das erste Mal in den vielen Jahren war, dass ich jemandem ein Hausverbot schriftlich geben sollte. Eigentlich reicht das als ausgesprochene, einseitige Willenserklärung. Einseitig ist sie immer noch, aber nun eben in Textform.
Wir bestätigen, dass Herr xxx, geb. tt.mm.jjjj in unserem Geschäft Hausverbot auf Lebenszeit hat.
Er darf den Edeka-Markt in der Gastfeldstraße 29-33 in 28201 Bremen nicht wieder betreten.
Bremen, 12.09.2025








