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Stress mit dem (Ex-)Vermieter

Der kleine Laden "Picas Tierfutter" in Delmenhorst ist aus meiner Sicht inzwischen komplett erledigt. Wir haben die restliche Ware und Einrichtung derzeit zwischengelagert und nun möchte ich Vergangenes erstmal sacken lassen. Wenn da nicht noch eine Kleinigkeit wäre, die mir noch sehr zu schaffen macht...

An den Schaufenstern klebten großflächige Aufkleber (hier sieht man einen davon), über die uns der Vermieter anfangs gesagt hat, dass die "unbedingt dranbleiben" sollen, da das seine sind. Im Mietvertrag steht, dass das Mietobjekt am Ende der Mietzeit in einem "ordnungsgemäßen" Zustand zu übergeben sei.

Wir haben also am 30. September den Laden ausgeräumt, wohlwollend ein paar Kellerregale hängen gelassen, ausgefegt und dem Vermieter den Schlüssel gebracht. Am nächsten Morgen folgte die große Überraschung am Telefon: Wir sollen gefälligst die Aufkleber von den Scheiben entfernen. Das taten wir noch am Nachmittag und während wir mit der Arbeit beschäftigt waren, kam der Vermieter mit seiner Frau und die klärten uns erstmal darüber auf, dass der Laden in einem "bezugsfertigen Zustand" (!) zu übergeben gewesen sei. Dazu hätte angeblich auch gehört, sämtliche Dübellöcher zu stopfen und vor allem: Den Laden zu streichen.
Unser Nachmieter schlug vor, dass er die Arbeiten einen Bekannten für 250€ machen lassen könnte und der Vermieter stimmte gleich zu und schlug vor, den Betrag direkt von meiner noch offenen Kaution abzuziehen. Das wäre zwar eine für mich relativ bequeme Lösung gewesen, aber bevor ich so viel Geld für das Zuspachteln einiger Löcher und für einen Anstrich, von dem ich mir nicht einmal sicher war, ob ich ihn tatsächlich leisten müsste, bezahle, bat ich um Bedenkzeit bis zum nächsten Tag. Am Abend setzte ich mich noch mit meinem Anwalt in Verbindung: Über das Zuspachteln von Dübellöchern ist in der Vergangenheit unterschiedlich geurteilt worden, aber ein Neuanstrich fällt definitiv nicht mehr in die Definition eines "ordnungsgemäßen Zustandes". Ich rief also zuerst den Vermieter an und sagte ihm, dass ich die Löcher verspachteln aber nicht streichen werde und dann den Nachmieter, mit dem ich einen Termin am Folgetag vereinbarte. Und da standen wir dann und kamen nicht rein. Ein Elektriker verlegte Kabel und weigerte sich, uns die Tür aufzuschließen. Der Nachmieter, der im Nachbarladen erreichbar war, verwehrte uns ebenfalls den Zutritt. Angeblich hätte er keinen Schlüssel mehr. Ich rief also den Vermieter an und erkundigte mich, was das denn nun alles sollte.
Das wäre ihm alles zu albern gewesen und er würde jetzt Handwerker beauftragen, die die Wände verspachteln und anschließend streichen sollen. Das Geld für die Rechnungen würde er dann von meiner Kaution nehmen.

So geht's ja nicht. Denkt auch mein Anwalt, dem ich die Sache nun übergeben habe. Der mögliche Einzug des neuen Mieters hatte sich durch ein Missverständnis nunmal um zwei Tage verzögert, aber mir jede Chance auf Nachbesserung zu nehmen und dann noch mit meinem Geld Handwerker bezahlen zu wollen, die Arbeiten erledigen, für die ich gar nicht zuständig bin, ist doch etwas arg dreist.

Ich werde berichten.

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Kommentare

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KiNGU am :

Da kannst du dich im Grunde entspannt zurücklehnen. Das rechtzeitig an einen Anwalt abzugeben, war das Beste, was du tun konntest. Wenn sich jetzt in deinem (Gewerbe)Mietvertrag nicht noch irgendwo eine Fußangel findet, dürfte das alles kein Problem werden.

Enno am :

In dem Fall wäre ich auch stark verärgert. Auch ohne juristische Ausbildung bin ich mir sicher, dass der Vermieter hier in vielerlei Hinsicht eindeutig gegen geltendes Recht verstösst. Die Frage, ob Streichen oder Löcher verputzen ja oder nein, sit ja durchaus strittig. Gestrichen hätte ich auch nicht, Bohrlöcher dichtgemacht und Regale abgebaut schon. Wenn er die Aufkleber als "meins" bezeichnet, hätte ich diese ebenfalls nicht entfernt. Aber was rede ich - Du hast ja Deinen Anwalt. Der wird das schon richten... Irgendwozu muss eine Rechtsschutzversicherung auch mal gut sein, gell!?

Klaus am :

Rechtschutzversicherungen bringen Dir was als Privatmann, aber nicht als Selbstständiger...

Newty am :

Ach komm, Firmen, insbesondere Personengesellschaften, haben doch sooo dicke, nu stell dich ma nicht so an!

Chancho am :

Oh Gott. Wieder so ein alberner Streit unter "Erwachsenen Menschen" um ein paar Löcher in der Wand und ein paar graue Wände. Es gibt auch Fälle, bei denen man einfach mal 5e grade sein lassen sollte und der Zug ist im Bahnhof. Schon gerade bei einer relativ unbedeutenden Summe von 250 Euro.

Na denn viel Spaß vor Gericht. Ich vermute, am Ende steht dann ein Vergleich, der mit Anwalts- und Gerichtskosten deutlich mehr als 250 Euro kosten wird. Aber Hauptsache, man ist ja im Recht und lässt sich bloß nichts gefallen. Denn "so" gehts ja nicht....

Sile am :

Hast du überhaupt verstanden um was es geht?

Lillian am :

Hast recht, wozu haben wir überhaupt ein Rechtssystem mit Gesetzen? Ist doch alles viel zu teuer und aufwending und anstrengend.
Soll ich sich doch jeder rausnehmen, was er für richtig hält.

*kopfaufdentischhau*

Oh man.............

Obi am :

Dreht ihr jetzt alle durch?
Ich geb ihm recht.
Ist doch total schwachsinning für 250€ vor gericht zuziehen. Das kostet min das doppelte. du hast die 250 ja schon erreicht wenn du 10min mit deinen anwalt telefonierst und er nen brief schreibt. hier gehts wirklich nur ums recht haben *find*

Uns sowas doofes wie "für was haben wir ein rechtssystem ist eh zuteuer" hab ich selten gehört. aber muss man denn die gerichte wegen jedem quer sitzenden pups behälligen?

DJ Teac am :

Die 250€ überweis dann bitte auf mein Konto, kontonummer gibts auf Anfrage per eMail

Nisa81 am :

Schonmal was von Rechtsschutzversicherung gehört?

Björn hat auch Rechte, die nutzt er ganz einfach. 250 Euro sind ein haufen Holz. Die würd ich nem betrügerischen Vermiter auch nicht in den Rachen stopfen!!

PAX am :

Und warum soll gerade Björn "5e" gerade sein lassen? Auch der Vermieter könnte auf das Spachteln der Löcher verzichten?
Wenn eh der Elektriker Leitungen verlegt, wäre ein Streichen der Wände sowiso sinnlos gewesen.

helmut am :

da hast du sicher recht, aber der vermieter liest das hier wahrscheinlich eh nicht, von daher versteh ich schon ganz gut warum die leute hier ihre gutgemeinten ratschläge an björn richen.
@topic:find ich ok, dass björn seinen anwalt bemüht (die müssen ja auch von was leben die armen schweine)

PAX am :

Das versuchen Vermieter von Gewerberäumen öfftes. Umzüge sind ja bei Gewerbetreibenden immer mit viel Stress verbunden und da hoffen manche Vermieter, das sich die alten Mieter den Ärger nicht auch noch geben wollen und lassen sich dann eben eine Totalrenovierung, die eigentlich Vermietersache wäre, bezahlen.
Lass den Anwalt einen markigen Brief schreiben, das regelt oft schon vieles, wenn nicht, vor Gericht würde ich mir da keine allzu grossen Sorgen machen.

flavius am :

Das mit den Aufklebern ist so eine Sache, wenn nichts schriftlich vereinbart wurde. Bohrlöcher und der "ordnungsgemäße Zustand" wohl ebenfalls. Im Prinzip kann der Vermieter nicht einfach etwas von der Kaution einbehalten, aber ich hätte die 250 gezahlt, um meine Ruhe zu haben, aber ich bin ja auch kein Unternehmer...

guggug am :

da versucht wohl der vermieter die räume auf deine kosten zu sanieren

Gilly am :

Oh mann, ich habe EXAKT wegen der gleichen Sache (einer Mietwohnung) ne Klage von meinem Vermieter am Hals.. es geht ums streichen und Dübellöcher verschließen. Beides habe ich gemacht, aber nicht "Fachgerecht" laut meinem Vermieter... Ich wünsche Dir viel Erfolg. :'(

jemand® am :

Gibt es dazu nicht ein Urteil vom Bundesvgerichtshof?

Mieter am :

Bei Udo steht noch kein Eintrag im Blog.
Wenn zwei Blog gleichzeitig über den Kerl berichten, wird es doch erst richtig schön.
Außerdem muss ich an den Kerl im Tierladen denken, der Ratten haben will, weil er die Wohnung so verlassen soll, wie er sie bekommen hat.

Florian am :

nix für ungut.
Aber ich wundere mich schon, warum man wegen 250 Euro einen Rechtsanwalt bemüht.
Sehr wirtschaftlich dürfte das kaum sein, selbst wenn man am Ende recht bekommt.

Ich hätte vielleicht einen Kompromiss vorgeschlagen. Zum Beispiel so: ok, ich zahl das Geld. Aber dafür quittieren Sie mir jetzt gleich, dass die Übergabe ansonsten korrekt ist.
Damit hat man sich alle möglichen sonstigen Scherereien ganz billig vom Hals gehalten.

Matlock am :

Wegen 250€ Anwalt und Prozess? Setz dich in der Zeit lieber vor deine Überwachungsmonitore...

ingo am :

es geht doch schon längst nicht mehr um 250 euro, das wäre die "bekannter des nachmieters"-variante gewesen. letztlich macht das eien firma, und die wird garantiert mehr als 250 euro kosten, und da kann es ruckzuck um summen gehen die eine prozess sehr sinvoll erscheinen lassen.
ausserdem sollte man die verhältnismässigkeit nicht vergessen, wie kommt björn dazu bloss "ums gut sein zu lassen" arbeiten zu bezahlen zu denen er nicht verpflichtet war? zumal das verlegen von leitungen nahelegt dass der vermieter nur die anschliessend nötigen und auf jeden fall zu seinen lasten gehenden malerarbeiten auf den vormieter abwälzen will, was selbst dann nicht in ordnung wäre wenn der wirklich hätte malern müssen.

helmut am :

;-) blickfangsmiley

bin was die handwerkerkosten angeht ganz deiner meinung, muss dir aber leider mitteilen, dass sich die meisten leute hier sicher eher weiter über knausern/verschenken streiten werden, als auf deinen sinnvollen aber leider für eine zünftige keiferei viel zu unspektakulären kommentar einzugehn

;-) blickfangsmiley

Olet am :

Ich glaub da gehr es mittlerweile dann mehr als um € 250 wenn der Exvermieter Handwerker beauftragt.

1337man am :

An alle, die einfach die 250 Euro bezahlt hätten: Ihr könnt euer Geld gern verbrennen oder mir geben, oooder noch besser an Björns Vermieter...
Immer die Klappe aufreissen und wenn man selber in der Situation steckt erstmal rumheulen.

Mach weiter so Björn, verarschen lassen dad ich mich a ned, wo simma hier eigentlich...

DJ Teac am :

Die haben eben alle zuviel Geld.
Ich hab zu wenig, wenn jemand will, her damit :-)

Solchen Leute wie diesem Vermieter darf man nicht klein bei geben. Das machen vermutlich sowieso schon genug seiner "Exmieter". Man darf solche Sachen nicht immer "durchgehen" lassen, sonst haben wir bald nurnoch solche Deppen.
Da können wir auch die 190€ Rechnungen von irgendwelchen Betrügerfirmen, mit denen wir keinen Vertrag haben, bezahlen und uns nen Keks darüber freuen.
Der Klügere gibt nämlich nicht immer nach, sonst würden die Idioten bald die Welt regieren....

Obwohl wenn ich mir so manche Politiker anguck... ich hab nichts gesagt ;-)

Bender am :

Bevor du das Heulen anfängst: Ist doch 'ne ganz einfache Rechnung. Die Zeit die (auch im Erfolgsfall) für Anwalt und Gericht draufgeht ist beim Großteil der arbeitenden Bevölkerung eben deutlich mehr wert als 250€. Vor allem bei Selbstständigkeit...

D. am :

Hach ja - Recht haben und Recht bekommen. Habe ebendies gerade mit meinem (privaten) Ex-Vermieter und dessen Verwalter hinter mir.

Zwei Schreiben mit hanebüchenen und rechtswidrigen Forderungen (weiße Wände statt pastellfarbene, Bohrlöcher im Fensterrahmen, alle Bodenbeläge sollen raus) - ein ernsthaftes Gespräch mit Verweis auf das geltende Mieterrecht. Dann das vermieterseitige "Angebot", 400€ von 2000€ Kaution einzubehalten und davon die "dringend notwendigen" Reparaturen zu erledigen.

Neue Erkenntnis: Gegenseitige Forderungen werden insbesondere dadurch schwer zu vergleichen, wenn eine Partei auf der Kaution der anderen sitzt.

Bei der Abwicklung dieser Sache mit Anwalt und Amtsgericht wäre - realistisch geschätzt - nach 1-2 Jahren ein Vergleich um die 150€ Einbehalt mit Teilung der Anwalts- und Prozesskosten herausgekommen.

Fazit: 1600€ heute sind dem Kaufmann lieber als 1700€ in zwei Jahren. :-)

Konstantin am :

Lieber Gott, bitte mach, dass die Schulferien bald vorbei sind, damit die Kommentare in meinen Lieblingsblogs wieder erträglicher werden...

Ryu am :

Ohja, dann ist das Blog hoffentlich wieder frei von Lehrern ^^

evchen am :

Ein "ordnungsgemäßer Zustand" ist relativ. Sagt der Mietvertrag näheres über die Renovierungspflicht aus? Dann kommt es darauf an, ob die diesbezüglichen Klauseln rechtlichen Bestand haben, was gerade bei älteren Mietverträgen recht zweifelhaft ist. Was der Vermieter und seine Familienangehörigen darüber hinaus mündlich fordern, ist ohne Belang.

Wurde ein schrifliches Übergabeprotokoll angefertigt?

Hier steht ein interessantes Urteil in einem ähnlichen Fall:

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M531--Starre--Renovierungsfristen-jetzt-auch-bei-Gesch%E4ftsraummiete-unwirksam-.php

Alwin am :

Was auch immer:

SPAR Dir die Anwaltskosten. Kaution ist immer als Bestechungsgeld für den Vermieter zu verstehen, um den Raum zu bekommen. Und bei Auszug bekommst Du die NIE wieder. Das ist unternehmerisches Risiko, und muss einkalkuliert werden. Die Vermieter kalkulieren in ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung ja auch Deine Kaution mit ein.

Nur gut gemeint...

Sadir am :

So einen Schwachsinn hab ich noch nie gelesen.

pop am :

Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht.

Alwin am :

Habe ich etwas anderes behauptet?

Chris M. am :

selten so einen schwachsinn gelesen

zozze am :

stimmt, ich auch nicht

Hans am :

Guckst du....

http://www.net-tribune.de/article/091008-49.php

Schimpfmeister am :

Ganz frisch: BGH-Urteil zu Gewerberäumen - Keine Schönheitsreparatur nur wegen starrer Fristen

http://www.tagesschau.de/inland/renovierungsfristen100.html

guggug am :

genau den link wollt cih auch gerade hier posten :-)

Hans am :

Tja.. wer auf dem lauenden sein will.... :-)
http://www.mal-eben-gucken.com/cgi-bin/ngr/newsgrabber.cgi?a=view&cat=internet

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