Behördenpost
Von der Stadt Bremen, genauer gesagt vom S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*), bekam ich heute folgendes Schreiben:
Es geht übrigens um einen Blogeintrag vom 27. Mai 2005. Dieser Eintrag hieß bis eben noch S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) und wurde von mir gerade eben sicherheitshalber in "Volle Ladung" umgetauft.
Im Urteil 7 O 349/01 geht es übrigens darum, daß eine Privatperson sich die Domain eines Ministeriums reserviert und benutzt hat, dazu noch ohne konkret die möglichen Besucher der Site darauf hinzuweisen, das sie nicht beim entsprechenden Ministerium gelandet sind.
Bei mir ist es so, daß ich lediglich den Begriff S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) als Überschrift für einen Blogeintrag verwendet habe. Es gelingt mir beim besten Willen nicht, in meinem Verhalten eine "Namensanmaßung" zu erkennen.
Lesen hier zufällig irgendwelche Juristen mit, die sich dazu äußern möchten?
(*) Die S-c-h-r-e-i-b-w-e-i-s-e mit den Strichen stammt von mir, um nicht weiteres Futter für Google zu produzieren.
Nachtrag: Google findet offenbar auch falsche Schreibweisen...
Der Brief vom Sozialgericht in hoher Auflösung
Sehr geehrter Herr Harste,Ahja. Das hat jetzt erstmal gesessen.
Sie betreiben eine Homepage, mit dem Header "S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)" auf der Seite www.shopblogger.de, womit Sie den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllen. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt auch für Behörden. Eine Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB liegt vor, wenn der Verletzer diesen Namen unbefugt gebraucht und dadurch schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt.
Eine Verletzung solcher schutzwürdigen Interessen ist gegeben, wenn durch die unbefugte Namensverwendung eine Zuordnungsverwirrung entsteht (vgl. Urteil des LG Hannover vom 12.09.2001 - 7 O 349/01). Eine solche Zuordnungsverltzung liegt vor, da, wenn man unter Google den Namen "S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)" eingibt, Ihre Internetadresse unter den ersten zehn Treffern erscheint. Es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) handelt. Da erst die Überschrift erscheint und dann die Seite aufgebaut wird, bleibt dieser Eindruck zunächst bestehen.
Hiermit fordere ich Sie auf, den Namen S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) auf Ihrer Seite (im Archiv) zu beseitigen.
Anderenfalls muss ich gerichtliche Schritte einleiten.
Eine umgehende Erledigung meines berechtigten Verlangens bitte ich vorzunehmen.
Es geht übrigens um einen Blogeintrag vom 27. Mai 2005. Dieser Eintrag hieß bis eben noch S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) und wurde von mir gerade eben sicherheitshalber in "Volle Ladung" umgetauft.
Im Urteil 7 O 349/01 geht es übrigens darum, daß eine Privatperson sich die Domain eines Ministeriums reserviert und benutzt hat, dazu noch ohne konkret die möglichen Besucher der Site darauf hinzuweisen, das sie nicht beim entsprechenden Ministerium gelandet sind.
Bei mir ist es so, daß ich lediglich den Begriff S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) als Überschrift für einen Blogeintrag verwendet habe. Es gelingt mir beim besten Willen nicht, in meinem Verhalten eine "Namensanmaßung" zu erkennen.
Lesen hier zufällig irgendwelche Juristen mit, die sich dazu äußern möchten?
(*) Die S-c-h-r-e-i-b-w-e-i-s-e mit den Strichen stammt von mir, um nicht weiteres Futter für Google zu produzieren.
Nachtrag: Google findet offenbar auch falsche Schreibweisen...
Der Brief vom Sozialgericht in hoher Auflösung