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Die Tat liegt längere Zeit zurück …

Der dem nun eingestellten Strafverfahren zu Grunde liegende Sachverhalt ist an dieser Stelle nicht relevant, daher lasse ich dieses (hier gestern (!) zugestellte) Schreiben der Staatsanwaltschaft mal so ohne jeden weiteren Kommentar im Raum stehen … :-P


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Kommentare

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Hendrick am :

:-O
Man könnte fast meinen, daß der Herr, der die Papierbestellungen immer macht, längerfristig krank war.

nicht der andere am :

Erledigterklären durch jahrelanges Nichterledigen könnte die Staatsanwaltschaft dann auch auf den nächsten Jahresbeginn verschieben. Dann könnte die Staatsanwaltschaft auch noch die gesetzliche Verjährung dazuschwafeln.

TOMRA am :

Weniger als drei Jahre sind doch keine längere Zeit bei deutschen Behörden.
Ist ja sogar unter der Verjährungsfrist.

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