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Zwei Jahre später

Gefunden im Heise-Forum:
Du bist sechzehn Jahre alt
Man muss dich schützen vor Gewalt,
Vor allem vor unglaublich vielen
Unsäglich bösen Killerspielen.

Doch zwei Jahre später dann,
Statt rumzuhängen stehst du stramm,
Statt weit geschnitten und lasziv
Trägst du braun gefleckt oliv.

Man zeigt dir, wie du richtig zielst
Mit Spitzentechnik und du spielst
Nicht mit Joystick, Maus und Browser
Doch mit Hi-Tech Marke Mauser.

Man ballert rum und schießt und rennt,
Beim Unreal-Balkan-Tournament.
Und dann spielst du, Dank Herrn Bush,
Counterstrike am Hindukusch.

(Wird hoffentlich auch ohne deutlich sichtbar angebrachte Satire-Tags als solche verstanden...)

FRoSTA-Party

Gestern Abend ist mir im FRoSTA-Blog im Beitrag "Familie Fritz Fischer futtert FRoSTA" der Begriff "FRoSTA-Party" aufgefallen.

Was soll man sich unter einer FRoSTA-PARTY vorstellen?!?

Ich persönlich stelle mir darunter eine sehr umfangreiche Verkostung sämtlicher vieler FRoSTA-Produkte vor, die man zum Beispiel stimmungsvoll hier im Laden durchführen könnte. Möglicherweise auch außerhalb der Öffnungszeiten mit geladenen Gästen. Dazu natürlich etwas Unterhaltung und natürlich auch "Peter von FRoSTA", der nicht fehlen darf. ;-)

Gugsdu hier, lauschdu da.

Manchmal würde er ja sogar gerne... Im Beitrag "Der Chef hört mit" berichtet Spiegel Online über die "wachsende Bedrohung" durch kleine und große Schnüffeleien durch Privatpersonen und Arbeitgeber.

Als Chef von ein paar Dutzend Mitarbeitern habe ich mir selber schon so manches Mal gewünscht, Mäuschen zu spielen. Aber so weit geht meine Neugierde nun doch nicht, als dass ich hier unbedingt verstecke Wanzen und Kameras installieren müßte.

(Link vor Tagen schon gefunden beim Lawblog.)

Messer - ab wann?

Wir müssen aufpassen, an wen wir welches Produkt verkaufen.
Die Gesetzeslage ist eindeutig:

Zigaretten: Ab 16
Wein/Bier: Ab 16
Spirituosen: Ab 18
Zeitschriften: Je nach Aufdruck
Feuerwerk, Kl.2: Ab 18
Feuerwerk, Kl.1: Ab ca. 12

In unserem Haushaltswarenregal verkaufen wir auch Messer aller Art. Zwei Jungs wollten eben welche kaufen und wir waren uns nicht sicher, wem wir sowas überhaupt verkaufen dürfen. Ich muß zugeben, dass ich noch nie vor diesem Problem stand und habe dann für mich entschieden, dass ich die Altersgrenze bei "gefühlte 16 Jahre" setzen würde.

Geht ein Brötchenmesser als Waffe durch? Nach der Definition im §1, (2), 2. Waffengesetz eigentlich nicht. Dürften Messer (egal, welche Bestimmung sie haben) dann tatsächlich an Minderjährige verkauft werden? Und zwar völlig ohne Altersbeschränkung? Wohl kaum.

Das gleiche Problem habe ich auch bei Streichhölzern und Feuerzeugen. Gibt es für diese Artikel überhaupt eine klare Regelung?

Umziehen = Arbeitszeit?

Aus gegebenem Anlaß habe ich heute mal recherchiert, ob das Anziehen der Arbeitsbekleidung als Arbeitszeit anzurechnen ist oder nicht. Mir war nämlich vor einigen Tagen aufgefallen, daß eine Mitarbeiterin als erstes ihre Stempelkarte benutzte und danach erst anfing, sich umzuziehen - ein Vorgang, der bei manchen Leuten doch mitunter einige Minuten dauern kann.

Tatsächlich ist es so, daß die berechnete Arbeitszeit erst in dem Moment beginnt, in dem ein/e Arbeitnehmer/in fertig umgezogen und einsatzbereit ist!

Einkommensteuerfreibetrag

Eine Mitarbeiterin hat im letzten Jahr bis zur Jahresmitte in meinem Unternehmen auf 400-Euro-Basis gearbeitet und dann auf einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob mit etwas über 800€/Monat gewechselt. Monatlich blieb sie so oder so unterhalb der Einkommensteuergrenze, so daß sie bis einschließlich November keine Lohnsteuer zahlen mußte.
Im Dezember 2005 hatten wir ihr mehrere Dutzend, im Laufe der vergangenen Monate, aufgelaufene Überstunden ausgezahlt, insgesamt lag ihr Bruttogehalt in dem Monat bei knapp 1100€ - und plötzlich wurde Lohnsteuer fällig, obwohl sie doch in der Summe des gesamten Jahres unterhalb des Einkommensteuerfreibetrages lag.

Einem anderen Mitarbeiter, der das ganze vergangene Jahr sozialversicherungspflichtig bei mir beschäftigt gewesen ist, wurde dagegen keine Lohnsteuer abgezogen.

Die Mitarbeiterin ist natürlich verärgert und fühlt sich benachteiligt.
Das Problem ist folgendes: Sie hätte ja theoretisch in der Zeit, in der sie bei mir als geringfügig Beschäftigte (<=400Euro/Monat) angestellt war, in einer anderen Firma mit ihrer Steuerkarte ein steuerpflichtiges Einkommen beziehen können.
Da meine Buchhaltung natürlich nicht wissen kann, ob diese Mitarbeiterin schon woanders gearbeitet hat, oder nicht, wird in solchen Fällen pauschal davon ausgegangen, daß der Einkommensteuerfreibetrag für das ganze Jahr überschritten wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, muß sich der Arbeitnehmer das Geld über seine Steuererklärung wiederholen.

Hühnereier-Verordnung

Wer Eier verkauft steht ja schon fast mit einem Bein im Gefängnis.
Hier dazu ein paar Auszüge aus der Hühnereier-Verordnung ("Verordnung über die hygienischen Anforderungen an das Behandeln und Inverkehrbringen von Hühnereiern und roheihaltigen Lebensmitteln"):

§ 1

(2) Hühnereier im Sinne des Absatzes 1 Satz 1
2. dürfen nur innerhalb von höchstens 21 Tagen nach dem Legen an den Verbraucher abgegeben werden und
3. sind durch die Packstelle auf der Verpackung leicht lesbar und deutlich sichtbar mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum nach Maßgabe des § 7 der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung und mit der Angabe „Verbraucherhinweis: bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen“ zu kennzeichnen, wobei das äußerste Mindesthaltbarkeitsdatum die Frist von 28 Tagen nach dem Legen nicht überschreiten darf.
(Hervorhebungen von mir)
Auf den ersten Blick eigentlich nicht zu erkennen ergibt sich daraus, daß Eier ab sieben Tage vor dem aufgedruckten Haltbarkeitsdatum gar nicht mehr verkauft werden dürfen. Wer sich nicht daran hält, oder möglicherweise mutwillig nicht daran halten möchte, sollte sich den §5 der Hühnereier-Verordnung etwas genauer ansehen:

§ 5 Straftaten

(1) Nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 oder 3, diese auch in Verbindung mit Abs. 4, Hühnereier in den Verkehr bringt,

Im Klartext: Wer Hühnereier verkauft, deren Haltbarkeitsdatum weniger als sieben Tage entfernt liegt, hat sich definitiv strafbar gemacht. Dazu kann ich nur sagen, daß ich selber schon in vielen Läden Eier entdeckt habe, die knapp am MHD waren! Ob nun im Regal vergessen oder mit Sonderpreis versehen zwischen anderer reduzierter Ware, ist dem Gesetz übrigens vollkommen egal.

Und da sagen manche, der Einzelhandel wäre nicht aufregend... ;-)

Ein Satz

Irgendwie bin ich doch sehr froh, daß ich hier fast nur mit Lebensmitteln und den meisten Kunden nur oberflächlich zu tun habe. Als Anwalt bekommt man Einzelschicksale doch wesentlich deutlicher zu spüren.

Kontrolle an der Kasse

derStandard.at berichtet, daß in einer bei Wal-Mart gekauften iPod-Verpackung nur ein Paket mit abgepacktem Hackfleisch lag.

Darum sollten Kassenkräfte auch darauf trainiert werden, grundsätzlich in die Kartons hineinzusehen, wenn die Originalversiegelung geöffnet wurde. Als Argumentation für den Kunden kann immer anbringen, daß man den Inhalt auf Vollständigkeit überprüft.

Es wäre ja schließlich möglich, daß der Junge den iPod tatsächlich gekauft und das Hackfleisch selber in die Packung getan hat - nur um sich das Geld oder zumindest einen zweiten iPod zu erschleichen. Das muß natürlich nicht so gewesen sein, aber da ich hier täglich mit der Materie selber zu tun habe, macht man sich darüber natürlich auch weitreichende Gedanken.

Bleibt die Frage, wo der iPod ansonsten abgelieben sein könnte. In einer ausgeräumten Kekspackung aus dem Markt geschmuggelt? Auch ein Armutszeugnis für die Kassierer.

Nahrungsergänzungsmittel

Der Vertreter unseres Arzneimittellieferanten hat eben auf alle Packungen mit sogenannten "Nahrungsergänzungsmitteln" kleine Aufkleber gepappt. Die Angabe ist seit dem 1. Dezember vorgeschrieben, damit niemand auf die Idee kommt, sich ausschließlich von derartigen Mittelchen zu ernähren.

Willkommen, Europa. Nimm deinen mündigen Bürgern das Denken vollends ab. Wir nähern uns den USA.

Damit ist dann auch der Beitrag "350 Milligramm" im Lawblog erklärt.


Verwirrende Preisauszeichnung bei MiniMal

Vor einigen Tagen bekam ich eine E-Mail, der u.a. das Bild dieser beiden MiniMal-Regaletiketten anhing.
Die Autorin des Schreibens wunderte sich darüber, daß bei den Artikeln, trotz gleicher Füllmenge und gleichen Preises, unterschiedliche Grundpreise angegeben sind. (18,4, bzw 11,26€/kg). Das ist auf den ersten Blick tatsächlich verwirrend. Gläser und Dosen haben eine Standard-Kapazität, was die die Füllmenge in Litern bzw. ml betrifft. Aber der Kunde will ja den Inhalt des Glases vergleichen, also das Abtropfgewicht, ohne Öl oder Wasser. Und da das Gewicht des Inhaltes in diesem Fall in KG gemessen wird, ist eben auch der Grundpreis in Kilogramm bzw 100g angegeben. Bis 250g können Grundpreise übrigens pro 100g angegeben werden.



MiniMal hat als rein rechtlich alles richtig gemacht. Allerdings konnte man es auch nicht wesentlich verwirrender darstellen...

Ausführliche Informationen der IHK zum Stichwort Preisangabenpflicht bzw. Grundpreisverordnung und Grundpreisauszeichung
(per Google gefunden, ist nämlich in der Wikipedia auch unter Preisangabenverordnung noch unvollständig).

"Die Marke SPAR stirbt"

SPIEGEL-Online berichtet heute im Artikel "Die Marke SPAR stirbt" davon, daß das SPAR-Logo bis auf wenige Ausnahmen verschwinden wird. Dem Artikel nach werden die Händler in Norddeutschland, besonders Schleswig-Holstein und Hamburg, die ersten sein, deren Märkte auf gelb/blau umgestellt werden. Na, denn...

Ich kann nur sagen, daß der Nordwesten, zwischen Weser und Ems, im Zeichen der Tanne weiterexistieren wird - und dazu gehören auch meine beiden Märkte.