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Eiertanz

Anfang des Jahres berichtete ich ja schon einmal über die Hühnereier-Verordnung und die darin stehenden, etwas kuriosen Regelungen.

Damals berichtete ich über die Haltbarkeitsdaten und heute über die Lagerung. Der Gesetzestext lautet folgendermaßen:
Eier der Klasse A dürfen weder haltbar gemacht noch in Räumen oder Anlagen mit einer künstlich unter +5 Grad Celsius gehaltenen Temperatur gekühlt werden. Die Eier gelten jedoch nicht als gekühlt, wenn sie während maximal 24-stündiger Beförderung oder in Verkaufsräumen des Einzelhandels oder in den daran angrenzenden Nebenräumen bei einer Temperatur von unter +5 Grad Celsius aufbewahrt worden sind, sofern in diesen Nebenräumen nicht mehr Eier gelagert werden, als während dreier Tage für den Einzelhandelsverkauf in den genannten Verkaufsräumen erforderlich sind.
Im Klartext:

Eier dürfen nicht in die Kühlung.
Zumindest nicht vom 1. bis 18. Tag ab dem Legedatum.

Danach, also zehn Tage vor Ablauf des MHD, müssen sie, wenn sie weiterhin verkauft werden sollen, in die Kühlung.

Allerdings: Nach weiteren drei Tagen, also sieben Tage vor MHD-Ablauf dürfen sie (wie ich auch schon am 9. Januar schrieb) nicht mehr an den Verbraucher abgegeben und müssen aus den Verkaufsräumen entfernt werden!

Ein Sinn ist in der Regelung nicht zu erkennen...

(Diese Regelungen gelten für den Handel. Ob man bei sich zu Hause die Eier im Kühlschrank oder hinter dem Fernseher lagert, ist dem gesetzgeber völlig egal... :-) )

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Kommentare

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vivec am :

... was auch nicht selbstverständlich ist, hm? :-)

Martin am :

Korrektur: Sie dürfen nicht unter +5° gekühlt werden. +5° (Kühlschrank) sind aber durchaus erlaubt. Sonst wird's im Hochsommer auch etwas schwierig für euch...

glücklicher Kunde am :

....was passiert eigentlich mit Eiern unter 0°C? Platzen die? Bleiden die nach wieder auftauen genießbar?...

schmiso am :

Bei 0° C passiert wegen der Gefrierpunkterniedrigung durch die in Eiklar bzw. Eigelb gelösten Proteine und anderen Substanzen erstmal gar nichts. ;-)

Ob bei niedrigeren Temperaturen dann das Ei platzt, kann ich auch nicht sagen. Da aber die Volumenexpansion beim Einfrieren selbst Getränkeflaschen zum Bersten bringt, kann ich mir nicht vorstellen das ein Ei derartiges unbeschadet übersteht.

Die Genießbarkeit sollte allerdings keinen Schaden nehmen. Ich kann mich dunkel dran erinnern, dass mal in einer Fernsehsendung empfohlen wurdem, beim Kochen und Backen übrigengebliebene Eigelbe/Eiklare einzufrieren.

Dennis am :

Eier unter 0 Grad? Das klingt nach nem Auftrag für "Willi wills wissen" ;-)

Sven am :

Sie dürfen nur nicht unter 5° gekühlt werden. Wenn man Wikipedia glauben darf liegt das daran, dass "das Ei über einen eigenen Immunschutz auf der Schale und im Inneren in Form von Enzymen verfügt" und dieser "nach starken Temperaturschwankungen oder Kühlung ... jedoch in seiner Funktion beeinträchtigt" ist. Deswegen dürfen die Eier auch nicht gewaschen werden.

Andy am :

Aus dem Selben Grund wird ja Fleisch in Wurstbetrieben (gibt es das Wort überhaupt?) wenn es frisch geschlachtet ist nicht gekühlt, auch nicht als hackfleisch. Solange das Fleisch nämlich noch warm ist, ist von sich selbst gegen Erreger geschützt.
Wobei das nur gilt wenn das fleisch maximal 2 stunden liegt, bei längeren zeiträumen wird es sofort gekühlt.

Ist ne unheimlich interessante Sache find ich, aber wenn man davon noch nie was gehört hat, leuchtet es einem nicht ein ;-)

Andreas am :

"Hühnereier werden nach EG-Verordnung in die Klassen A Extra, A, B und C eingeteilt.

Die Klassen B und C werden industriell weiterverarbeitet und gelangen meist nicht in den Verkauf.

Der Einzelhandel verkauft in der Regel nur Eier der Güteklasse A. Sie sind sauber, unverletzt, nicht gewaschen oder anderweitig gereinigt, ihre Luftkammer ist maximal 6 mm hoch und unbeweglich, das Eiweiß klar, durchsichtig, gallertartig und frei von fremden Einlagerungen. Der Dotter ist frei von Ein- oder Auflagerungen fremder Art, der Keim ist nicht sichtbar entwickelt. Das Ei ist frei von Fremdgeruch.

Eier der Güteklasse A Extra unterliegen den selben Anforderungen wie oben, jedoch ist die Luftkammer weniger als 4 mm hoch. Die Bezeichnung "Extra" ist höchstens bis zum 9. Tag nach dem Legen bzw. 7. Tag nach der Verpackung zulässig."

..Wikipedia sei Dank. ;-) Ich kannte eigentlich nur noch die Unterscheidung in Größe/Gewicht und Bodenhaltung/Käfighaltung/Bio/Freiland sowie die Codes und Länderangaben zur Rückverfolgbarkeit. B und C kommen wohl wirklich nur zur Industrie oder sonstwohin.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eierkennzeichnungsregeln

Wippsteert am :

Wie ist es denn da mit den Eiern die bei Minusgraden frisch auf dem Wochenmarkt gekauft werden? Ob diese auch nur zum sofortigen Verzehr an den Endverbraucher gehen? Gibt es hier vielleicht wieder Ausnahmen?

hart oder weich gekocht am :

Eier die Auf dem Wochenmarkt bei Minusgraden verkauft werden sollen sind bestimmt mit einem Din geprüften Eierwärmer zu versehen!

ichbins am :

Naja, die Verkäufer und -innen, die drei Tage am Stück auf dem Wochenmarkt ausharren, um ihre Eier feilzubieten, möchte ich sehen.

bloggender-teddybaer am :

deshalb stinkts bei uns auch so hinterm Fernseher hervor...warum ich da nicht gleich drauf gekommen bin... ;-)

tr am :

Die Regelung ist doch ziemlich klar. Schliesslich darfst du ein lebendiges Huhn auch nicht tiefkühlen, ist es mal geschlachtet, muss hingegen die Kühlkette eingehalten werden.
Solange die Eier noch genügend frisch sind, schützen sie sich selber, danach müssen sie gekühlt werden. vorher ist dies schädlich. Nur weil etwas nicht auf den ersten Blick einen Sinn ergibt, heisst das noch lange nicht, dass es keinen gibt.

Holm am :

Der Gesetzgeber hat sich schon was gedacht.
Also erster Satz: wie andere schon bemerkt haben ist die Grenze +5 Grad und kühlschranke haben mehrere Zonen! Und du sicherlich eine Kühlraum für Obst und gemüse bei dem 5-8 Grad sind. Da dürfen sie rein.
Weiterhin darfst du sie unter 5 Grad lagern beim Transport (max 24 Stunden), weil du sonst 2 Transporter brauchst.

Weiterhin darfst du sie unter 5 grad lagern, in den Verkaufsräumen bzw Nebenräumen, wenn die Menge nicht größer ist als was du innerhalb von drei Tagen verkaufst. (denke mal an Tante Emma, ihr kannst du nicht zumuten extra ein Laagermöglichkeit für ihre 3 Packungen zu bauen)

oder kurz gesagt:wenn du die eier bei weniger als 5 Grad lagerst, musst du sie innerhalb von 3 Tagen verkaufen!

Klugscheisser am :

eine normale hausfrau wird diesen eiertanz verordneten eiertanz kaum beachten geschweige mitmachen. ein übelsthirnrissige verordnung. wird aber demnächst von der EU sicher total überarbeitet und noch undurchsichtiger geordnet und verordnet.

Totto am :

Björn müsste einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb anmelden, und einem eierproduzierendem Landwirt 299 Hühner abkaufen. Die Hühner können bei freier Bodenhaltung im Rahmen der Kleinerzeugung bei dem Bauer verbleiben. Die Hege und pflege kann der Bauer übernehmen. Gleichzeitig müsste Björn in seinem Gebäude einen Nebenraum über die Landwirtschaft anmieten. Als landwirtschaftlicher Kleinproduzent brauch er die Eier nicht deklarieren. Außerdem ist er nicht verpflichtet, die Eier nach der Klassifizierung zu verkaufen. Er sollte nur Buch über die Menge der gelegten Eier führen, und kann die Eier mit 9 % Umsatzsteuer verkaufen, die er vorsteuerlich auch nicht abführen muß. Ein hübsches Bild mit Björn und seinen glücklichen Hühnern im Markt, und einer Webcam im Hühnerstall. Da will man noch Huhn sein, oder ?

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