Monday, January 9. 2006Hühnereier-VerordnungComments
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Duerfen die Eier dann als Wurfobjekte verkauft werden?
#1
on
2006-01-09 13:40
Es geht ja noch weiter:
(d.h. Wurfobjekte sind Eier der Klasse C ?? (3) Hühnereier im Sinne des Absatzes 1 sind ab dem 22. Tag nach dem Legen, soweit sie noch als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden sollen, entsprechend Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1274/91 der Kommission vom 15. Mai 1991 mit Durchführungsvorschriften für die Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier (ABl). EG Nr. L 121 S. 11) wie Eier der Klasse C zu behandeln.
#2
on
2006-01-09 13:56
bei den ostereiern ist das alles anders...die dürfen merkwürdigerweise mit schrillen farben bemalt wochenlang herumliegen (ja sind gekocht ich weiss - aber andere gekochte nicht bemalte eier dürfen nicht solange verkauft werden)
#3
on
2006-01-09 14:14
Wer behauptet denn hier, Einzelhandel wäre nicht aufregend? *herausfordernd guck*
Eine bewusst provozierende Frage: warum verkaufen Du und Deine Kollegen noch Eier, wenn die Gefängnistür schon für Euch geöffnet ist? Lasst die Eierproduzenten auf ihren Produkten sitzen - die werden sich schon zu Wort melden und mit eifriger Lobbyarbeit die bestehenden Gesetze entsprechend ändern lassen. Das ginge heute ziemlich einfach - durch Androhung vom Verlust bzw. Abbau von Arbeitsplätzen. Dass die Eiermänner dieses Prinzip noch nicht geschnallt haben ist erstaunlich. Fehlt ihnen die (normalerweise angeborene) Bauernschläue? Dann kann es sich nur um einen genetischen Defekt handeln
Und ich soll dann ein altes Ei kaufen? Obwohl ich auch frische bekommen könnte?
Willst Du das?
Na so ganz lese ich das mit den sieben Tagen nicht heraus. Wenn ich Eier nur auf 21 Tage datiere, dann kann ich sie 21 Tage verkaufen und bin dann eben nicht straffällig geworden, wenn die sieben Resttage unterschritten sind, oder?
#6
on
2006-01-09 15:09
Gesetze sollten natürlich so formuliert sein, dass der normale Bürger sie auf Anhieb verstehen kann. Ansonsten scheint mir die strenge Hühnereier-Verordnung aber durchaus vernünftig. Wenn Milchprodukte, Wurst und dergleichen schlecht werden, kann man das als Verbraucher immerhin bemerken, Salmonellen in den Eiern m. W. dagegen nicht. Und die können für alte, kranke oder sonstwie empfindliche Menschen immerhin tödlich sein.
#7
on
2006-01-09 15:13
"Na so ganz lese ich das mit den sieben Tagen nicht heraus. Wenn ich Eier nur auf 21 Tage datiere, dann kann ich sie 21 Tage verkaufen und bin dann eben nicht straffällig geworden, wenn die sieben Resttage unterschritten sind, oder?"
Nein, das Legedatum ist ja nicht angegeben. Wenn nun die Lebensmittelüberwachung die Eier kontrolliert, dann wird vom MHD zurückgerechnet. Daher ist es absolut sinnlos, kürzer als erlaubt zu datieren, damit stellt man sich selbst ein Bein. Wobei das "Legedatum" auch schon gewisse Toleranzen hat. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, daß als Berechnungsgrundlage oft das Verpackungs- und nicht das Legedatum herhalten muß. Wenn also Montag oder Dienstag die Eier vom Freitag verpackt werden, dann sind schon wieder drei Tage weg.
#8
on
2006-01-09 15:28
Man muss nicht so komisch zitieren, wenn man direkt die "Reply"-Funktion des entsprechenden Eintrags benutzt (wie ich es gerade mache).
Ich halte AliGs Einwand für berechtigt. Wenn Eier vom Legedatum ausgehend nur als für 3 Wochen haltbar ausgewiesen werden, kann der von Björn geschilderte Fall nicht eintreten. Denn eine Woche vor diesem Ablaufdatum wäre 2 Wochen nach Legedatum, was eine Woche vor Eintreten der verbotenen 4. ist. Welchen Zeitraum ein Betrieb auf das Legedatum aufaddiert ließe sich für die Behörden bei einem Besuch im entsprechenden Betrieb schnell feststellen.
#8.1
on
2006-01-09 15:33
Da hätte die LÜ (Lebensmittelüberwachung) gerade noch etwas zu tun, bei jedem Eierpackbetrieb (womöglich noch im Ausland) nachzufragen, wie lange die datieren. Die nehmen das aufgedruckte Datum und rechnen zurück - fertig.
Hersteller und Händler haben grundsätzlich ein Interesse an einem möglichst langen MHD. Wenn nun ein Hersteller zu kurz datiert, dann verkürzt er auch die "Shelf Time" und man sollte sich als Verkäufer einen neuen Lieferanten suchen. Wenn Eier übrigens mit Salmonellen belastet sind, dann betrifft das normal die Schale und so gut wie nie den Inhalt. Und die Gefahr, die von Geflügelprodukten ausgeht wird überschätzt. Schweine sind viel häufiger mit Salmonellen belastet und trotzdem wird Rohwurst, Rohschinken und Schweinehack gegessen.
#8.1.1
on
2006-01-18 14:09
Hallo !!?? (3) Hühnereier ... sind ab dem 22. Tag nach dem Legen, soweit sie noch als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden sollen, ... wie Eier der Klasse C zu behandeln.
#9
on
2006-01-09 15:50
jeder, der mal ne salmonellenvergiftung hatte, weiß solche gesetze zu schätzen und wird auch der bestrafung zustimmen
grüße aus wien, andreas
ist diese am Ende des dokumentes auch noch offiziell ?
Es stimmt meiner Meinung nach nicht. "Die Mindesthaltbarkeit beträgt höchstens 18 Tage. Das entspre-chende Mindesthaltbarkeitsdatum muß deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht sein. Pflicht ist auch der Verbraucher-hinweis „Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum durcherhitzen”." http://www.lebensmittelrecht.com/hgr/a3700.pdf (iimerhin stweht da, ab 22.Tag nur Abgabe Industrie. Was also mit Klaase C gemeint ist.)
#11
on
2006-01-09 18:54
Wieso müssen die Eier den im Kühlschrank aufbewahrt werden? Ist zumindest in der Schweiz nicht so, dh normal in einem Küchenschrank reicht auch.. so, jetzt gibts erstmal Spiegelei zum Frühstück
#12
on
2006-01-10 06:26
Dazu fällt mir nur ein: "Wer Hühnereier nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder verfälschte Hühnereier in Umlauf bringt..."
Wie ist das eigentlich mit Wachteleiern?
#13
on
2006-01-11 16:24
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CalendarQuicksearchCommentsMon, 13.02.2012 17:26
Die gebundenen Exemplare mit G
oldintarsien hat er bestimmt s
chon auf dem Flohmarkt verkümm
elt.
Mon, 13.02.2012 17:18
Du erhältst wirklich Bewerbung
en in Klarsichtshüllen und Sch
nellheftern?..wow
Mon, 13.02.2012 16:55
Ein Link zu Deinem Wunschzette
l bei Amazon könnte die Treffe
rquote erhöhen...
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Anfang des Jahres berichtete ich ja schon einmal über die Hühnereier-Verordnung und die darin stehenden, etwas kuriosen Regelungen. Damals berichtete ich über die Haltbarkeitsdaten und heute über die Lagerung. Der Gesetzestext lautet folgendermaßen:Eie
Tracked: Nov 27, 11:58