Eigentlich wollte ich ja auch längst mal damit begonnen haben, meine CD-Sammlung aufzulösen und etliche Titel (Maxis und LPs), die ich seit Jahren schon nicht mehr gehört habe, mal bei Ebay zu verhökern.
Albtraum im Supermarkt: Ein Weinregal ist zusammengebrochen, der Großteil der Flaschen hat sich so verhalten, wie man es von ihnen sowieso erwarten würde. Vielen Dank an alle, die mich darauf hingewiesen haben. Und um die gestellte Frage auch noch zu beantworten: Ich habe keine Ahnung, wer den Schaden bezahlen muss. Dazu käme es sicherlich auch noch auf die genaue Ursache an. Bei technischem Versagen einer ordnungsgemäß zusammengebauten Konstruktion, würde ich mal beim Hersteller derselben nachfragen. Ansonsten (Falsch zusammengebaut, überladen, mit einem Palette dagegengefahren etc.) kann der Händler sich wohl damit beruhigen, den Schaden zumindest steuerlich geltend machen zu können...
Mitte April machte ich mir Gedanken um "unseren" ehemaligen Kontrolleur der Lebensmittelüberwachung. Erst einige Zeit nach seinem letzten Besuch fiel mir auf, dass er hin und wieder Waren mitgenommen hatte ohne eine Gegenprobe bei mir zu hinterlassen.
Die Bremer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Lebensmittelkontrolleur erhoben, der sich in mehreren Fällen bestechen lassen haben soll. [...] Außerdem soll er in zwei Läden Ware gestohlen haben, teilte die Anklagebehörde am Freitag mit.
Von Bestechungen weiß ich nichts, aber in meinem Verdacht bezüglich der mitgenommenen "Proben" fühle ich mich sehr bestätigt. Das könnte natürlich auch eine zufällige Parallele sein, aber sowohl das angegebene Alter des Prüfers als auch der fragliche Zeitraum würden passen.
Ich versuche nun doch mal, etwas herauszufinden. Schließlich wäre ich in dieser Sache auch ein Geschädigter.