Tuesday, June 23. 2009Lebensmittelprüfer wegen Bestechung angeklagtComments
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Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht...
#1
on
2009-06-23 11:35
Kleiner Nachtrag:
Die Weisheit daraus... Entweder keine Krüge schleppen oder darauf achten, dass der Krug so lohnenswert ist, das man nur einmal laufen muss.
#1.1
on
2009-06-23 11:39
Ist ja der Hammer
#2
on
2009-06-23 11:36
Björn bleibt auch nix erspart ....
#3
on
2009-06-23 11:43
naja, aber die meldung "der hat im oktober 2003 zwei tk-pizzen ohne gegenprobe mitgenommen" wird eigentlich auch nichts nützen, oder?
#4
on
2009-06-23 11:51
Was ist eigentlich unter dieser "Gegenprobe" zu verstehen? Bringt er zwei Pizzas von ALDI mit, wenn er zwei zum Testen von SPAR mitnimmt?
Würde ich auch gern wissen. Zum Titel des Eintrags: der ist doch sicher nicht wegen Bestechung, sondern wegen Bestechlichkeit angezeigt worden?
#5.1
on
2009-06-23 13:05
Zitat aus dem Artikel: "Damit er bei Verstößen ein Auge zudrückte, habe der 39-Jährige von 2005 bis 2008 in Supermärkten, Imbissbuden und Restaurants kostenlos Lebensmittel angenommen."
Also ich würde mich nicht mit Essen von einer Imbissbude bestechen lassen, die ich gerade kontrolliert und beanstandet habe. Wie lief das ab? "Hey, bei dir sind die Bratwürste schlecht. Wenn ich das vergammelte Zeugs nicht kostenlos essen darf, zeige ich dich an..."
#6
on
2009-06-23 12:05
Wenn der Herr Kontrolletti z.B. die Temperatur vom Kühlschrank oder die Frische vom Döner moniert und sich im Gegenzug eine Kiste Bier und drei Flaschen Schnaps in den Kofferraum stellt.
#6.1
on
2009-06-23 12:29
Lies noch mal den Artikel, da war die Rede von "Lebensmitteln" und nicht von Alkoholika.
Also war's wohl doch eher so: "Ey Alder, die Temperatur vom Kühlschrank stimmt nicht" - "Mist, was kostet das?" - "Mach mir zwei Döner und gut ist..."
#6.1.1
on
2009-06-23 17:05
# Damit er bei Verstößen ein Auge zudrückte, habe der 39-Jährige von 2005 bis 2008 in Supermärkten, Imbissbuden und Restaurants kostenlos Lebensmittel angenommen. #
boshaft und nicht ernst gemeint: Warst Du wirklich Geschädigter oder doch Nutzniesser des Systems? Was sind schon ein paar Lebensmittel gegen gemeldete Verstösse? Find ich übrigens spannend, dass man sich von Läden Lebensmittel geben lässt, die bei Lebensmittelkontrollen negativ auffallen. Gerade bei den Läden hätte ich auf Bargeld bestanden. Geld stinkt nicht und schon gar nicht so doll wie Gammelfleisch.
#7
on
2009-06-23 12:10
Na dolle, vor Niemanden ist man da eigentlich sicher...
Nun ja, kann man wenigstens sagen das dieser Mann dann bestimmt nicht mehr in dem Beruf (zumindest im Außendienst) arbeiten wird. Also ich würde mich stark bedränkt fühlen mit Kinderschoki die man da dann so unbeobachtet lässt.
Ha, das glaube ich erst, wenn ich es sehe. Mein Tipp: "Straf"versetzung auf einen Eierschaukel-Job.
#8.1
on
2009-06-23 18:21
Sch*ss auf den Lebensmittelkontrolleur. Björn liest die BLÖD-Zeitung????
#9
on
2009-06-23 12:27
BLÖD-Zeitung? Hui, das ist ja noch Satire wie bei Muttern, fast noch besser als McDoof. Übrigens: Das Wort heißt Scheiß und schreibt sich mit ß. Und man darf es hier auch ausschreiben.
#9.1
on
2009-06-23 13:10
Korrekt muß es natürlich heißen:
Widerwärtiges Lügendrecksblatt, mit dem man sogar einen Fisch beleidigt, wenn man ihn drin einwickelt.
#9.1.1
on
2009-06-23 13:35
Scheißbesserwisser - nun zufrieden?
#9.1.2
on
2009-06-23 20:43
Fast- leider hast Du drei Fragezeichen vergessen.
#9.1.2.1
on
2009-06-23 22:33
Warum denn so aufbrausend, junger Mann?
#9.1.2.2
on
2009-06-24 11:58
sie darf übrigens nicht mehr "Zeitung" genannt werden.
#9.2
on
2009-06-24 21:59
Ganz genau, Du weißt Bescheid. Sonst kommen nämlich die Men in black mit der Reichsflugscheibe und holen einen ab.
#9.2.1
on
2009-06-25 10:44
"...bestechen lassen haben soll." Ich liebe unsere Muttersprache
#10
on
2009-06-23 13:03
ich bin einigermassen verwundert. letztens lief eine reportage, in der ein lebensmittelkontrolleur proben mitnahm und vor laufender kamera(!) behauptete, dass er berechtigt sei, proben gegen unterschrift mitzunehmen, die er vorher vorgegeben bekommen hat.
als beispiel diente ein spielzeug mit kleber und damenbekleidung. der kleber sollte auf unerlaubte substanzen und die bekleidung auf unerlaubte chemische substanzen in einem labor geprueft werden. wohlgemerkt, die laeden bekommen keinen finanzersatz, sondern nur eine unterschrift, dass proben mitgenommen wurden und diese in ein labor zur untersuchung geschickt werden wuerden. der kontrolleur behauptete dass der schadensersatz bestenfalls vom hersteller zu erstatten sei. ich stell mir das auch ein bisschen komisch vor, ein kontrolleur, der vorher noch gar nicht exakt sagen kann, was er in laeden finden wird und was er dann mitnehmen soll, soll vorher ein adequates ersatzteil mitnehmen? er soll hinterher das zerschnibbelte textil teil wieder zurueckgeben? alles sehr seltsam... oder hat der herr vor laufender kamera etwa gelogen?
#11
on
2009-06-23 13:14
lebensmittelüberprüfung für anfänger
kontrolleur sucht sich 2 gleiche artikel aus dem regal. artikel 1 wird entsprechend der vorschriften (TK-Ware in TK-Behältern etc.) ins labor transportiert und dort untersucht. gleichzeitig wird artikel 2 in eine papptüte gepackt und vorm kontrolleur versiegelt. Auf der Tüte stehen alle relevanten Daten drauf. Ist Artikel 1 nun in Ordnung, dann ist alles in Ordnung und Artikel 2 gelangt wieder in den Verkauf. Ist Artikel 1 hingegen nicht in Ordnung, so kommt Artikel 2 ebenfalls in Labor und wird untersucht. Quasi als b-probe. sind beide nicht in ordnung gibts ärger.
und wie steht das in zusammenhang mit
"Erst einige Zeit nach seinem letzten Besuch fiel mir auf, dass er hin und wieder Waren mitgenommen hatte ohne eine Gegenprobe bei mir zu hinterlassen." Muesste es dann korrekt heissen: "Ohne die B-Probe mitzunehmen", oder "Ohne mir die B-Probe wiederzubringen", oder...? Ich erklaer mich auch gerne als Anfaenger fuer Lebensmittelueberpruefung. ich habe naemlich schlichtweg wirklich keine ahnung von. Ich empfinde die aussagen selbst aber als widerspruechlich...
#11.1.1
on
2009-06-23 13:29
kA, was björn da gemacht hat
aber mal ehrlich, wer legt sich schon freiwillig mit einem kontrolleur an?
Die Gegenprobe ist doch nur das gleiche Produkt, dass der Prüfer zusammen mit der eigentlichen Probe aus dem Regal nimmt und versiegelt im Laden läßt. Wenn das staatliche Labor etwas zu beanstanden hat, kann der Händler oder Hersteller die Gegenprobe untersuchen lassen. Bezahlen muss der Kontrolleur die Probe nicht.
#11.2
on
2009-06-23 13:29
"Die Gegenprobe ist doch nur das gleiche Produkt, dass der Prüfer zusammen mit der eigentlichen Probe aus dem Regal nimmt und versiegelt im Laden läßt."
AH! Vielen Dank fuer die Aufklaerung
#12
on
2009-06-23 13:31
von irgend etwas müssen diese unterbezahlten lakaien der staatsmacht doch auch leben,die oberen dienstgrade bekommen zu steuerzahlers lasten höhere bezüge,die unteren müssen sehen wovon sie leben,ist halt so in diesem staat
#13
on
2009-06-23 15:23
ich hoffe doch das ist ironisch gemeint.
jeder beamte ist im vergleich mit dem gemeinen steuersklaven sowieso im vorteil. -sicherer job -bessere gesundheitsvorsorge (privat versichert) -bevorzugung bei versichereungen durch günstigere tarife und und und aber wehe ein normal sterblichere braucht etwas von diesen beamteten übermenschen...
#13.1
on
2009-06-24 07:44
Diese Berufswahl hätte auch Dir freigestanden. Wenn Du entweder nicht die Voraussetzungen für diese Laufbahn erfüllst oder aus anderen Gründen, etwa mangelndem Sozialprestige, diesen Beruf nicht ergreifen wolltest, brauchst Du hinterher nicht herumzuheulen.
#13.1.1
on
2009-06-24 09:43
Sei froh, dass Du kein wertloses Vogelhäuschen für 100 EUR kaufen musstest. Das war bei anderen Geschädigten ja der Fall. Da wirkt der materielle Schaden durch Mitnahme von manchen Proben wie Peanuts.
#15
on
2009-06-23 15:34
Echt ein Hammer. Name ist ja bekannt. EVentuell beim Staatsanwalt nennen ob es da eine Paralele gibt.
Die Lebensmittelüberwacher sind echt schlecht bezahlt. Man steigt mit TVöD E5 ein, das sind gut 1800 Euro. Lächerlich, wenn man bedenkt, dass dafür eine Ausbildung im Lebensmittelbereich und ein Meisterbrief verlangt werden. Und dann darf man sich noch mit den Betreibern versiffter Dönerbuden herumärgern und mit der Polizei anrücken, um nicht selbst am Dönerspieß zu landen. Das soll natürlich keine Rechtfertigung für Bestechlichkeit und Diebstahl sein, aber der Job ist wirklich mies und schlecht bezahlt.
#17
on
2009-06-24 15:18
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Tue, 14.02.2012 13:43
Was hat der Drucker denn mal n
eu gekostet? Lohnt sich da nic
ht bald ein neues Gerät?
about Eiswein
Tue, 14.02.2012 13:32
Für einen Bio Eiswein finde ic
h das wirklich günstig.
Also
eben mit gedachtem "Bioaufschl
ag" der im Preis enthalt [...]
Tue, 14.02.2012 12:58
Stimmt, dafür kann Björn jetzt
aber nicht mehr Bundespräside
nt werden.
Tue, 14.02.2012 12:29
Der Riemen ist 100% in Ordnung
. Vermutlich ist der Sensor hi
n, der die Position des Schlit
tens misst.
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