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Der Mann von der Lebensmittelüberwachung

Seit einiger Zeit haben wir einen neuen Kontrolleur, der im Rahmen der regelmäßigen Lebensmittelüberwachung hier hereinschaut.

Die Frage, was mit dem alten passiert ist, hat er nie richtig beantwortet. Aber je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr fällt mir auf, dass der alte Kontrolleur häufiger mal Proben mitgenommen hat. Wein zum Beispiel und tiefgefrorenen Kuchen. Und dass er nie eine Gegenprobe dagelassen hat, was mir aber erst jetzt bewusst wird.

Wetten, dass das Zeugs in seiner eigenen Tasche gelandet ist?

Ich überlege, ob ich mal beim Veterinäramt nachfrage, ob das alles so seine Richtigkeit hatte.

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Kommentare

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Matthias@Hardwareluxx am :

Das würde mir ebenfalls spanisch, chinesisch und was was ich noch isch gleichzeitig vorkommen. Frag auf jeden Fall mal nach!

Kampfschmuser am :

Sehr interessant... bitte dringend nachfragen (und bloggen). ;-)

Daniel223 am :

Ohne Gegenprobe ist das wirklich dubios. Hat er einen Probeentnahmebogen ausgefüllt? Hat dich der Kontrolleur auf einer Entnahmeniederschrift unterschreiben lassen? (Weiß aber nicht, ob die standard ist.) Würde gleich anrufen und fragen - jedoch darauf hinweisen, dass es nicht um den aktuellen Kontrolleur geht (nicht das dieser Probleme kriegt).

hm am :

Was ist denn eine Gegenprobe? Bekommt man dann einfach den selben Wein oder Kuchen aus einem anderen Laden, nachdem der getestet war? Oder wird einfach so ein "Ersatz" dagelassen?
Falls es aber wirklich so sein sollte, dass das Amt vermutet, dass der ehemalige Kontrolleur Waren einfach so mitgenommen, also gestohlen oder unterschlagen hat, dann wundert das schon ein bisschen, dass das Amt Björn dann nicht informiert hat.

SPages am :

Die Gegenprobe verbleibt bei Händler/Hersteller. (so kenne ich zumindest den vorgang)

Also -> der Kontrolleur nimmt eine Probe mit (dies wird getestet) und die gegenprobe bleibt für den Fall das was gefunden wird bei Björn. So kann er ggf. beweisen das eine verunreinigung erst nach der Probeentnahme in Produkt gelangt ist.

Svenja am :

> Wetten, dass das Zeugs in seiner eigenen Tasche gelandet ist?

Aber nein, das glaube ich in hundert Jahren nicht. Welcher Kontrolleur hätte es schon nötig, so einen doofen Kuchen für lau mitzunehmen, um ihn dann zuhause zu essen. Nee, das glaub ich nicht.

Selbst als Polizistin glaube ich noch an das Gute im Menschen (auch wenn ich hin und wieder überrascht werde :-)

Viele Grüße aus Kiel, Svenja

Caruso am :

du musst das mal anders sehen. der Kontrolleur hat am tag z.b 10-15 läden... da bekommt er schon einen guten "einkauf" zusammen

Gerd am :

Szenario 1:

Der Mann wurde aufgrund seiner herausragenden Qualitäten in eine Führungsposition befördert.

Szenario 2:

Der Mann darf jetzt nur noch Innendienst machen. Vorher war er ein ausgeglichener Kontrolleur, der seine Arbeit so gewissenhaft ausführte, dass er vor Selbstversuchen nicht zurückschreckte. Jetzt ist er frustriert und benutzt nur noch den Abgelehnt-Stempel.

Szenario 3:

Der Mann wurde geschasst. Vom Steuerzahler mit einer üppigen Pension alimentiert, übersiedelte er ins Ausland. Dort betreibt er zusätzlich eine Beratungsfirma und zeigt ausländischen Produzenten, wie man Lebensmittel kreativ nach Deutschland einführt.

Indalo am :

Frag nach! Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Evilpie am :

du sagst es, und fragen kostet bekanntlich ja auch nichts.

mez am :

Wie kann man sich das vorstellen mit den Proben? Kommt da der Kontrolleur und nimmt einfach ein paar Flaschen Wein, 2 Tiefkühlpizzas und noch 1 Packung Torte mit?

Caruso am :

Normalerweise bekommen die Kontrolleure von ihren chefs bestimmte Artikel die z.zt Aktuell mal kontrollieret werden sollen. (auch ohne bestimmten verdacht)
beispiel z.b. ein Packet wurst. es werden 2 pakete der gleichen produktions nummer und gleichem MHD genommen. eins nimmt der Kontrolleur mit sachgerechtem transport mit ins labor und das 2. paket kommt in eine verblomte tüte,verbleibt im betrieb und darf nach ich glaube 30 tagen erst geöffnet werden,wenn sich bis dahin keiner gemeldet hat. wenn es sich um frisch ware handelt kann man dann auch gleich die ganze tüte entsorgen,weil der inhalt dann "Tod" ist. die ware wird vom Kontrolleur nicht bezahlt.das ist dann verlust für das geschäft.

Johannes am :

Naja, besser ist es, wenn man sie erst nach den dreißig Tagen entsorgt, da man ja sonst, falls denn in der Probe etwas gefunden würde, was dort nicht drin sein sollte, nicht mit der Gegenprobe beweisen könnte, dass das erst im Labor verunreinigt wurde.

Stan am :

Hat er denn außer Wein und Kuchen evtl. noch Katzenstreu, Batterien oder ähnliches "zur Probe" mitgenommen? ;-)

SPages am :

Nicht jeder will gleich Bombe basteln ;-)

Lars am :

Die Kontrolleure tauschen in regelmässigen Abständen ihre Gebiete um Korruption vorzubeugen. Ist so von oben vorgeschrieben.

Ulli F. aus L. am :

Och, Lars, du Spielverderber!
Ich faend's interessanter, es kaeme heraus, dass er die Proben im Selbstversuch beurteilt hat.

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