Pfand nur gegen Namen und Adresse
Den Hinweis auf diesen Blogeintrag von Udo Vetter habe ich heute gleich mehrfach via E-Mail bekommen:
Dazu gibt es für mich nur eine Erklärung: Belegbarkeit hoher Auszahlungen gegenüber des Finanzamtes. Oder als Nachweis gegenüber Vorgesetzten, dass das Geld nicht in der Tasche des Mitarbeiters gelandet ist.
Immerhin wird mit Leergut direkt Bargeld aus der Kasse entnommen – was ja nun in der Vergangenheit (und leider mehrmals auch schon bei mir) oft genug Leute dazu verleitet hat, sich hemmungslos aus der Kasse zu bedienen.
Bei mir im Laden werde ich sowas jedenfalls nicht einführen. Ich als Kunde empfände das nämlich als ausgesprochen lästig. Und selbst wenn ich nur falsche Daten aufschreiben würde, hätte ich zumindest den Zeitaufwand für die Schreiberei...
Aus dem E-Mail-Eingang:Verpflichtet sicherlich nicht; und außerdem – wie auch schon in den Kommentaren im Lawblog geschrieben – könnte man dort auch x-beliebige Daten angeben.Heute war ich in einem Getränkemarkt und musste für eine Barauszahlung von 19 € meine Adresse + Name angeben. Keine AGB, nichts. Einfach auf die Rückseite des Bons. Es wäre bei jeder Auszahlung von 10 € normal.
Ich will dafür meine Adresse nicht angeben. Das find ich wirklich sehr bedenklich. Bin ich dazu verpflichtet?
Dazu gibt es für mich nur eine Erklärung: Belegbarkeit hoher Auszahlungen gegenüber des Finanzamtes. Oder als Nachweis gegenüber Vorgesetzten, dass das Geld nicht in der Tasche des Mitarbeiters gelandet ist.
Immerhin wird mit Leergut direkt Bargeld aus der Kasse entnommen – was ja nun in der Vergangenheit (und leider mehrmals auch schon bei mir) oft genug Leute dazu verleitet hat, sich hemmungslos aus der Kasse zu bedienen.
Bei mir im Laden werde ich sowas jedenfalls nicht einführen. Ich als Kunde empfände das nämlich als ausgesprochen lästig. Und selbst wenn ich nur falsche Daten aufschreiben würde, hätte ich zumindest den Zeitaufwand für die Schreiberei...