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Urteil um Kassendifferenzen

Jeder Arbeitnehmer ist zumindest moralisch dazu verpflichtet, nach besten Kräften in einer Art und Weise tätig zu werden, zu der er auf Dauer ohne gesundheitliche Schäden in der Lage ist. Dies bezieht sich natürlich vor allem auf körperliche Arbeit. Von "zu viel" Konzentration wird man sicherlich keine dauerhaften gesundheitlichen Schäden davontragen, aber auch den kognitiven Teil seiner Arbeit sollte man gewissenhaft erledigen.

Die Arbeit, die hier im Laden am meisten Konzentration fordert, ist an der Kasse. Nicht nur, dass man dort permanent direkt mit den Kunden zu hat und sich entsprechend verhalten und handeln muss, hantiert man auch noch mit einer nicht unerheblichen Geldmenge herum. Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Hier mal zehn Cent zu viel herausgegeben, dort einen Euro nicht verbucht, ein 20-Cent-Stück, das versehentlich auf nimmerwiedersehen unter dem Kassentisch verschwindet.
Manche Kassierer/innen haben nie oder nur selten Kassendifferenzen. Abweichungen in der Größenordnung von +/- 1 Euro oder hin und wieder mal bis zu +/- 2,50 Euro sind überall dort, wo viel mit Bargeld kassiert wird, relativ normal.
Kassendifferenzen von +/- 10 Euro oder noch größere Summen entsprechen jedenfalls nicht mehr dem "individuellen Leistungsvermögen" und stellen somit eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, die vollkommen rechtmäßig eine schriftliche Abmahnung zur Folge haben kann. So entschied es zumindest am 26. März 2004 das Landesarbeitsgericht Berlin. (6 Sa 2490/03)

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Kommentare

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Markus - noch einer am :

kommen Kassendifferenzen +/- mehr wie 10 € bei dir öfters vor ?

MrSnoop am :

Sollen sich damit jetzt einige deiner Mitarbeiter direkt angesprochen fühlen oder hast du das nur zur reinen Information geschrieben? ;-)

André am :

Was war denn DEIN persönlicher "Rekord"?

Fincut am :

"Zu viel" Konzentration macht nicht krank? Soso...

Fabian am :

Das dacht ich auch gerade. Da fühlt man sich als jemand der den ganzen Tag konzentriert am Schreibtisch und in Besprechungen sitzt schon etwas veralbert wenn man dann nach 8-12 Stunden erschöpft aufs Sofa fällt.

malte am :

Passend dazu dieser Artikel bei web.de

http://magazine.web.de/de/themen/beruf/karriere/aktuell/3902312-Toedlicher-Stress-am-Arbeitsplatz,cc=000005481100039023121sgHkJ.html

hoffe der link funtkioniert, ansonsten einfach mal suchen.

MiniMoppel am :

Find ich fragwürdig, die Schwere von Kassendifferenzen am reinen Betrag festzumachen. Macht es denn einen Unterschied in der Sache (bzgl. Konzentration/Fähigkeit), ob man nun 10 Cent oder 10 Euro zuviel herausgibt?
Und wer ist wohl "abmahnungswürdiger": Jemand mit einer Kassendifferenz von einmal 20 Euro oder jemand mit 80 Cent, die sich aus drei einzelnen Fehlbeträgen von 10, 20 und 50 Cent zusammensetzen?

Malte am :

...außerdem sollte das doch am Umsatz und/oder der Kassierzeit gemessen sein.

Wenn ein Mitarbeiter 8 Stunden nur kassiert, sollte eine Differenz von 10 Euro schon mal drin sein. Ggf. auch mal mehr (man kann ja auch mal einen 10er zuviel rausgeben), solange das natürlich nicht regelmäßig ist!

Wenn aber eine Aushilfe (Schüler) nur ein, zwei Stunden kassieren, ist es durchaus einzusehen, dass die Differenz da kleiner sein "muss".

Peter Schneider am :

Ich hab mal in nem Supermarkt gejobbt, da haben in der Kasse 1.000 EUR gefehlt. Also 1 Schein! Ich war dabei als wir (der Lehrling und ich) ihn angenommen haben.
Trotz intensiver Suche ist der Schein nicht wieder aufgetaucht.
Unser Lehrling hatte zu der Zeit Geldsorgen, aber ich will ihm nichts unterstellen, war wahrscheinlich ein SEHR blöder Zufall.
Naja, auf jeden Fall gibt's in dem Supermarkt seitdem Kameras die direkt auf die Kasse zeigen.

Hast Du auch Kameras in Deinem Markt die auf die Kasse zeigen?
Müssen Deine Kassierer, wie es bei uns NICHT war, die Kassendifferenzen selbst wieder berappen?

André am :

Also wenn du nen 1.000 EUR-Schein genommen hast, dann ist definitiv was falsch gelaufen. Es sei denn du meinstest DM.

Peter Schneider am :

Da hast Du natürlich Recht, das war n 1000-DM-Schein.
Aber ich hab ihn nicht genommen ;-)

olf am :

Wahrscheinlich war es ein 1000-Euro schein, und der pflichtbewusste Lehrling hat den Schein gleich zur Bank bzw. zur Polizei gebracht und als Falschgeld gemeldet.

Claudia am :

Wobei sich die Frage stellt, ob da gleich eine Abmahnung sein muss ... Wenn der/die Kassierer/in bei höheren Beträgen (sehen wir mal 10 Euro als höher an) das einfach zu ersetzen hat, ist das dann nicht sinnvoller als eine Abmahnung? Etwaige Langfinger würde das vielleicht auch abschrecken, da das Geld dann eh wieder reingelegt werden müsste, d.h. +-0

Loco am :

Ich arbeite selber als Kassierer an einer sehr gut besuchten Tankstelle. Ich habe des öfteren kleinere Fehlbeträge (so im Bereich von 1 Cent bis hin zu mehreren Euro). Bei dem Stress, den meine Kollegen und ich an manchen Tagen ausgeliefert sind, ist dass aber auch kein Wunder.

Lars am :

Achso, einmal im Jahr 10€ differenz kann eine Abmahnung sein, aber öfters kleinere Beträge nicht?

Typisch deutsche Gerichte. Denken grad mal soweit wie Sie gucken können. Oder wurde dazu auch noch was anderes geschrieben in der Urteilsbegründung was die Häufigkeit angeht?

bbr am :

Seit wann können deutsche Gerichte denken und gucken?

aenne am :

da ich ja auch als kassenaushilfe jobbe, bis mein studium beginnt, kann ich das auch nich so ganz nachvollziehen. auch wenn meine heftigste kassendifferenz bei genau 5 € lag (glaub ich), kann ich mir durchaus auch mal vorstellen, dass es leicht mehr wird. die frage, ob man aus versehn zwei 50-€-scheine statt einem rausgibt (okay, sollte schwer fallen, aber trotzdem), oder ein 2-€-stück an stelle eines 1-€-stückes erwischt, macht doch keinen unterschied, was die konzentration angeht. is halt ein glücksgriff - oder eben auch nicht.
bei uns werden die differenzen allerdings nicht ausgeglichen, sondern so auf der abrechnung stehen gelassen. sollten es mal mehr als 20 € sein, schickt die zentrale die herren von der revision vorbei. hab die schon einmal (unbeteiligt *puh*) mitbekommen, das sind echt harte knochen.
allgemein finde ich es aber auch nicht angemessen, die differenz aus der eigenen kasse zu begleichen. da ist man ja mit ein bisschen pech sein atgeseinkommen los. und, sobald man ein plus macht, wird es einem ja auch nicht in die hand gedrückt werden!? desweiteren bin ich mir sicher, dass ein arbeiter, der im lager schafft und versehntlich eine falsche lieferung annimmt, in einem unternehmen, wo die kassiererinnen für ihre differenzen selbst aufkommen müssen, nicht für die falsche warenannahme finanziell zur verantwortung gezogen wird.
nee, so nicht.

Amuesierter Stammleser am :

QUOTE:
und, sobald man ein plus macht, wird es einem ja auch nicht in die hand gedrückt werden!?


Das wuerde ja auch bedeuten, die Kassiererinnen dafuer zu belohnen, dass sie ihre Kunden betruegen - Ob das Sinn der Sache sein kann? *schmunzel*

schmunzelhase am :

ganz ernst war mein einwand auch nicht gemeint, ich bin halt nur für ausgleichende gerechtigkeit, wenn auch ein minus selbst ausgeglichen werden muss (was sich, meiner meinung nach, ja eh nicht gehört):

F.R. (Psycho-Blog) am :

"Dies bezieht sich natürlich vor allem auf körperliche Arbeit. Von 'zu viel' Konzentration wird man sicherlich keine dauerhaften gesundheitlichen Schäden davontragen..."

Das kann man so pauschal nicht sagen ;-) ... Psychische Fehlbelastungen und Fehlbeanspruchungsfolgen sind ebenso bedeutsam und haben in ihrer relativen Bedeutung in den letzten Jahren zugenommen. Kurzfristige negative Beanspruchungsfolgen sind dabei u.a. Monotonie, Sättigung, Stress, Ermüdung in Abhängigkeit jeweils von der Art der Fehlbeanspruchung. Es kommt dabei wesentlich auf die Gestaltung der Arbeitssituation an (z.B. sitzen die betreffenden Mitarbeiter den ganzen Tag nur an der Kasse oder erfolgt ein Tätigkeitswechsel). Siehe auch DIN EN ISO 10075.

nite owl am :

Ich kassiere selbst in einem Supermarkt: Man muß eben einfach aufpassen, immer - bei jedem Kassiervorgang, und die Differenzen so klein wie möglich halten.

Glück oder Pech darf dabei ebensowenig relevant sein wie Vertrauen gegenüber irgendjemandem (egal ob Kunden, Kollegen oder Chef).

Am besten ist auch wenn man nicht ständig nur kassiert, sondern zwischendurch auch anderes arbeiten kann.

Ingo am :

Vieleicht könnte man die negativen Differenzen mit den zuviel-ge-bon-ten Waren (wo nicht reklamiert wurde) verrechnen und dann schauen wie der Saldo ist (so nach dem Inventur) ?? :-)

patrick am :

moment um entwas sachlichkeit hier rein zu bringen, jeder fest-angestellte kassierer hat gesetzlich ein kassenmanko pro monat!

Markus am :

Kannst Du mir dafür die Gesetzesgrundlage nennen?

Gabi am :

Mir wurden vor etwa 20 Jahren einmal 150 Mark Kassendifferenz vorgeworfen, die ich unter Tränen und Angst um den Arbeitsplatz erstattet habe, obwohl es keine schlüssigen Beweise gab.

Man mußte sich nicht an der Kasse an- und abmelden, sie hatte eine einfache Öffnungs- und Schließmechanik und wir waren seinerzeit sieben Verkäuferinnen.

ReCon am :

Den Satz

Kassendifferenzen von +/- 10 Euro oder noch größere Summen entsprechen jedenfalls nicht mehr dem "individuellen Leistungsvermögen" und stellen somit eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar,

verstehe ich nicht. Das würde ja bedeuten, daß es überhaupt keine Menschen gibt, die Schwierigkeiten mit dem Zählen haben.
Das "individuelle Leistungsvermögen" ist wie der Name schon sagt individuell, also bei jedem Menschen anders, und reicht doch wohl von "wenig" bis "viel". Natürlich gibt es dann also auch Menschen, die es nicht drauf haben, eine Kasse mit Null Differenz zu führen. Natürlich sind sie dann fehl am Platze, aber das kann man ihnen selbst ja meist nicht vorwerfen, sondern nur dem der sie für den Job eingestellt und eingesetzt hat.

Mayana am :

Hm, also finde das Urteil nicht so wirklich super. Einmal 10 Euro Differerenz und die Abmahnung ist fällig? Das ist ziemlich übertrieben. Wenn es dann wiederholt passiert, ok, aber Fehler macht mal jeder.
Ich hab neben der Schule damals auch kassiert und hatte im ersten Monat noch über Zeitarbeit nur eine Haftpflicht für Kassendifferenzen bis 5 DM. Während ich die Rolle wechselte hat mir dann wohl ein Kunde in die Kasse gegriffen. Ergebnis: 100 DM Differenz. Typischer Anfängerfehler und nie wieder vorgekommen, aber mein halbes Monatsgehalt war ich los.
Ich war aber super glücklich, als ich nach drei Monaten übernommen und mit unbegrenzter Betragshöhe versichert wurde. Wir haben an guten Tagen abends mind. 25000 aus jeder Kasse (6-10 Kassen pro Tag offen) geholt, da sind Differenzen kaum zu vermeiden. Ich hatte allerdings nie wieder mehr als 5 DM.

The Crow am :

Mich würde doch wirklich mal interessieren, was die, die so ein Urteil gefällt haben in ihrem Leben schon alles für Fehler gemacht haben ...
Vor allem wer- und ob sie überhaupt jemand vermissen wird, wenn sie mal sterben.

drumsetille am :

Naja ...heute ist mir auch was passiert, habe 20 Euro Kassendifferenz gehabt, naja ich werd wohl allerspätestens morgen meine Abmahnung bekommen...
einfach falsch rausgegeben...bin normalerweise ein sehr sehr zuverlässiger +/- Null Kassentyp.
Aber heute hats mich echt vom Hocker gehauen....

Also, Mal sehen was kommt.

Metrics am :

Hey!

Geht mir genau so. Hatte heute, keine Ahnung warum, knappe 10€ Plus in der Kasse. Kann mir das wirklich nicht erklären, wie das Zustande gekommen ist. Habe aber auch 7,5h (Arbeitstag) durchkassiert. Eventuell haben sich, was absolut nicht sein darf, kleinere Summen zu dem Batzen summiert. Naja. Ich darf mir, denk ich, auch meine erste, und hoffentlich einzige Abmahnung abholen.

Persönlich finde ich die Sache irre. 7,5h durchkassieren, über 6.000€ in der Kasse und dann sowas.. Konsequenz aus der ganzen Sache: Die Kunden an meiner Kasse werden in Zukunft länger warten müssen, da ich mein Tempo zugunsten meines Arbeitsplatzes drosseln werde.

Klassenjustiz am :

Das diese korrupten Richter im Sinne des Kapitals Urteile fällen ist doch kein Wunder. Damit soll der Michel diszipliniert werden damit oben weiter frech Abzocke im großen Stil betrieben werden kann. Siehe Bankenrettung.....

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