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Kundenser-witz

Man müßte es fast unter "Bösewichte" kategorisieren...

Ein Stammkunde hat vorhin eine Vodafone D2-Aufladekarte gekauft und erfolglos versucht, damit sein Gesprächsguthaben aufzufüllen. Als er dies bei mir reklamierte, probierte ich es selber auch noch einmal - ebenfalls erfolglos.

Ich habe es nicht übers Herz gebracht, den Kunden mit seinem Problem völlig alleine zu lassen. Eigentlich sind Probleme mit diesen Karten ausschließlich Probleme desjenigen, der sie gekauft hat - der er dies allerdings bei mir getan hatte, versuchte ich, irgendwie zu helfen.

Um die Kosten möglichst gering zu halten, rief ich zuerst die kostenfreie Vodafone-Hotline (08001721212) an. Nachdem ich dort drei mal mehrere Minuten die Warteschleife Werbeansage durch gehört habe, wurde die Verbindung mit den Worten, dass momentan alle Mitarbeiter im Gespräch seien und ich es später noch einmal probieren solle, beendet.

Beim vierten Versuch bekam ich tatsächlich die Chance, persönlich mit jemandem zu reden. Ich teilte ihm mein Problem mit, erfuhr aber nur, dass man mir nicht helfen könne und ich die (kostenpflichtige) CallNow-Hotline anrufen müsse. Ich wählte also die 017222911 und bekam dort sogar relativ schnell einen Ansprechpartner in die Leitung.

Nach einem fast zehnminütigem Gespräch konnte ich dem Kunden leider nichts anderes sagen, als dass er die (aus unbekanntem Grund) inaktive Karte einschicken müsse und sie dann nach Prüfung und Freischaltung als funktionsfähige Guthabenkarte zurückbekommen würde.

Dem Kunden hätte ich gerne etwas anderes mitgeteilt, nachdem ich schon eine halbe Stunde herumtelefoniert hatte. :-(

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Kommentare

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Sascha am :

Tja, das mit den Hotlines und dem "alle Gesprächsplätze sind belegt" ist mir vergangene Woche auch passiert, bei 1und1 und der DSL Hotline, 10 mal angerufen, 10 mal aus der Leitung geflogen, als ich endlich (!!!) in der Warteschleife war hatte sich mein Problem erledigt.

DerLässigeLui am :

es gibt also tatsächlich noch leute, die sich diese komischen rubbel-karten kaufen??
dass man keinen vertrag will kann ich ja, unter umständen, verstehen, aber es gibt doch heute genügend alternativen wie simyo, klarmobil, etc.
von daher sag ich mal: verdiente strafe ;-)

Andy am :

Soweit ich weis holen doch zB auch Simyo Schufa einkunft ?
Auserdem ist der Wechsel der Handynummer immer ne dämliche angelegenheit. Egal wieviele Rundschreiben man per SMS macht. Es gibt immer genau 3 Leute die das nicht mitkriegen.

momo am :

"Eigentlich sind Probleme mit diesen Karten ausschließlich Probleme desjenigen, der sie gekauft hat"
Wenn Sie das so sehen, dann sollten Sie die Karten nicht verkaufen. Wenn Sie sie aber verkaufen (und das bestimmt nicht ohne Gewinn), dann haben Sie sich gefälligst auch um auftretende Probleme zu kümmern. Und das nicht nur aus Gutmütigkeit, sondern als Selbstverständlichkeit.

Die grauen Männer die die Zeit stehlen am :

Jawoll, da haste es ihm aber gegeben.

Sascha am :

... genau. Und wenn ich Zuhause meine Milchflasche nicht aufgedreht bekomme, dann muss der Björn gefälligst zu mir kommen und die Flasche aufdrehen.

Meine Güte, was haben manche Leute für ein Weltbild? Björn ist Händler und kein Vodafone Support-Mitarbeiter. Es reicht eigentlich, wenn er auf den Support hinweist...

momo am :

Genau so ist das. Und wenn der Verschluss der Milchflasche nicht in Ordnung ist, dann haftet der Verkäufer.
Das ist kein komisches Weltbild, sondern ergibt sich ohne Weiteres aus dem BGB.
Oder soll der Händler den Kunden Ihrer Ansicht nach an den "Support" der Molkerei verweisen. Oder besser direkt an die Kuh?!

Steve am :

Unsinn.

Der Kunde hat Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen den Händler.

Der Kde kann ggf. auch Schadensersatz verlangen, wenn der Händler die Erfüllung verweigert.

Shopbloggerswife am :

Wenn der Verschluss der Flasche defekt ist, dann tauschen wir die Flasche selbstverständlich um. Wenn das häufiger vorkommt, dann wenden wir uns an den Lieferanten.
Wir haben uns damals von einem lokalen Milchlieferanten getrennt, weil er es nicht auf die Reihe bekommen hat, dichte Verschlüsse zu liefern. Dauernd hat die Milch die Kundentaschen vollgesuppt. Und irgendwann ist man es dann als Händler leid, immer dem Hersteller hinterherzutelefonieren. Schade. Gerade bei regionalen Kleinlieferanten legen wir großen Wert auf Zusammenarbeit. Jetzt haben wir zu unserem großen Bedauern eine regionale Bio-Milch weniger im Angebot. Aber die frische Lütjenmilch ist auch regional und auch sehr lecker und den Unterschied zu "normaler" Milch schmeckt man tatsächlich. :-)

mopson am :

ist wohl problem von deren die es kaufen... wer haftet für falsches aufladen??? und es gibt immer die möglichkeit via internet, bank etc aufzuladen. :-)

Stefan am :

"Dem Kunden hätte ich gerne etwas anderes mitgeteilt, nachdem ich schon eine halbe Stunde herumtelefoniert hatte."

Hallo?

Du hast ihm die Ware verkauft,und wenn sie sich als nicht funktionsfähig herausstellt,vermutlich direkt bei dir im Laden musst du dem Kunden mindestens das Geld zurückgeben.

"Eigentlich sind Probleme mit diesen Karten ausschließlich Probleme desjenigen, der sie gekauft hat -"

Das ist wirklich der unvesrschämteste Satz des tages.

Shopbloggerswife am :

QUOTE:
Eigentlich sind Probleme mit diesen Karten ausschließlich Probleme desjenigen, der sie gekauft hat
ist keine hingerotzte Aussage, mit der Björn Kunden abwimmeln will.
Als wir das erste Mal die Händlerhotline angerufen haben, um eine Karte zu reklamieren, wurde uns mitgeteilt, daß sich der jeweilige Kunde selbst um das Problem zu kümmern habe und wir das NICHT für ihn regeln könnten. Das wäre allgemein bekannt und würde für alle Händler gelten.

momo am :

Da irren sich der Shopblogger, his wife und die Händler-Hotline aber gewaltig.
Ich würde mich auch nicht auf den Rechtsrat einer "Händler-Hotline" verlassen.
Davon abgesehen ist der mehrfach zitierte Satz - ob jetzt "hingerotzt" oder nicht - eine Unverschämtheit gegenüber Kunden.

Shopbloggerswife am :

Es ist ja nicht so, daß Björn Kunden tatsächlich im Regen stehen lassen würde. DANN könnte man VIELLEICHT von einem unverschämten Björn reden. Björn schreibt in diesem Blog seine Gedanken auf und gibt hier nur die Info wieder, die ihm mitgeteilt wurde. Das ist NICHT die Info, die Björn diesem und anderen Kunden gibt und in der Vergangenheit gab! Das würde auch gar nicht zu seinem ausgeprägten Serviceverständnis passen!

Shopbloggerswife am :

"Ich habe es nicht übers Herz gebracht, den Kunden mit seinem Problem völlig alleine zu lassen." gibt seine Gedanken doch ziemlich genau wieder. Was ist denn daran unverständlich?
Aber immer erst losbrüllen: "Unverschämter (Kapitalist)!"
Die Spanne beträgt übrigens 5%. Die paar Cent würde wohl kaum jemand als riesigen Gewinn bezeichnen. Wenn es nicht für uns zum Service gehören würde, würden wir keine Telefonkarten anbieten. Sie binden Kapital und machen viel Arbeit.

momo am :

Was soll denn das? Ich habe weder behauptet, Herr Harste sei unverschämt, noch habe ich ihn als "unverschämten Kapitalist" beschimpft. Ich habe lediglich den einen Satz kritisiert. Und aus Ihren Antworten und Entschuldigungen entnehme ich, dass Sie den Satz nunmehr auch als nicht sonderlich gelungen ansehen. Damit sollte es dann aber auch genug sein. Die ganzen Erklärungen machen die Sache nicht wirklich besser :-)

Shopbloggerswife am :

Oh, Entschuldigung. Dann habe ich "Das ist wirklich der unverschämteste Satz des Tages." in den falschen Hals bekommen. Zusammen mit "bestimmt nicht ohne Gewinn" von #3 Momo. War nicht bös gemeint, hat nur eben bei mir den Verteidigungsreflex ausgelöst. ;-)

Edekamann am :

Einige legen hier, was den Tonfall gegenüber einem serviceorientierten Händler angeht, ganz schön tolldreist vor. Würde an euerer Stelle mal aufpassen, daß ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehne...

Was die Rechtliche Seite angeht: Björn ist bei den Telefonguthaben nicht Verkäufer, sondern Vermittler. Im Übertragenen Sinne heißt das, wenn der Wasserhahn in Deiner Wohnung tropft, daß Du dann den Makler zur Sau machst?

Ja nee, alles klar...

Dennis am :

Wer Vodafon Kunde ist, ist selber schuld.

Bei dieser Heuschrecke hol ich mir ganz sicher keinen Vertrag.

Andrea am :

Klingt so als sei die Firma dessen Namen man verschweigen sollte noch nicht in diesem Jahr angekommen sei in Sachen Technik. Zudem sitzen an diesen Hotlines sowieso nur desinteressierte Studenten.

Andy am :

Ist das nicht bei allen 4 großen Mobiltelefonanbietern so mit der Hotline? ;-)

Stefan am :

""Ich habe es nicht übers Herz gebracht, den Kunden mit seinem Problem völlig alleine zu lassen." gibt seine Gedanken doch ziemlich genau wieder. Was ist denn daran unverständlich?"

Der Fall hat mit seinem Herz herzlich wenig zu tun.der laden wo man etwas kaufe ist in Reklamationsfragen der Ansprechpartner.

Und wenn Herr Harste das anders sieht darf er die dinger halt nicht verkaufen.
Wenn die Aufladung nicht funktioniert,nimmt man die Karte zurück und schickt diese zu Vodafone.
Wenn Harste einen Fernseher von Orion verkauft,muss ich mich auch nicht an Orion wenden wenn der Kaputt ist,sondern an Herr Harste.

Matthze am :

Das ist nun leider in diesem Fall nicht so.
Habe lange Telekommunikationsdienstleistungen auch für die Vodafone-Gruppe gemacht.
Von daher weiß ich, dass Herr-Harste zwar der Ansprechpartner ist,
aber für die notwendige Evaluierung ist Vodafone
zuständig, da Björn keine Möglichkeit hat, für dieses
Produkt zu garantieren.
Außer er verkauft die RubbelKarten, wenn sie schon abgelaufen sind. Ich empfehle hier einfach die Verwendung eines digitalen Terminals. Wer unbedingt eine Rubbelkarte will, soll dan halt diese nehmen.
Terminals sind aus buchhalterischer Sicht ohnehin Sinnvoller.
Es sei denn man hat schon das FLuxxx Terminal, Ec-Terminal und was es sonst noch gibt da stehen.

momo am :

Der Shopblogger verlässt sich auf die Auskunft der Händler-Hotline. Matthze hat lange Telekommunikationsdienstleistungen gemacht. Und der Edekamann ist der Edekamann und warnt andere davor, sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen.
Allen gemeinsam ist indes, dass sie offensichtlich über allenfalls geringen juristischen Sachverstand verfügen. Deshalb in aller Deutlichkeit: Wenn Herr Harste etwas verkauft (egal was), dann haftet er! Eine Ausnahme würde nur dann gelten, wenn er die Haftung bei Vertragsschluss wirksam ausgeschlossen hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein wirksamer Haftungsausschluss vorliegt (AGB dürften nicht ausreichen).

Andy am :

Das ist trotzdem falsch.

Man kann die Verantwortung an den Hersteller bzw Anbieter abtreten. Etwas das auch Neckermann zB betreibt.
Kaufst du Dort ein Notebook, hat Neckermann danach nihtsmehr damit zu tuhen. Der Hersteller übernimmt die Gewährleistung die der Händler bieten müsste. Das ist rechtlich alles in Ordnung so.

Natürlich geht das nur wenn der Hersteller dazu bereit ist. Aber das sind sie generell fast alle, sonst würde kein Händler mehr deren Waren verkaufen ;-)

Und ich war selbst in der PC und Telekommunikationsbranche tätig.

Das Einzige wozu man Björn verpflichten kann, ist dass er die Hotlinenummern bzw die Adresse des Ansprechpartners weitergibt an den Kunden.

Das ganze kannst du übrigens auch Nachlesen in den Zahlreichen Internetseiten zum Thema Gewährleistungspflicht und ähnlichem. Dort wird auch auf die Entsprechenden Gesetzestexte verlinkt die das bestätigen.

Steve am :

Andy, kannst Du das konkret belegen?

IMHO muß den Kunden das Innenverhältnis zwischen Händler und Hersteller nicht interessieren.

Er hat einen Vertrag mit dem Händler. Die Gewährleistung des Händlers ist im BGB festgelegt und kann IMHO nicht wirksam abbedungen werden.

Wenn der Kunde sich _freiwillig_ an den Hersteller wendet ist daran natürlich nichts auszusetzen. Aber verpflichtet ist er IMHO nicht.

Shopbloggerswife am :

Wie bereits #4.1.1.3 Edekamann sagte:
"Was die Rechtliche Seite angeht: Björn ist bei den Telefonguthaben nicht Verkäufer, sondern Vermittler."

momo am :

Gegenüber den Kunden tritt Herr Harste als Verkäufer auf. Das allein ist entscheidend. Etwas anderes würde nur gelten, wenn er gegenüber dem Kunden bei Vertragschluss angibt, dass er nicht in eigenem Namen, sondern als Stellvertreter handelt. Das macht beim Verkauf von Telefonkarten doch wohl niemand. Das Innenverhältnis zwischen Herrn Harste und der Telefongesellschaft spielt für den Kunden keine Rolle. Also: Lässt sich die Karte (aus welchen Gründen auch immer) nicht freischalten, so kann der Kunde von dem Verkäufer sein Geld zurück verlangen.

Andy am :

Du solltest dich mit den aktuellen Gesetzen vertraut machen.
Mehr dazu in meinem anderem Kommentar.
Aber was red ich, wieder zahlreiche Flamer in den Kommentaren dieses Beitrags.

mark am :

Nicht schlimm, wenn du dich nicht weiter äußerst, denn: deine Belehrung war falsch.

Christoph Jeschke am :

Du kannst es ja zukünftig einfach mal mit konkreten Belegen versuchen. Denn wer etwas behauptet - so wie Du das hier tust - ist auch in der Pflicht, dies zu belegen. Weiter unten hat das ein anderer Kommentator ganz gut hinbekommen.

Dr.S am :

"Wenn die Aufladung nicht funktioniert,nimmt man die Karte zurück und schickt diese zu Vodafone"

Unsinn!
Wie soll der Verkäufer feststellen, daß er tatsächlich eine fehlerhafte Karte zurücknimmt/umtauscht und nicht eine bereits "abtelefonierte"?
Macht diese Art von Service Schule, hat er in Kürze die dunkelsten Gestalten im Laden.

Peter am :

Was muss ich hier lesen? Shopblogger-Bashing?

Meiner Meinung nach ist Björn in diesem Fall nicht haftbar. Alles, was er für diesen Kunden getan hat, war freiwillig und entspringt seinem Service-Gedanken.

Abgesehen davon finde ich den Artikel positiv. An keiner Stelle kommt das so rüber, als wolle Björn den Kunden prellen. An keiner Stelle kommt das so rüber, als wäre Björn nicht daran interessiert, dem Kunden zu helfen. Deswegen verstehe ich die Reaktion der ganzen Muckels nicht, die hier zum Rundumschlag ansetzen.

Andy am :

Ich seh das genauso, dem ist nichts weiter hinzuzufügen :-)

momo am :

Ich hab' wirklich versucht, es zu erklären.
Aber gegen die zahlreichen ich-weiß-das-weil-ich-mal-bei-Vodafone-geputzt-habe-Experten kann man nichts ausrichten.

thomas am :

@momo
Und woher weißt Du es? Hast Du mal bei 'nem Anwalt geputzt?

Steffen am :

Tja, da kommt dann wohl das "ADAM-Prinzip" zum tragen (Alle doof ausser momo). ;-)

thomas am :

@alle, die sich hier auf Gesetzestexte und Co berufen
Ich kann als Händler nur Gewähr für etwas leisten, bei dem ich die Art des Fehlers sowie den Grund dahinter selbst feststellen kann.
Gerade im Zusammenhang mit diesen Rubbelkarten liegen die meisten Fehler beim Kunden selbst. Das Guthaben wurde korrekt gutgeschrieben, aber er hatte einen falschen "Vorher"-Kontostand im Kopf oder ähnliches.
Das kann niemand anderes als der Netzanbieter feststellen.

Daß dieser Reklamationen nur vom Endkunden selbst und nicht vom Serviceorientierten Händler entgegennimmt ist doof und ätzend, aber daran kann Björn nichts ändern.

Rechtlich ist es in Ordnung, denn wie schon viele andere hier gesagt haben:
Der Vertrag "Dienstleistung gegen Geld" entsteht zwischen dem Netzbetreiber und dem Kunden. Der Händler ist hier nur Vermittler für das Zustandekommen des Vertrages und damit nicht gewährleistungspflichtig.

Björn hat sich hier mächtig ins Zeug gelegt, der Verdienst an diesen Prepaid-Karten dürfte sich ähnlich wie bei Briefmarken und herkömmlichen Telefonkarten im einstelligen Prozentbereich bewegen (und an alle, die jetzt aufschreien: Nein, von Margen unter 10% kann ein Einzelhändler NICHT überleben!), die Dinger zu verkaufen ist ein Verlustgeschäft und wirklich reine Nettigkeit als Kundenservice. In so einem Fall dann noch (im Zweifelsfall weil der Kunde zu doof war) Ewigkeiten mit 'ner teuren Hotline zu telefonieren ist nicht selbstverständlich! Reklamiert doch mal so ein Ding bei der Dönerbude Eures Vertrauens zu reklamieren...der wird keinen Finger krumm machen!

Tim am :

Da hier anscheinend niemand auf Handelsrecht spezialisierter Anwalt ist, glaub ich in dem Fall hier erstmal niemanden (nein auch ihnen nicht momo, denn belegen konnten sie ihre Aussagen bisher auch nicht und je öfter man eine Sache wiederholt : Korrekter wird sie dadurch auch nicht immer)

Was auch immer richtig ist : Björn hat sich korrekt verhalten und sei es jetzt ob er es rechtlich muss oder einfach nur ein guter Mensch ist, dem seine Kunden nicht egal sind.

So und jetzt können sie weiter machen mit dem Schönen Spiel : Ich weiss angeblich mehr als ihr und fühl mich deshalb besser

momo am :

Belege ?
Letztlich ergibt sich das, was ich versuchte zu erklären, aus § 164 Abs. 2 BGB. Dort steht: "Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht."
Ich hab' mir gedacht, das könnte manche hier nicht gleich verstehen. Deshalb meine vorherigen Erklärungen.

Dennis am :

Momo, wie schon so vielmals zuvor erwähnt, tritt hier nicht der genannte Paragraph 164 in Kraft. Denn nur wo ich in eigenem Namen auftreten kann, könnte das der Fall sein. Und ich glaube kaum, das Björn "in eigenem Namen" Vodafone-Karten verkaufen kann...

Sabrina am :

§ 164 BGB gilt für Stellvertretung, (eine Voraussetzung für wirksame Stellvertretung ist, dass der Stellvertreter mit Vertretungsmacht des Vertretenen handeln muss, steht ja auch so im Paragraph drin)
Hier liegt jedoch keine Stellvertretung vor, der Paragraph in diesem Zusammenhang Blödsinn.
Aber vermutlich hat mein Vertragsrechtprofessor keine Ahnung, denn Du bist ja offensichtlich ein ganz großer Juraheld, weil Du mittags Richter Alexander Hold und Co. guckst...

Edekamann am :

Um hier weiter Korinthen kacken zu können, sollten wir vielleicht einmal anhand §90 BGB den Begriff der "Sache" definieren. Danach sschauen wir uns die Aufladekarte an und fragen uns, ob denn "die Sache" wirklich mangelhaft ist? ;-)

Fakt ist, daß der Kunde, der eine Vodafone Karte zum Telefonieren benutzt, irgendwann mal mit Vodafone einen Vertrag zur Erbringung einer Dienstleistung durch VF geschlossen hat. Der Kauf des Guthabens bei Björn beschließt einen Aufladevertrag, d.h. Björn versetzt den Kunden in die Lage, sein Guthaben aufladen zu können, indem er ihm eine Aufladenummer zur Verfügung stellt. Durch die Zurverfügungstellung der Aufladenummer hat Björn seinen Vertrag erfüllt.

Die Aufladenummer als solches kann keinen durch Björn zu vertretenden Mangel aufweisen, da sie (nach §90 BGB) kein körperlicher Gegenstand ist. Hätte die Aufladekarte selbst einen Mangel dergestalt, daß z.B. die Aufladenummer nicht zu erkennen wäre, dann hätte Björn diesen Mangel zu vertreten und wäre zur Nacherfüllung verpflichtet.

Und jetzt mal in eigener Sache gesprochen: Leute, die beim Betreten des Ladens schon mit dem Gesetzbuch wedeln und sich an ihrem Halbwissen aufgeilen oder einen unbescholtenen Händler in seinem eigenen Blog dummdreist anreden, nur weil er vor einem Kunden deren Ansicht nach immer noch zu wenig gebuckelt hat, können einer aufrichtigen Krämerseele echt den Tag vermiesen! Diesen Leuten wünscht man von Herzen, daß sie irgendwann mal erkennen, wie wenige Sorgen sie in Wirklichkeit haben. Solche Gesellen gehören zu den Wenigen, bei denen ich persönlich durchaus mal vom Hausrecht Gebrauch mache. Denn EINES kann einem Kaufmann zum Glück noch keiner verbieten: Selbst zu entscheiden, mit wem er Verträge abschließt.

Wohlgemerkt, ich spreche für mich, keineswegs für Björn oder in Björns Namen. Wenn man in Björns Blog mitliest, kommt man unweigerlich zu dem Schluß, daß er es auch dem unverdrossensten Miesepeter mit einem Lächeln auf den Lippen noch irgendwie zurechtschustert. Meinen Respekt haste, Björn!

Heinzi am :

Klasse! Du sprichst mir aus der Seele!

Stefan am :

Wenn Björn dafür keine Gewährleistung übernehmen will/kann darf er die Dinger halt nicht verkaufen.
Bei einem Kauf ist es mein logischer Wille eine fehlerfreie Ware zu erhalten.Die Verantwortung dafür zu sorgen das die Ware Fehlerfrei ist hat mir gegenüber der Verkäufer,die Verantwortung gegenüber dem Verkäufer hat in diesem Fall Vodafone.

Ben am :

Du hast es nicht verstanden, oder?

Rinderteufel am :

Tchja, hätte der herr Ackermann sich nicht bestechen lassen,
wäre dieser Konzern vielleicht noch zu gebrauchen.
Aber seit dem D2 Mannesmann zu Vodafone geworden ist
taugt der ganze Verein IMHO nichts mehr.
Ich hab mich nun nach über 9 Jahren auch zur Kündigung entschieden.
Ich wurde nämlich nichtmal mehr (wie früher) nach einer
Vertragsverlängerung mit neuem Mobiltelefon gefragt,
sondern der Vertrag wurde einfach ganz still um ein Jahr verlängert.
Außerdem wollen die mit aller macht ihr UMTS durchboxen,
und günstige Handys gibt es bei Vertragsverlängerung nur noch
wenn man den BabbadeluxeunltratollXXL-UMTS-Vertrag für 68,23 Euro im Monat dazu nimmt. Sonnst bezahlt man 80 und noch mehr Euro für nen Handy was es früher für 1 Euro gegeben hätte.
Ich hab auf jedenfall die Schnautze voll von der Brittischen Servicevorstellung. :-(

Rinderteufel am :

Hmm... auf Kündigungen reagieren die Vodafonesen wenigstens.
Ich wurde angerufen und gefragt wieso ich denn nun nach
so vielen Jahren da weg will...
Leider kam die Kündigung 4 Tage zu spät,
so das ich nun sowieso ein weiteres Jahr dort wäre.
Ich habe mich mit dem netten Herren nun darauf geeinigt
das mein überflüssiger Zweitvertrag da storniert wird,
ich ein neues Handy bekomme, und dort nun doch noch
2 Jahre bleibe. Als Dankeschön gibts sogar noch 50€ Gutschrift von Vodafone oben drauf.

Trotsdem verstehe ich nicht wieso ich mit Vertrag teilweise
das Dreifache davon bezahle was ein Aldi Talk Prepaid Kunde bezahlt.
Ich bezahle in andere Netzte Tagsüber 60 Cent,
und die mit der Aldikarte nur 15... ohne auch noch 15 Euro Grundgebühr zahlen zu müssen.

Naja, dafür hab ich immernoch meine alte Handynummer,
die seit 8 Jahren die gleiche ist.

Claus am :

Rufnummern kann man auch mitnehmen... ;-)

Diddy am :

Ohne da jetzt noch groß drauf rum zukauen...
Man stelle sich doch bitte mal folgendes Szenario vor:

Kunde K geht in den Laden XY und kauft dort eine Karte von Anbieter Z. Nach einer Runde um den Häuserblock geht K wieder zu XY und sage: "Mensch, Z ist heute komisch! Die Nummer auf der Karte geht nicht!"
Wie soll jetzt der arme XY-Mensch herausbekommen, ob K nicht doch evtl. geschummelt hat? Nicht das XY seine Kunden gleich verteufeln muss, aber es besteht ja immerhin die Möglichkeit... Was macht XY dann aber wenn K geschummelt hat und er aus "Unwissenheit" die 15€ dennoch zurückgibt?
Dazu kommt noch wenn sich diese Ungerechtigkeit nun als solche erweist, wie kann XY auf K zurückkommen wenn dieser seinen Perso nicht mithat und deshalb die Identität festzustellen ist?

Anders ausgedrückt:
1. Die Handlungsmöglichkeiten von Björn sind in so einem Falle sehr eingeschränkt. Wäre er verpflichtet, die 15€ zu erstatten ließe sich im "Zweifelsfalle" die Identität des Kunden nur durch die Polizei feststellen (Was für ein Aufwand!).
2. Nur Vodafone kann feststellen, was mit der Nummer war/ist und wer davon profitiert hat.

Und zum Schluß...
... hat Björn den Kunde mit seinem Handeln wohl zufriedengestellt und muss sich jetzt nur noch den Kopf zerbrechen, wie viele Telefonkarten er verkaufen muss um den Hotline-Aufwand wieder drin zu haben...

Schluß jetzt ;-)

Gandalf am :

Tja 2006 sind die Dinge nicht mehr so einfach zu erklären.

Allein Geld für Ware und die Ware fürs Geld gibt es nicht mehr.

Ich finde es gut das Björn hier ehrlich schreibt, viele Antworten im Einzelhandel fallen ganz anders aus. Ich hatte schon mit anderen Artikeln einen vergleichbaren Fall, Telefonate bringen eigentlich fast nie etwas. Ich dachte das hätte sich schon rumgesprochen.

Der Händler hat das Recht auf "Nachbesserung", allein daraus ergibt sich sicherlich nicht das oft gewünschte "HIER UND JETZT" vom Kunden.

Man sollte sich als Kunden seinen "Vertragspartner" genauso aussuchen wie der Händler seine Lieferanten. Wenn man das nicht kann oder will, dann ist das eben ein Fall von P E C H.

Übrigens sollte man das VOR DEM KAUF machen, nicht NACH DEM KAUF!

Andreas am :

Dass Vodafone immer noch so viele Kunden hat wundert mich sowieso.

In meinem Bekanntenkreis haben doch einige Leutchen ihren Provider nach der Vodaklau-Geschichte gewechselt.

http://www.attac.de/vodaklau/

ich am :

hättest du die möglichkeit steuern zu sparen würdest du es auch tun. bei vodafone waren es halt nen paar millionen - dafür wird aber auch genug versteuert.

Matthias am :

Verstehe diese Rubbelei ohnehin nicht.

Es stehen doch an jedem Eck EC-Automaten.
Nummer eingeben, Betrag wählen, fertig.

Bin selbst Kunde bei der Heuschrecke und das schon seit 2001.
Hatte und habe mit diesem MF-Anbieter keinerlei Probleme - weder mir Verträgen, noch mit Prepaid-Karten.

Wäre der Hickhack mit dem Umzug der Nummer nicht so nervig und "anfällig", dann wären die aktuellen, günstigen Prepaid-Alternativen sicher die erste Wahl.


Gruß
Matthias

Ich am :

Verstehe sowieso nicht, warum man überhaupt Prepaid-Karten kauft. ??? Sind unheimlich teuer und umständlich. Ich habe simply. Hat den Komfort eines Vertrages und die Freiheit einer Prepaidkarte. Aufgeladen wird automatisch. Rechnung ist online und kostenlos. D1 Netz und die Tarife sind günstiger, als sie jeder Vertragstarif unterbieten könnte.

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