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Der gemeine Cliffhanger

Seit Mitte 2008 läuft ein Rechtsstreit. Eine Mitarbeiterin hatte unverschuldet einen längerfristigen Arbeitsausfall. Neben mehreren anderen Personen habe ich in der Sache auf der Klägerseite gestanden, da ich vom Verantwortlichen die Lohnfortzahlung an meine Mitarbeiterin erstattet bekommen wollte.
Die Verhandlung war vor ein paar Wochen, nun folgte das Urteil: Die Klage wurde abgewiesen, denn der Verantwortliche befindet sich auf der Klägerseite. Die Gerichtskosten dürfen sich alle Kläger, mich eingeschlossen, teilen.

Ich hatte mir fest vorgenommen, die Geschichte, nachdem sie ausgestanden ist, hier im Blog aufzugreifen. Doch nun wendet sich das Blatt völlig: Einer der ursprünglichen Kläger wird nun nämlich zum Beklagten – und zwar von mir.

Also heißt es nun erstmal wieder: Abwarten... :-|

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Kommentare

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schmitzrocket am :

Bin ich der einzige der das nicht versteht.

Wer war denn überhaupt der Beklagte?

The other one am :

Der oben als "Verantwortliche" ist der Beklagte.

Aus (noch) unbekannten Gründen hat er aber wohl selbst geklagt und ist somit einer der Kläger. Er hat sich also auf die andere Seite geschlagen.

Also muss ein neues Verfahren her mit einem neuen Beklagten.

Gloria am :

Egal wie, es ist Mist!

Ich hatte privat bisher ein einziges Gerichtsverfahren durchzustehen. Ging um einen für meine Verhältnisse nicht wirklich großen Geldbetrag. Konnte aber aus emotionalen Gründen nicht auf Forderung verzichten (Gefühl, dass mein verstorbener Lebensgefährte sich im Grab umgedreht hätte).

Dieses Verfahren hat mich ein Jahr lang richtig schlimm belastet. Habe aber auf voller Linie gewonnen.

Toi, toi, toi, Björn!

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