Wie schön, dass meine Einstellungsgespräche meistens etwas harmloser verlaufen. Obwohl sich hier ja auch schon manch seltsame Leutchen vorgestellt haben...
Wahrscheinlich ab dem 1. April dürfen die Geschäfte in Bremen außer an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr öffnen. "6 mal 24" wurde die Regelung genannt. Panik bekomme ich deswegen nicht und ich plane auch nicht, meine eigenen Öffnungszeiten weiter auszudehnen.
Ganz spontan könnte ich mir zwar gut vorstellen, in den Sommermonaten abends länger geöffnet zu haben, aber bis dahin ist ja noch viel Zeit.
Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe ist, warum in diesem Zusammenhang so viel Wirbel um die Innenstadt gemacht wird. Die wenigsten Geschäfte in der Fußgängerzone haben hier in Bremen bis 20 Uhr geöffnet. Nach 18:30 lohnt sich kaum der Weg in die City. Was (und warum?) sollte sich ändern, wenn auf einmal rund um die Uhr geöffnet werden darf?
„Die Grünkohlgrenze wird sich nach Norden verschieben.“
EU-Industriekommissar Günter Verheugen. Zur Erklärung: Für guten Grünkohl ist vor der Ernte kräftiger Frost nötig, weiß der Ex-Grünkohlkönig. Der neue Grünkohlkönig Ole von Beust, Hamburgs Erster Bürgermeister und Klimabeauftragter der Bundes-CDU, sieht als eine seiner wichtigsten Aufgaben, den Frost für guten Grünkohl zu erhalten.
Wie schön, dass der Klimawandel keine echten Probleme mit sich bringt...
Verflixt, ich bin in Zeitdruck. Ok, hier die Turboversion. Folgende Email habe ich erhalten:
Sehr geehrter Herr Harste,
Ihre Teilnahme am “World’s Greatest Smile 2006“ war für den Erfolg des internationalen Friedensprojekts sehr hilfreich und ist auf großes Interesse der Öffentlichkeit, der anderen Teilnehmer und auch der Medien gestoßen.
Und so möchten wir Sie herzlich einladen, auch am kommenden “World’s Greatest Smile 2007 – Start with a Smile” erneut teilzunehmen.
Das Ziel des World’s Greatest Smile ist, Menschen der ganzen Welt die Möglichkeit zu geben, gemeinsam ihre Bereitschaft zu einer intelligenten, friedlichen internationalen Kommunikation zu zeigen. Und dazu wir nutzen einen der kleinsten gemeinsamen Nenner der Verständigung als Symbol: ein Lächeln.
Am World’s Greatest Smile 2006 haben über 114.000 Menschen aus 131 Ländern teilgenommen.
Darunter sind fünf Nobelpreisträger inklusive dem Friedensnobelpreisträger Dalai Lama, UNESCO-Sonderbotschafterin Ute-Henriette Ohoven, UNICEF-Botschafter Thomas Brezina und viele weiter Prominente aus den Bereichen Unterhaltung und Sport. Sie haben ihre Vorbildfunktion eingesetzt, um Menschen die Möglichkeit einer friedlichen Kommunikation nahe zu bringen.
Am World’s Greatest Smile teilzunehmen ist einfach und dauert nur wenige Sekunden, um es so leicht wie möglich zu machen:
1. Teilen Sie uns Ihr Lächeln schon jetzt per Email mit.
2. Lächeln Sie am 25. Januar 2007 für einen Moment (so lang oder kurz, wie Sie wünschen – und wo Sie möchten, Sie brauchen nicht einmal einen Fuß vor die Tür zu setzen um teilzuhaben.)
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie 2007 wieder mit dabei wären! Und wir würden Ihr Lächeln dann gern auch wieder auf unserer VIP-Teilnehmerliste veröffentlichen.
Aus wirklich extremem Zeitmangel hier nehme ich jetzt das Foto aus dem letzten Jahr.
Aus gegebenem Anlass, aber glücklicherweise nicht aufgrund eines Ärgernisses, habe ich mich eben mit meiner Auszubildenden über einen Teil des BerufsBildungsGesetzes (BBiG) unterhalten.
Es ging, im Rahmen eines Seminares, um die Pflichten des Auszubildenden. Besonders den ersten Satz des §13 finde ich interessant. So naheliegend (und zwingend notwendig) er ist, so leicht übersieht man den Punkt, wenn von den Pflichten eines Azubis die Rede ist:
§ 13
Verhalten während der Berufsausbildung
Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,
1. die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
2. an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,
3. den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,
4. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten,
5. Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln,
6. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.
Wolfgang Schröder fährt seit 32 Jahren zur See. Zum Helden wurde er 1987, als er Schiffbrüchige aus Seenot rettete. Jetzt sitzt er im berüchtigten Corrections-Center-Gefängnis im US-Staat Alabama. Zehn Jahre Haft drohen dem deutschen Kapitän. Zum Schwerverbrecher wurde er durch einen tödlichen Unfall. Link zum Artikel
Wir nähern uns mal wieder einem Jahresende und es tauchtmalwieder ein besonders abstruser Abmahnfall in der Blogosphäre auf:
Das teils private, teils betriebliche "Saftblog" der Kelterei Walther bekam vorgestern Post von der Anwaltskanzlei, welche den Deutschen Olympischen Sportbund e.V. vertritt.
Es ging dabei um zwei im Grunde vollkommen belanglose Blogeiträge im Saftblog. Im Beitrag "Die Olympiade von Turin beginnt am Montag" erklärt Saftblogger Jörg Holzmüller den Unterschied zwischen der Olympiade und den eigentlichen Olympischen Spielen. Das ganze dekoriert mit einer Abbildung der Olympischen Ringe.
Der zweite Beitrag ("Nacholympische Gedanken oder im Sport sind wir Spitze") ist eine ebenfalls von Jörg Holzmüller zusammengetragene Auflistung einiger Punkte, warum die Deutschen im Sport Spitze sind und ob man diese Punkte nicht auch auf die Wirtschaft übertragen könne.
Beide Blogeinträge sind nach meiner Auffassung vollkommen neutral gehalten. Sie haben weder einen werblichen Nutzen für das Unternehmen hinter dem Blog, noch werden die Olympischen Spiele oder die dahinter stehenden Personen oder Organistionen verunglimpft. Was Herr Holzmüller da schreibt ist nicht mehr, als nur ein paar subjektive Gedankengänge.
Liebe "Walthers": Ich kann sehr gut nachempfinden, wie man sich in so einer Situation fühlt. Es ist, als hätte man einen Schlag in den Magen bekommen und man würde am liebsten alles hinwerfen. Bei mir war es nur die Androhung von gerichtlichen Schritten und nicht gleich die Konfrontation mit einer abstrus hohen Summe. Die Stimmung und die Mutlosigkeit dürfte gleich bedrückend sein.
So wie es aussieht, stehen jedenfalls gerade viele, viele Blogger vereinigt hinter euch.
Anläßlich der Kommentare zum BE Kleingeld vom Samstag stellte ich wieder einmal fest, dass viele Leute irrtümlich glauben, dass man Münzen nur bis zu einem Höchstbetrag von 5 Euro annehmen muß.
Bis zu welcher Menge an Münzen die Annahme von Kleingeld im Handel zumutbar ist, regelt das Münzgesetz bzw. die EG-Verordnung Nr. 974/98.
So müssen laut dieses Gesetzes bis zu 50 Euro-Münzen in einer Zahlung akzeptiert werden. Es zählt also die Menge, nicht der Betrag.
Allerdings haben wir an der Kasse für solche Fälle extra ein Zählbrett liegen, um den Vorgang ein wenig zu beschleunigen. Damit die nachfolgenden Kunden nicht so lange warten müssen. Unsere Pappenheimer kennen das schon und tauschen das Geld mittlerweile schon vorher an der Leergutkasse um.
Denn der Internethandel boomt: Waren im Rekordwert von 10 Mrd. Euro werden die Verbraucher in Deutschland einer Umfrage zufolge in diesem Jahr online kaufen. Außer der Financial Times Deutschland beschäftigen sich heute auch die Frankfurter Rundschau , Golem, Spiegel online, die Welt und vieleandere heute mit dem Thema Online-Handel.
Ja, glaubt mir endlich - Kunden können schwierig sein.
Apropos Greenpeace: Zur Aufkleber-Aktion (nicht nur) hier im Laden Anfang Oktober gibt es jetzt einen weiteren Nachtrag:
Nachtrag 3: Die Aktion kam zwar von Greenpeace, die Aufkleber auch, aber die Bremer Greenpeace-Gruppe hat nichts damit zu tun, die kennenunserEngagement. Sehr eigenartig. Ob einer von der Konkurrenz uns damit schaden wollte...?
Anfang des Jahres berichtete ich ja schon einmal über die Hühnereier-Verordnung und die darin stehenden, etwas kuriosen Regelungen.
Damals berichtete ich über die Haltbarkeitsdaten und heute über die Lagerung. Der Gesetzestext lautet folgendermaßen:
Eier der Klasse A dürfen weder haltbar gemacht noch in Räumen oder Anlagen mit einer künstlich unter +5 Grad Celsius gehaltenen Temperatur gekühlt werden. Die Eier gelten jedoch nicht als gekühlt, wenn sie während maximal 24-stündiger Beförderung oder in Verkaufsräumen des Einzelhandels oder in den daran angrenzenden Nebenräumen bei einer Temperatur von unter +5 Grad Celsius aufbewahrt worden sind, sofern in diesen Nebenräumen nicht mehr Eier gelagert werden, als während dreier Tage für den Einzelhandelsverkauf in den genannten Verkaufsräumen erforderlich sind.
Im Klartext:
Eier dürfen nicht in die Kühlung.
Zumindest nicht vom 1. bis 18. Tag ab dem Legedatum.
Danach, also zehn Tage vor Ablauf des MHD, müssen sie, wenn sie weiterhin verkauft werden sollen, in die Kühlung.
Allerdings: Nach weiteren drei Tagen, also sieben Tage vor MHD-Ablauf dürfen sie (wie ich auch schon am 9. Januar schrieb) nicht mehr an den Verbraucher abgegeben und müssen aus den Verkaufsräumen entfernt werden!
Ein Sinn ist in der Regelung nicht zu erkennen...
(Diese Regelungen gelten für den Handel. Ob man bei sich zu Hause die Eier im Kühlschrank oder hinter dem Fernseher lagert, ist dem gesetzgeber völlig egal... )
web.deschreibt: Vier Jahre nach der Einführung des Euros schlummern laut einer aktuellen Auskunft der Deutschen Bundesbank noch 14 Milliarden D-Mark und Pfennige in deutschen Sparbüchsen, Schubladen und Sofaritzen.
Sind die 14 Milliarden D-Mark die Summe, die noch im Umlauf sein sollte? Hat eigentlich jemals jemand vernichtetes Geld mit in die Rechnung eingeplant? Verlorene Münzen, verrottete und verbrannte Scheine? Das dürfte sich im Laufe der Jahre ja auch zu einer erheblichen Summe addiert haben...
Den vollständigen web.de-Artikel, der sich vor allem damit beschäftigt, dass man dieses Geld doch bitte für ein UNICEF-Schulprojekt spenden soll, gibt es hier.