Frage zu nicht verkauften Feuerwerksartikeln
Tini hatte folgende Frage:
Es gibt dann für die Ware keine Gutschrift und das Feuerwerkskörper werden auch nicht ins Ausland verkauft, sondern die Artikel werden ordnungsgemäß gelagert. Ordnungsgemäß bedeutet, dass einerseits die Sicherheitsvorschriften beachtet werden, andererseits aber auch keine zu hohe Luftfeuchtigkeit die Kaller und Raketen etc. unbrauchbar macht. Es gibt kein Verfallsdatum, aber wenn man einen Karton mit Feuerwerkskörpern irgendwo in der Ecke im Lager für das nächste Jahr aufbewahrt, könnte es einige verärgerte Kunden geben. (Nachtrag: Diese eingelagerte Ware wird dann natürlich bei der nächsten Bestellung wieder an den Händler mitgeliefert.)
Bei uns läuft das übrigens so ab: Ich bestelle grundsätzlich beim Feuerwerk recht überschaubare Mengen und nicht so einen Überfluss, dass ich etliche Kartons zurückschicken müsste. Wenn dann absehbar ist, dass Ware übrig bleiben wird, beginne ich immer irgendwann am letzten Verkaufstag mit dem "türkischen Basar" und verschachere bestimmte Artikel. Dann biete ich oft genug noch den letzten Mitarbeitern der letzten Schicht Feuerwerkskörper an und was DANN noch übrig ist, nehme ich selber mit nach Hause. So hatten wir einmal nur ein paar kleine Batterien und dann wiederum vor ein paar Jahren ein halbstündiges Dauerfeuer zum Jahreswechsel. Das passt schon.
Hallo Björn,Da die Gegenstände meistens nicht in den Märkten gelagert werden sollen (und ab einer bestimmten Menge auch gar nicht mehr gelagert werden dürfen!), werden sie normalerweise an die Lieferanten zurückgesendet.
seit Jahren bin ich schon treue Leserin deines Blogs. Ich habe nun auch mal eine oder zwei Fragen an dich.
Wir hatten die Diskussion am Neujahrsmorgen mit unseren Freunden.
Was passiert mit nicht verkauften Feuerwerksartikeln? Gibst du die an den Großhändler zurück? Werden die dort vernichtet oder für's nächste Jahr aufbewahrt? Gibt es ein "Verfallsdatum"? Oder werden die Artikel weiterverkauft, z.B. in andere Länder, in denen es evtl. nicht so strenge Vorgaben bzgl. des Abbrennens von Feuerwerk gibt (diese Theorie vertrat unser Freund)?
Wäre schön, wenn du zu etwas Aufklärung beitragen könntest.
Solltest du diese Frage schon mal beantwortet haben, bitte ich um Entschuldigung. Ich habe sie über die Suche in deinem Blog nicht gefunden.
Es gibt dann für die Ware keine Gutschrift und das Feuerwerkskörper werden auch nicht ins Ausland verkauft, sondern die Artikel werden ordnungsgemäß gelagert. Ordnungsgemäß bedeutet, dass einerseits die Sicherheitsvorschriften beachtet werden, andererseits aber auch keine zu hohe Luftfeuchtigkeit die Kaller und Raketen etc. unbrauchbar macht. Es gibt kein Verfallsdatum, aber wenn man einen Karton mit Feuerwerkskörpern irgendwo in der Ecke im Lager für das nächste Jahr aufbewahrt, könnte es einige verärgerte Kunden geben. (Nachtrag: Diese eingelagerte Ware wird dann natürlich bei der nächsten Bestellung wieder an den Händler mitgeliefert.)
Bei uns läuft das übrigens so ab: Ich bestelle grundsätzlich beim Feuerwerk recht überschaubare Mengen und nicht so einen Überfluss, dass ich etliche Kartons zurückschicken müsste. Wenn dann absehbar ist, dass Ware übrig bleiben wird, beginne ich immer irgendwann am letzten Verkaufstag mit dem "türkischen Basar" und verschachere bestimmte Artikel. Dann biete ich oft genug noch den letzten Mitarbeitern der letzten Schicht Feuerwerkskörper an und was DANN noch übrig ist, nehme ich selber mit nach Hause. So hatten wir einmal nur ein paar kleine Batterien und dann wiederum vor ein paar Jahren ein halbstündiges Dauerfeuer zum Jahreswechsel. Das passt schon.




