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Unnütze Aufregung

Man muss nicht gleich mit der Verbraucherzentrale drohen und und unfreundlich zu "belehren", dass ein Bon bei einer Reklamation eben nicht vorzuliegen braucht – nur weil man bei einer solchen mal freundlich nach dem Kassenbon gefragt wird.

Manchmal möchte der Verkäufer für die Erstattung nämlich auch einfach nur wissen, wie teuer der Artikel war – ohne durch den halben Laden laufen zu müssen.

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Comments

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Stefan on :

Gegenfrage: Wie legt der Kunde im Gegenzug (ohne Bon) die Vermutung nahe, dass der Artikel überhaupt von Dir stammt?

War das Preisschild noch drauf, oder ist es ein Eigenprodukt?

Käufer.2.0 on :

Cool, frisch geklaut und dann umgetauscht.

Christoph Wagner on :

Huch? Das wundert mich jetzt auch, man braucht keinen Bon? Wie sieht es da aus mit den Beweisen? (Kaufdatum, Herkunft, etc.)

Medienfreak on :

Das Problem ist, dass für den Kunden eine Reklamation einfach immer aufregend ist. Erstmal ärgert man sich, dass man genau das eine Teil erwischt hat, das nicht in Ordnung ist. Und als nächstes rechnet man (ich weiß auch nicht warum) bei Reklamationen immer mit Problemen und ist schon deswegen auf 180. Da kann man dann auch ohne böse Absicht schon mal unfreundlich erscheinen, sollte man aber nicht.

Wenn man seine eigenen Rechte kennt, dann kann das beruhigend sein. Man sollte dem Gegenüber aber nicht gleich mit irgendwas drohen, wenn es gar nicht nötig ist. Denn vielleicht sieht man sich ja mal wieder und möchte dann etwas vom Verkäufer, bei dem man auf dessen guten Willen angewiesen ist.

;-)

Naiv on :

Bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass der Bon (oder ein sonstiger Kaufbeleg) bei einer Reklamation (also Geld zurück, Minderung, meinetwegen auch Umtausch) erforderlich ist. Ist das tatsächlich nicht so? Und welche Bedingungen müssen für eine Reklamation ohne Kaufbeleg erfüllt sein?

Hofnarr on :

Du mußt beweisen können, den Artikel bei diesem Händler gekauft zu haben. Dürfte meistens eher schwierig sein.

Rinderteufel on :

Dazu reicht i.d.R. ein Zeuge aus.
Wenn du alleine eingekauft hast, und es ein Allerweltsprodukt ist, was es überall zu kaufen gibt wird es schwierig. Da hast du bei fehlender Kulanz wohl Pech gehabt.

robertdd on :

Bei Tchibo bekommst du auch nichts umgetauscht auch wenn dick "TCM" draufsteht - aber da wird auch viel geklaut. Wenn die Möglichkeit bestünde daß geklaute Ware zurückgebracht wird, wäre die Entscheidung "kein Bon- kein Umtausch" völlig korrekt.

DJ Teac on :

Ich denke es geht nicht um einen Umtausch aus Kulanz sondern um ein Fehlerhaftes Produkt.
Das wird dir auch Tchibo umtauschen, bzw zur Reperatur einschicken.

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