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Waldmeister-Saft und fliegende Kühe

Vorhin Gestern Abend auf dem Brokser Heiratsmarkt ist mir an einer der Buden ein Schild aufgefallen, auf dem für ein Waldmeister-Getränk geworben wird:



Sofort bin ich über die Bezeichnung "Saft" gestolpert, denn:
Kommerziell vertriebene Nahrungsmittel dürfen seit einem Verbot 1981 in Deutschland aufgrund der Toxizität des im Waldmeister enthaltenen Cumarins nur noch künstlich gefärbt und aromatisiert werden.

Quelle: Wikipedia
Was den meisten wahrscheinlich in diesem Kontext nicht weiter auffallen würde, wenn nicht:
Saft
Nach Fruchtsaft-Verordnung (FrSaftV) darf als Saft nur ein solches Getränk bezeichnet werden, das zu 100 % aus dem Fruchtsaft und Fruchtfleisch der entsprechenden Früchte stammt.


Quelle: Wikipedia
Man sieht, es kann gar keinen Waldmeister-Saft geben.
Zumindest ist das so bei allen (abgepackten) Getränken, die ich hier im Laden verkaufe. Ob die Regelung mit den Bezeichnungen für den Ausschank auf Jahrmärkten gilt, kann ich nicht sagen. Eigentlich schon, da in der Verordnung von "gewerbsmäßig in den Verkehr gebrachten" Lebensmitteln die Rede ist - und der Ausschank auf dem Markt ganz sicher auch gewerbsmäßig ist. Wenn jemand sich damit auskennen sollte, bin ich für eine kurze Info sehr dankbar.

Zwei Stände weiter gab's fliegende Kühe: Mit schwarzweißen Flügeln schlagende Plastikkühe, die an einer Schnur ziemlich hektisch immer im Kreis flogen. Wäre jetzt nicht hier im Blog gelandet, wenn ich nicht zufällig so ein gelungenes Foto von dem Viech geschossen hätte. Guten Morgen. :-)


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Kommentare

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Thomas am :

Egal, wie's heißt...Ist vermutlich lecker!!

...so 'ne holy cow hab' ich übrigens auch...mal zu Weihnachten geschenkt bekommen...die gibt's auch bei out of the blue...die haben auch 'nen Laden in Bremen!

Tante Trude aus Buxtehude am :

Was ist denn das für 'ne Preisgestaltung, nebenbei bemerkt? Auf den großen Schluck gibts ja nicht mal Rabatt. :-P

chillboarder schachmeister am :

Du erwartest einen Mengenrabatt bei 100ml ^= 50% mehr?
Da muß man froh sein nicht für das künstl. (diese unappetitlichen Wörter lieber nicht ausschreiben!) Kaltgetränk noch mehr zahlen zu müssen, denn die großen Gläser sind doch viel mühsamer zu waschen (wenn es nicht ohnehin in umweltfeindlichem Plastikmüll verkauft wird).

Erklärbär am :

Nein, die Tante erwartet einen Preisrabatt weil die Menge satte 50% größer ist.

Anderer Gregor am :

Ich mag die Zusammenstellung "Ein Geschenk der Natur" und "Künstl. Kaltgetränk" ...

ndh am :

nah, das ist doch keine fliegende Kuh...

DAS ist eine fliegende Kuh:
http://img248.imageshack.us/img248/6446/fliegendekuhjetzechtdb0.jpg
[AMQW] - Aine Milch-Q wliegt (hrhrhr)

Jürgen am :

Hast Du Dich noch nie gefragt, warum die Kühe in Bayern seit jeher an Hängen grasen? Ohne einen gescheiten Abflughang bekommst du keine Kuh in die Luft. Allerdings wird der Bauer heutzutage eh keine Fluglizenz mehr für sein Vieh bekommen (kannst ja mal nachfragen, aber die Behörde wird dich nur auslachen), ganz abgesehen von den Kosten für die Versicherung, so dass die Tiere im Hangar, ähm Stall bleiben, wo sie nicht wegfliegen können. Und warum tragen nun Kühe in Bayern schwere Glocken um den Hals? Jetzt kannst du es dir denken.

UK am :

Und das (ab Minute 1:10) ist ein fliegendes Schwein.

Sarah am :

Viel witziger finde ich, dass oben noch steht: "Ein Geschenk der Natur!" und unten dann künstl. Kaltgetränk. Allein das gibt mir zu denken...

Jürgen am :

Vielleicht darf man es sich doch als Saft bezeichnen. Evtl. besteht der "Waldmeistersaft" aus Orangensaft, Apfelsaft oder ähnlichem mit irgendeinem Waldmeister-Zusatz.

Christo am :

1. Richtig, natürlich ist ein Jahrmarktstand ein gewerbsmäßiges Inverkehrbringen. „Gewerbsmäßig“ fängt lebensmittelrechtlich schon da an, wo Klein Lieschen beim Garagenflohmarkt ihrer Eltern selbst gepressten O-Saft verkauft.
2. Ob der Kollege das jetzt „Waldmeister-Saft“ nennen darf, steht auf einem anderen Blatt. Zwar hat Björn absolut Recht, dass sich ein Getränk, das nicht zu 100% aus Früchten hergestellt ist laut FrSaftV nicht „Saft“ nennen darf – jedoch fällt ein Getränk aus Waldmeister(aroma) nicht unter die Regelung der FrSaftV. Da heißt es nämlich in §1 „Die in Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse unterliegen dieser Verordnung…“ und Anlage 1 sagt: „Fruchtsaft ist das gärfähige, jedoch nicht gegorene, aus gesunden und reifen Früchten … gewonnene Erzeugnis…“. In Anlage 2 schließlich wird definiert „Frucht: alle Früchte mit Ausnahme von Tomaten“. Die allgemein gültige Verkehrsauffassung „Waldmeister“ bezieht sich jedoch auf die grünen Pflanzenteile. Somit ist Waldmeister nicht als Frucht zu bezeichnen und fällt nicht unter die FrSaftV.
Unter Umständen könnte hier die LMKV als Richtlinie herhalten, wo es in §4 (1) 2. heißt „Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels ist die in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung, bei deren Fehlen … eine Beschreibung des Lebensmittels ... die es dem Verbraucher ermöglicht, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden.“ Somit könnte (!) die Kombination der Angaben „Waldmeister-Saft“ (wonach schmeckts?) und „Künstl. Kaltgetränk“ (rechtlich zulässige Verkehrsbezeichnung) ausreichen. Obs das aber tatsächlich ist – dafür ist meine Lebensmittelrechtprüfung zu lang her ;-)

Woo am :

Umgangssprachlich ist jedenfalls so ziemlich alles was aus irgendwelchen Frichten und Gemisern rausgepresst wird "Saft". Wieso die Gesetzgeber mal wieder versuchen, mit Wischiwaschirumdefinitionen das in Formen zu pressen, entzieht sich meinem Verstaendnis.
Saft aus Fruechten = Fruchtsaft.

Stefan am :

...und vom Waldmeister werden ja nichtmal Früchte verarbeitet, nur Kraut (Blätter oder sonstwelche Pflanzenteile)...

Insofern kann es doch auch keinen Gemüsesaft geben, oder??

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