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Leserfrage / Haftung bei SB-Kassen

Marcel hat mir eine E-Mail geschrieben:

Hallo Björn,

der letzte Blogeintrag zu SB-Kassen hat mich an eine Frage erinnert die mir schon monatelang im Kopf schwirrt:

[…]

Bei SB-Kassen wird ja mindestens zusätzliche Arbeit dem Kunden aufgebürdet. Wie sieht es jedoch mit der Verantwortung für ungescannte / falsch gescannte Artikel aus?

Hast Du Erfahrungswerte von Kollegen aus dem LEH oder gibt es Regelwerke z. B. der EDEKA wie zu verfahren ist wenn der Kunde durch Fehlbedienung / Unachtsamkeit / Vergesslichkeit z. B. einen Joghurt nicht scannt?

Marcel
Eigene Erfahrungen habe ich natürlich nicht, da wir keine SB-Kassen haben und wir auch nie welche bekommen werden. Ich bin kein Anwalt und weiß auch nicht, ob das geltendes Recht oder irgendeine Grauzone ist – aber auf jeden Fall wird in der Praxis normalerweise oder zumindest oft so vorgegangen: Hat der Kunde an einer SB-Kasse Artikel nicht bezahlt, wird das im Regelfall knallhart wie Diebstahl behandelt. "Nicht bezahlt" bedeutet dabei gleichermaßen entweder gar nicht erfasst oder eine zu geringe Menge eingegeben.

Bei falsch gescannten Artikeln, z. B. weil man mit der Artikelnummer oder den Bildern bei Gemüse oder Backwaren durcheinandergekommen ist, sollte man mit Augenmaß abwägen. Wie entscheidet man zwischen Mutwillen und einem Versehen? Wenn eine 90-Jährige Kundin mit schlechten Augen den falschen Artikel mit einem ähnlichen Produktbild gedrückt hat, wird man wohl nicht mit aller Härte durchgreifen.

Meine Meinung ist aber vermutlich tendenziell eher negativ. Ich finde SB-Kassen nicht gut, zumal sie sowieso oft genug wegen Personalmangel nicht geöffnet sind, was eigentlich schon eine Ironie sondergleichen ist. Ist vielleicht auch nur hier in Bremen und Umgebung so und in anderen Gegenden ist man da viel mutiger, ich weiß es nicht.

Ganz persönlicher Nachtrag zum Thema SB-Kassen, der jedoch nichts mit der Frage von Marcel zu tun hat: Wenn in einem Geschäft nur SB-Kassen angeboten werden, es also keine Möglichkeit gibt, von einem Mitarbeiter abkassiert zu werden, und ich dennoch mit Kontrollen und Bonscanner-Schranke nicht als vertrauenswürdig behandelt werde, hat mich der Laden zum letzten Mal gesehen.

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Kommentare

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Bernd am :

Ich finde, dass die juristische Betrachtung sehr interessant ist.

Wenn an der Bedienkasse die Kassenkraft einen Fehler macht und zu wenig kassiert, ist der Kunde unschuldig.

Bei SB-Kassen wird wiederum alles dem Kunden überlassen, die Arbeit, den technischen Umgang mit dem Gerät, sowie die volle Verantwortung.

Der kleinste Fehler führt zur Anzeige. Ich sehe eine Menge Fehlermöglichkeiten, die nicht zwingend immer mutwillig sind, aber wiederum so gewertet werden können.

Im Grunde hat die SB-Kasse für den Kunden nur Nachteile. Arbeit + juristische Fußangeln, fein raus ist wiederum der Betreiber.

Meine persönliche Meinung:
Ich nutze SB-Kassen nur, wenn ich wenig Artikel habe und die SB-Kasse auch Bargeld nimmt. Ansonsten lasse ich lieber kassieren.

Cliff am :

Die beiden Supermärkte, die für mich am einfachsten und schnellsten zu erreichen sind (ein Rewe und ein Netto), haben (noch) keine SB-Kassen.
Würden SB-Kassen eingeführt, mindestens eine "Bedienkasse" wäre aber noch vorhanden, würde ich die Kasse mit Personal benutzen, auch wenn die Schlange länger ist.
Wären nur noch SB-Kassen vorhanden, müsste ich überlegen, ob es mit vernünftigem Aufwand möglich ist den Laden in Zukunft zu meiden.

Fabi am :

Ich kann das mal in kurz für einen Edeka beantworten, für den ich gearbeitet habe und auch die SB-Kassen betreut habe.
In den meisten Fällen gab es Bedienfehler bei Obst und Gemüse, da viele Artikel sowohl als Wiege aber auch als Stückartikel hinterlegt waren. Ob es nun Absicht ist den Artikel "Bundkarotten" als Wiegeartikel "Karotten" einzugeben (wobei man hier meist nicht mal spart) oder auch ein helles Brötchen als andere Sorte Schnittbrötchen einzugeben ist sehr fraglich.
Auch kam es oft vor, dass Kunden eine Kiste Wasser / Bier nicht als Kiste sondern als 12 oder 20 etc. Einzelflaschen eingaben. Dann hat natürlich die leere Kiste gefehlt. Unterm Strich haben Sie aber trotzdem mehr bezahlt, da Einzelflasche teurer als Kistenpreis.
Viele konnten aber sowieso die Kasse nicht ohne zusätzliche Betreuung bedienen.
Leergut / Alkohol etc. gab es nur nach Bestätigung durch Marktpersonal. Barzahlung war nicht möglich, haben aber viele auch vorher nicht gelesen und es musste doch an die normale Kasse gewechselt werden. Gewicht der Artikel falsch hinterlegt und die Kasse ging auf Störung. Falschen EAN erwischt (z.B. Grußkarten, Zeitungen, Umkartons) und die Kasse ging auf Störung und so weiter. Da kamen so wenig durch ohne das ein Mitarbeiter nochmal zumindest grob den Einkauf überflogen hat, dass das eigentlich kein Problem war. Und hat man doch mal jemand erwicht wurden keine Schritte dagegen unternommen, nur aufgefordert, dass vergessene zu bezahlen.

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