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Mit Freibrief zum Klauen

Der junge Mann, der hier vor ein paar Wochen Kaffee und Flohsamenschalen zu klauen versucht hatte, war übrigens in Berlin gemeldet. Von der dortigen Staatsanwaltschaft kam nun Post.

Noch einmal zur Erinnerung, das hier war sein Einklauf:



Zwei nicht lebensnotwendige Artikel im Gesamtwert von rund 15 Euro.

Die Antwort der Staatsanwaltschaft sah so aus:



Wenn man die Grenze noch Höher legen würde, könnte man die Gerichte noch weiter entlasten. Man könnte die Grenze ja bei 950 Euro setzen, dann hat man die selbe Situation wie beim "Petty Theft" in Kalifornien, wo Diebstähle unter der Grenze von 950 $ nur noch als Bagatelle und nicht als Straftat verbucht werden.

Ich habe dafür kein Verständnis, wirklich nicht. Diese Antwort von einer Staatsanwaltschaft kommt doch dem Freibrief für Diebstahl gleich. :-(

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someone on :

8,99 + 6,99 = 14,98? Konntet ihr da nicht rechnen oder waren das die Ordnungshüter selbst?

eigentlichegal on :

und ich vermute jetzt mal, dass die Staatsanwaltschaft die Höchstgrenze für Geringfügigkeit bei 15 Euro ansetzt...

nicht der andere on :

Der Warenbeleg wird nicht in Berlin erstellt worden sein, sondern im Fischmarkt.

bli on :

Dieser Staat hat fertig.

Georg on :

Was kann der Staat dafür das seine Diener,aus welchen Gründen auch immer,ihrer Aufgabe nicht nachkommen??

Michael P. on :

Wer sonst, als der Staat, soll sich um seine Deiner kümmern? Es sind seine Diener, also ist er in der Pflicht. Jetzt muss nur noch geklärt werden, wer der Staat ist, der sich hier kümmern soll.

Georg on :

Als "Staat bezeichnet man eine Gruppe von vielen Menschen, die (freiwillig) in einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet leben.

So bei der Bundeszentrale für Politische Bildung nachzulesen
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321157/staat/

Also sollte Herr Harste mit seinem Tesla mal zu diesem Staatsanwalt fahren und ihm erklären wer sein Vorgesetzter ist :-)

JP95 on :

Sicherlich kein Freibrief.

Ich war selbst mal Gegenstand von Ermittlungen, weil ich das Pech hatte an 2 Frauen zu kommen die beide die Polizei belogen hatten. In der Ermittlungsakte vom 2 Verfahren (2. lügende Frau) wurde explizt auf das andere Verfahren verwiesen mit Seitenanzahl in einem "Tagebuch" bei der Polizei.
Demnach müssten im Tagebuch deines Ladendiebs ja alle Vergehen zu finden sein und irgendwann wird er dann auch richtig bestraft.

Jodelschnepfe on :

Wo bzw. bei welcher Behörde werden denn die Einstellungen nach § 153 bzw. §§ 153 a - f StPO gespeichert falls die bzw. der Betreffende später einmal wieder vor Gericht steht?

Filialkasper on :

Bei uns lachen die Ladendiebe sogar noch und sagen „bis morgen“

Andi on :

Zum Thema Kalifornien: Petty Theft ist ein Vergehen (misdemeanor), kein Verbrechen (felony), mit Gefängnisstrafe bis sechs Monate und/oder Geldstrafe bis 1.000 Dollar. Mehrfachdiebstähle in dieser Größenordnung können zum Verbrechen hochgestuft werden.

Insofern ist es nicht sehr unterschiedlich zur deutschen Regelung.

Jodelschnepfe on :

Der § 45 des Jugendgerichtsgesetzes enthält in den Absätzen 2 und 3 einige interessante Anweisungen zu einem bestimmten Verhalten des bzw. der minderjährigen Beschuldigten - so ganz ohne Mitwirkung soll eine Verfahren zumindest in der Theorie dann wohl doch nicht eigestellt werden: https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__45.html

Ich persönlich würde trotzdem immer noch das jeweils zuständige Jugendamt über so ein Fehlverhalten eines minderjährigen Menschen informieren.

aufrechtgehn on :

Wem ist damit geholfen, dass ein suchtkranker oder ein armer Mensch (und das dürften ja die beiden Hauptgruppen sein) wegen eines Ladendiebstahls in den Knast kommt? Doch weder dem Dieb noch dem Beklauten. Die Knaststrafe hat auch keinerlei abschreckende Wirkung, es wird ja in den seltensten Fälle aus Boshaftigkeit geklaut, sondern aus Armut oder Suchtdruck.
Es ist natürlich auch nicht okay, Einzelhändler wie Björn mit den Folgen alleine zu lassen.
Der Staat müsste hier einfach viel mehr investierten, in die Suchtprävention, in die Armutsverhinderung, und die Opferentschädigung.
(Drogenkranke) Ladendiebe in den Knast zu stecken, wo sie dann noch mehr Schulden anhäufen und ggf. den Einstieg in die "richtige" kriminelle Laufbahn finden, löst hingegen kein einziges Problem, auch nicht für Björn.

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