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Furchtgummi

Wir haben derzeit einen Aufsteller mit "Spinnenbeinen" von hitschies im Laden stehen. In dieser Woche sogar für 1,39 € pro Tüte beworben. Die Spinnenbeine sind Fruchtgummis in verschiedenen Geschmacksrichtungen. So weit, so unspektakulär.

Aktuell gibt es sie in einer "Mystery Edition", alle schwarz gefärbt, dennoch in unterschiedlichen Sorten und nicht mit Lakritz. Mit einem winzigen Detail hat hitschies genau meinen Humor getroffen: Wo auf der normalen Tüte "Fruchtgummi" steht, ist auf der Mystery-Tüte ein kaum erkennbarer Buchstabendreher reingerutscht: "Furchtgummi". Ich find's geil. :-)


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Comments

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Klodeckel on :

Find's auch witzig, habe mich aber spontan gefragt, ob das mit der Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln noch vereinbar ist?

Ich zitiere aus der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011:

Die Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel muss folgende Angaben[9] enthalten:

a) die Bezeichnung des Lebensmittels

Björn Harste on :

Im offiziellen Teil steht es richtig. "Furchtgummi" ist nur auf der Vorderseite im Bild drin.

eigentlichegal on :

Bei "Likör ohne Ei" wird bei den Zutaten auch kein Ei vorkommen, trotzdem bin ich total verwirrt, ob das nicht doch Eierlikör ist.

Da werde ich dann bei Furchtgummi ja wohl mit jeder Menge Furcht in dem Produkt rechnen, egal was an anderer Stelle steht.
Mal vorsichtshalber klagen...

Das einzig Gute on :

Da wird man ja wohl sauer eingelegte Spinnenbeine, wie es groß aufgedruckt ist, und keine vegane Nachahmung erwarten dürfen! Zack!

Private Joker on :

Sehr schön gemacht von der Firma. Auf der Vorderseite wurde auch der Zusatz „Scary“ bei der englischen Bezeichnung verwendet.

Nur zu, verklagt gerne alles und jeden wegen solchen Kleinigkeiten. Aber auch immer an das Prozessrisiko denken, wenn man verliert… ;-)

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