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Verurteilt: Der Knipser

Post von der Staatsanwaltschaft. Einer der bekannten vorgefertigten Texte: "… der Beschuldigte ist wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt worden …"

Es geht um den Mann, den wir hier intern immer als "Knipser" bezeichnet haben und der im Laufe der Zeit mit seinen "besonders schweren" (Zitat Staatsanwaltschaft) Diebstählen einen erheblichen Schaden bei uns verursacht hat.

Was die "erhebliche Strafe" im Detail für ihn bedeutet, werde ich nicht erfahren, geht mich ja auch nichts an – aber falls der Typ mal eine Weile gesiebte Luft atmen muss, würde mich das doch unbestreitbar mit einer gewissen Genugtuung erfüllen.

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Comments

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nicht der andere on :

Die Erheblichkeit einer Strafe ist letztlich subjektiv. Möglicherweise ist sie einfach "nicht unerheblich" und bewegt sich gerade mal jenseits von Einstellung, Tadel, Kleingeld, Auflage oder Bewährung.

Jodelschnepfe on :

Der § 406d gewährt einem als Betroffenen doch Auskunft über den Ausgang des Verfahrens? Ich hatte vor Jahren mal einen Strafantrag gestellt und bin dann ein Jahr später persönlich beim zuständigen Gericht vorstellig geworden. Der zuständige Richter war dann so nett, mir das komplette Urteil auszudrucken. Was da alles für Sachen drinstanden - ich war bei weitem nicht der bzw. die einzige Geschädigte gewesen.

Raoul on :

Das ist übrigens auch so etwas, das einen guten Anwalt auszeichnet: Dieser lässt dir sämtliche Schriftstücke des Gerichts ungefragt zukommen (außer natürlich, es befindet sich strafbares Material darin). Manche Anwälte jedoch pochen auf ihre Deutungshoheit und verweigern die Herausgabe. Das ist dann eigentlich immer ein dringendes Zeichen für einen Anwaltswechsel.

Theoretisch kann man die Herausgabe der Akten aber auch als Privatperson ohne Anwalt beantragen, wenngleich sich einige Richter/Behörden dagegen sperren („Das haben wir noch nie gemacht!“). Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es jedenfalls. Schön, dass Du da auf einen Richter mit Sinn und Verstand getroffen bist.

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