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Keine Hilfe bei der Einbrechersuche

In einem Laden hier in der Nachbarschaft wurde eingebrochen. "Ihr habt doch Videokameras bei euch im Laden, ist da die Straße mit drauf, wo eventuell das Fluchtauto zu sehen ist?", fragte mich der Inhaber.

So gerne ich ihm wirklich dabei geholfen hätte, dass diese Dreckstypen dingfest gemacht werden, von den öffentlichen Bereichen vorm Laden zeichnet unsere Videoanlage ganz konform mit der DSGVO leider nichts auf. Nicht ausnahmsweise, nicht heimlich, einfach absolut gar nicht.

In diesem Fall hätte es sogar helfen können, denn unsere Kamera an der zweiten Kasse, die ohne geschwärzte Bereiche beinahe schon mehr Außen- als Innenansicht zeigen würde, hätte sicherlich das Fluchtauto und das eventuell sogar mit lesbarem Kennzeichen aufgezeichnet.

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Kommentare

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Jemand am :

Mein Scooter-Diebstahl wurde aufgeklärt, weil meine Kameras auch Bereiche überwachen, wo sie nicht hinfilmen dürften. Die Polizei interessiert es nicht - im Gegenteil, die freuen sich sogar über sowas. Bei uns im Ort gabs auch neulich ein Kapitalverbrechen, wo die Kripo von Haus zu Haus ging und nach Kameras geschaut hat. Die Aufnahmen musste ich dann sichern und der Kripo zur Verfügung stellen.

Mitleser am :

In einer beschaulichen meddlfränkischen Stadt war das ja auch jahrelang geduldet gewesen. ;-)

Zeddi am :

Ja, die Kripo interessiert so ein Datenschutzverstoß auch meist (erstmal) nicht. Das ist auch nicht deren Aufgabengebiet, im zweifel freuen sie sich sogar über die (Illegal) erstellten Bilder.
(Generell sind Polizisten auch nicht unbedingt die "versiertesten" Menschen wenn um rechtsfragen gibt, dafür sind Gerichte, Anwälte und ggf. Staatsanwälte ja deutlich mehr zuständig)

Es kann aber sein das die in einem verfahren dann z.B. nicht verwertet werden dürfen etc.

Aber: Das ändert nichts an der Illegalität und den evtl. hohen Strafen für das bloße vorhanden sein. Ob damit ein Täter in einem ganz anderen verfahren ermittelt wurde - oder auch nicht - ist dann erstmal meist irrelevant.

Raoul am :

„Es kann aber sein das die in einem verfahren dann z.B. nicht verwertet werden dürfen etc.“

Sehr selten ist das der Fall, denn wie wir durch „Zufallsfunde“ der Bullerei lernen, existiert ein Beweismittelverwertungsverbot in Deutschland de facto nicht.

Man begnügt sich höchstrichterlich damit, einfach alle Beteiligten zu bestrafen.

https://i.ibb.co/ggsgRVH/357-C0923-DDD3-4167-A9-D3-948-C1391-D5-C8.jpg

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